Abgebrannte Brennelemente und Behandlung radioaktiver Abfälle. Übereinkommen
Details
- ID
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19990035
- Title
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Abgebrannte Brennelemente und Behandlung radioaktiver Abfälle. Übereinkommen
- Description
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Botschaft vom 31. März 1999 betreffend das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
- InitialSituation
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<p>Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle vom 5. September 1997 (Gemeinsames Übereinkommen) knüpft an das von der Schweiz am 12. September 1996 ratifizierte Übereinkommen vom 20. September 1994 über die nukleare Sicherheit an. Darin sind die radioaktiven Abfälle ausgeklammert worden, wobei es als notwendig erachtet wurde, für diese Abfälle eine gesonderte völkerrechtliche Regelung zu treffen.</p><p>Bereits 1991 hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) auf Wunsch der Mitgliedstaaten das RADWASS-Programm (Radioactive Waste Safety Standards) in Angriff genommen mit dem Ziel, Prinzipien und Normen für den sicheren Umgang mit radioaktiven Abfällen festzulegen und entsprechende Richtlinien zu verfassen. Da solche Richtlinien völkerrechtlich unverbindlich sind, wurde von 1995 bis 1997 unter der Schirmherrschaft der IAEO das Gemeinsame Übereinkommen erarbeitet und am 29. September 1997 zur Unterschrift aufgelegt. Die Schweiz hat es gleichentags unter Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet.</p><p>Der Anwendungsbereich dieses Übereinkommens erstreckt sich auf abgebrannte Brennelemente, radioaktive Abfälle und ausgediente geschlossene Strahlenquellen, die grenzüberschreitende Verbringung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen sowie die geplante und kontrollierte Freisetzung flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe aus nuklearen Anlagen in die Umwelt. Innerhalb von Militär- und Verteidigungsprogrammen gilt es für abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle, sofern diese von der betroffenen Vertragspartei dem Anwendungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens unterstellt werden.</p><p>Ziele des Gemeinsamen Übereinkommens sind die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandes bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung während deren Behandlung und die Verhütung von Unfällen mit strahlungsbedingten Folgen.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 31. März 1999 betreffend das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss betreffend das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
06.10.1999 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
14.12.1999 |
1 |
Zustimmung |
20.01.2000 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Die Vorlage wurde von beiden Räteneinstimmig und ohne Diskussion angenommen.</p>
- Updated
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10.04.2024 07:51
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