Personenregister. Gesetzliche Grundlagen

Details

ID
19970070
Title
Personenregister. Gesetzliche Grundlagen
Description
Botschaft vom 17. September 1997 betreffend Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister (Änderung des Strafgesetzbuches sowie Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes und des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes)
InitialSituation
<p>Bei neuen Datensammlungen, die besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile enthalten, müssen die vom Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) zwingend geforderten formellgesetzlichen Rechtsgrundlagen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorliegen. Für vorbestehende Datensammlungen der genannten Art sind die erforderlichen formellgesetzlichen Rechtsgrundlagen gemäss der übergangsrechtlichen Bestimmung in Artikel 38 Absatz 3 DSG innert einer Frist von fünf Jahren seit Inkrafttreten des DSG - spätestens bis am 01.07.1998 - zu erlassen.</p><p>Diese Vorlage besteht aus vier Teilen, die alle die elektronische Personendatenbanken betreffen: sie befasst sich mit der Personendossierverwaltung im Bundesamt für Polizeiwesen (Teilvorlage A), der Automatisierung des Strafregisters (Teilvorlage B), der Personendatenverarbeitung durch die kriminalpolizeilichen Zentralstellen (Teilvorlage C) sowie den Registern über Fahrzeuge und Fahrzeughalter und Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer (Teilvorlage D). Die Vorlage bezweckt die rechtzeitige Schaffung oder Anpassung der formellgesetzlichen Rechtsgrundlagen, die für einen rationellen und dem technischen Fortschritt entsprechenden Betrieb der Personendatenbanken in den vier Teilbereichen erforderlich sind.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 17. September 1997 betreffend Schaffung und Anpassung gesetzlicher Grundlagen für Personenregister (Änderung des Strafgesetzbuches sowie Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes und des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994 über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch (Informatisiertes Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizeiwesen)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1998 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.04.1999 1 Abweichung
    02.06.1999 2 Zustimmung
    18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch (Automatisiertes Strafregister)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1998 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.04.1999 1 Abweichung
    02.06.1999 2 Zustimmung
    18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (Gemeinsames Informationssystem)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1998 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.04.1999 1 Zustimmung
    18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Strassenverkehrsgesetz (Register für Fahrzeuge und Fahrzeughalter sowie für Administrativmassnahmen gegen Fahrzeugführer)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.10.1998 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.04.1999 1 Zustimmung
    18.06.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.06.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der <b>Ständerat</b> stimmte den vier Vorlagen zu und folgte dabei auch den verschiedenen von der Kommission vorgeschlagenen Aenderungsanträgen. Wie der Berichterstatter, Hans Danioth (C, UR) feststellen konnte, war es der Kommission gelungen, in praktisch allen Fällen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Interessenkonflikte ergaben sich insbesondere zwischen der Effizienz der Polizeiarbeit und dem Persönlichkeits- und Datenschutz. Widerstand im Parlament erwuchs einzig bei der Vorlage C. Ein Nichteintretensantrag von Pierre Aeby (S, FR) wurde mit 26 zu 3 Stimmen abgelehnt. Aeby wollte auf diesen Teil der Vorlage nicht eintreten, weil der Zugang zu diesem neuen Datensystem ungenügend geregelt werde. Es fehle die politische Kontrolle. Diesem Einwand entgegnete Justizminister Koller, dass Aufsichtsorgane seines Departements, der Datenschutzbeauftragte und die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlamentes unbeschränktes Einsichtsrecht hätten.</p><p>Die Rechtskommission empfahl dem <b>Nationalrat</b> die Annahme der Teilvorlagen A, B und D, verlangte jedoch, dass die dritte Teilvorlage gemäss Mehrheitsantrag der Kommission an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, ein Gesamtkonzept für die Zusammenlegung der Datensammlungen der Zentralstellendienste auszuarbeiten. Bei der Vorlage A stimmte der Rat knapp zwei Anträgen von Judith Stamm (C, LU) zu, die Zustimmung zur Lösung des Ständerates vorsahen. Während die Vorlagen A, B und D mit grossen Mehrheiten angenommen wurden, kam es bei der Vorlage C zu einem knapperen Entscheid (102 zu 57 Stimmen). Judith Stamm (C, LU) war hier erneut erfolgreich, indem sie im Namen der Kommissionsminderheit beantragte, auch auf die dritte Teilvorlage einzutreten. Eine Verzögerung würde bedeuten, so argumentierte sie, dass die Kriminalitätsbekämpfung des Bundes in eine Grauzone geraten würde.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich bei den noch verbleibenden Differenzen stillschweigend dem Nationalrat an.</p>
Updated
10.04.2024 08:36

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