Einsatz der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe. Verlängerung des Bundesbeschlusses

Details

ID
19990040
Title
Einsatz der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe. Verlängerung des Bundesbeschlusses
Description
Botschaft vom 28. April 1999 zum Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe
InitialSituation
<p>Der Bundesrat hat in Anbetracht des grossen Zustroms von asylsuchenden Personen mit Beschluss vom 21. Oktober 1998 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ab dem 9. November 1998 Notunterkünfte für bis zu 2000 noch nicht in den bestehenden Empfangsstellen des Bundes registrierte Asylsuchende zu betreiben und die Betreuung dieser Personen durch Armeeangehörige sicherzustellen. Der Bundesrat beschloss den Einsatz der Armee bis zum 8. Mai 1999. Die Bundesversammlung hat diesen Bundesratsbeschluss (98.066) in der Wintersession genehmigt.</p><p>Insbesondere auf Grund der Eskalation des bewaffneten Konfliktes im Kosovo und der seit Anfang März 1999 neu ausgelösten massiven Fluchtbewegung aus dieser Region hat die Schweiz einen ausserordentlichen Zustrom von Schutzsuchenden zu erwarten. In Würdigung dieser Aspekte hat der Bundesrat am 14. April 1999 der Verlängerung des Einsatzes der Armee im Unterbringungs- und Betreuungsbereich des Bundes für den Zeitraum nach Ablauf der geltenden Befristung grundsätzlich zugestimmt.</p><p>Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes bestimmt, dass ein Einsatz der Armee, aber auch dessen Verlängerung, durch die Bundesversammlung in der folgenden Session genehmigt werden muss, sofern für den Einsatz mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert. In Anbetracht der aktuellen Lage ist bereits heute klar, dass der Einsatz der Armee zweifellos länger als drei Wochen dauern wird. Es ist daher richtig, die Zustimmung des Parlaments einzuholen.</p><p>Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll daher der Bundesratsbeschluss vom 14. April 1999 über die Verlängerung des Armee-Einsatzes zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe vom Parlament genehmigt werden. National- und Ständerat wird zudem beantragt, diesen Einsatz bis zum 30. April 2000 zu befristen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. April 1999 zum Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden auf Bundesstufe
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf
    08.06.1999 2 Zustimmung
Proceedings
<p> Der <b>Nationalrat</b> sprach sich mit 101 zu 54 Stimmen für die Verlängerung des Assistenzdienstes der Armee zur Flüchtlingsbetreuung aus. Ein Nichteintretensantrag der Fraktion der Sozialdemokraten wurde verworfen. Fraktionssprecher Hans Widmer (S, LU) wehrte sich gegen die Versuche, die Asylpolitik zu militarisieren. Dies seien falsche Signale an die Schweizer Bevölkerung. Er warf den Befürwortern vor, die gegenwärtige Situation zur Notlage emporzustilisieren. Die Bürgerlichen dagegen lobten die bisherigen Betreuungseinsätze der Armee und forderten ausserordentliche Massnahmen für ausserordentliche Situationen. Bundesrätin Ruth Metzler versicherte, die Armee werde erst dann eingesetzt, wenn die Flüchtlinge nicht mehr in den bestehenden Strukturen aufgenommen werden könnten.</p><p>Auch der <b>Ständerat</b> genehmigte die Vorlage mit 34 zu 0 Stimmen.</p>
Updated
10.04.2024 07:46

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