Steuern. Berücksichtigung ausserordentlicher Aufwendungen beim Wechsel der zeitlichen Bemessung

Details

ID
19970445
Title
Steuern. Berücksichtigung ausserordentlicher Aufwendungen beim Wechsel der zeitlichen Bemessung
Description
InitialSituation
<p>Am 10. Oktober 1997 reichte Nationalrat Hegetschweiler eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Sie verlangt eine Revision von Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und von Artikel 218 des Bundesgesetzes über die direkten Steuern (DBG), so dass beim Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung neben den ausserordentlichen Erträgen neu auch die ausserordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden sollen.</p><p>Die vorgeschlagenen Ergänzungen der Steuergesetzgebung stellen im gesetzlich vorgesehenen Jahressteuerverfahren auch bei der Bundessteuer die ausserordentlichen Aufwendungen den ausserordentlichen Erträgen gleich.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.03.1998 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.1998 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission
    24.09.1998 2 Abweichung
    28.09.1998 1 Zustimmung
    09.10.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.10.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.1998 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission
    24.09.1998 2 Abweichung
    28.09.1998 1 Abweichung
    30.09.1998 2 Zustimmung
    09.10.1998 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.10.1998 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Die beiden Bundesbeschlüsse waren in den Räten unbestritten. Auch Bundesrat Kaspar Villiger widersetzte sich der neuen Lösung nicht; er fand es erfreulich, dass die Kantone zunehmend zur Gegenwartsbesteuerung übergehen, die das einzig vernünftige System sei. In der Differenzbereinigung wurde die vom Nationalrat aus verwaltungsökonomischen Gründen im DBG beschlossene Sonderregelung für den Kanton Basel-Stadt, der als einziger Kanton bereits die Gegenwartsbesteuerung kennt, fallengelassen und eine Übergangsbestimmung im StHG präziser gefasst.</p>
Updated
10.04.2024 17:38

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