Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Reglement

Details

ID
19970084
Title
Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Reglement
Description
Botschaft vom 1. Dezember 1997 über das Reglement des Fonds für Eisenbahngrossprojekte
InitialSituation
<p>Um die Finanzierung des Baus der grossen Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten (NEAT, Bahn 2000, Anbindung an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Lärmsanierung) sieht der vorgesehene Verfassungsartikel (Art. 23 UeB.BV) eine Reihe von Finanzierungsquellen vor. Angesichts der langen Bauzeit dieser Projekte muss ein effizienter Finanzierungsmechanismus konzipiert werden, der eine langfristige Deckung des Finanzierungsbedarfs sowie der Spitzenbelastung im Investitionsprogramm während der Anfangsphase ermöglicht. Um die temporäre Finanzierungslücke zu schliessen, ist ein Finanzinstrument einzuführen, das einen Refinanzierungsmechanismus sowie eine spätere Rückzahlung mit zweckgebundenen Einnahmen vorsieht.</p><p>Die Einführung eines rechtlich selbständigen Fonds mit eigener Rechnung erfordert die Schaffung einer spezifischen Gesetzesgrundlage, um verschiedene Modalitäten der praktischen Anwendung zu regeln. Im vorliegenden Reglement - ausgestaltet in der Form eines allgemeinverbindlichen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlusses - werden die Fondsmechanismen definiert und bestimmte Abweichungen vom Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt geregelt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Dezember 1997 über das Reglement des Fonds für Eisenbahngrossprojekte
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.1998 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.06.1998 2 Abweichung
    21.09.1998 1 Abweichung
    24.09.1998 2 Zustimmung
    09.10.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.10.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.10.1998 1 Wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
Proceedings
<p> Zur Diskussion Anlass gab im <b>Nationalrat </b>die Frage, ob der Bundesrat oder die Bundesversammlung jährlich die Mittel für die verschiedenen Projekte festlegen soll. Namens der Minderheit der Verkehrskommission beantragte Duri Bezzola (R, GR), in Anbetracht der Komplexität der Eisenbahngrossprojekte, die Kompetenz dem Bundesrat zu übertragen. Damit werde ein jährlich wiederkehrendes, kostspieliges und zermürbendes Gerangel um Partikularinteressen verhindert. Mit der Kompetenzübertragung an den Bundesrat blieben gemäss Abklärungen des Eidgenössischen Finanzdepartementes die Verfassungskonformität und die formelle Budgethoheit des Parlamentes gewährleistet, denn die Fondsentnahmen und -einnahmen würden zuerst in der Finanzrechnung des Bundes erscheinen. Das Parlament spreche wie bisher die für die Bauvorhaben notwendigen Verpflichtungskredite; daran ändere auch das Konzept der Kommissionsminderheit nichts, auch wenn der Bundesrat für die jährlichen Mittelentnahmen und für die Genehmigung der Rechnung zuständig sei. Der Bundesrat seinerseits sei dazu verpflichtet, die Bundesversammlung jährlich im Rahmen des Voranschlages darüber in Kenntnis zu setzen, welche Mittel für welche Projekte zur Verfügung gestellt werden. </p><p>Als Berichterstatter hielt Georges Theiler (R, LU) fest, dass man in der Frage der Kompetenzzuweisung in guten Treuen unterschiedlicher Meinung sein könne. Die Kommission habe mit 11 zu 9 Stimmen und bei 2 Enthaltung der Lösung zugestimmt, die Budgetkompetenz beim Parlament zu belassen. Dies entspreche der herkömmlichen Kompetenzordnung. Beim Nationalstrassenbau habe das Parlament auch die jährliche Budgetkompetenz und die Planungskompetenz liege beim Bundesrat. Grundsätzlich könne man sagen, dass es wohl falsch sei, wenn das Parlament Kompetenzen, die ihm grundsätzlich zustehen, einfach aus der Hand gibt. Bei einem Abstimmungsresultat von 60 zu 60 Stimmen votierte der Präsident mit der Kommissionsmehrheit für die Budgetkompetenz des Parlamentes.</p><p>Der <b>Ständerat </b>befürwortete mit 31 zu 4 Stimmen vorerst die Kompetenzdelegation an den Bundesrat und wollte damit der Regierung die notwendige operative Flexibilität geben. Er folgte jedoch in der Differenzbereinigung dem Nationalrat, der an der Budgetkompetenz des Parlaments festhielt.</p>
Updated
10.04.2024 08:37

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