Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften

Details

ID
19970446
Title
Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
Description
InitialSituation
<p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsbüros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament für 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas "von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen, geschaffen werden soll". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem "einer breiten Bevölkerung zugute kommen". Nach Prüfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabhängigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die Büros beider Räte unterstützten diesen Vorschlag und unterbreiteten den Räten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. März 1991 haben der Ständerat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und dafür 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit überwältigendem Mehr. </p><p>Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterstützt. Die Finanzhilfen umfassten in den ersten fünf Jahren der Fondstätigkeit 21,3 Millionen Franken für Beiträge à fonds perdu und 6,3 Millionen Franken für zinslose Darlehen. Damit die Wirkung des Fonds nicht aussetzt, sind eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in der Höhe von 50 Millionen Franken notwendig. </p><p>Der Bundesrat anerkannte zwar in seiner Stellungnahme die positiven Aspekte des Fonds. Aus finanzpolitischen Überlegungen könne jedoch der Fonds nicht weiter unterstützt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.1998 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    22.09.1999 2 Zustimmung
    08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung des Fonds zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften
    Resolutions
    Date Council Text
    17.03.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    22.09.1999 2 Zustimmung
Proceedings
Updated
10.04.2024 09:55

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