Liquidation von Immobiliengesellschaften mit Mieteraktionären

Details

ID
19990047
Title
Liquidation von Immobiliengesellschaften mit Mieteraktionären
Description
Botschaft vom 12. Mai 1999 zur Besteuerung bei der Liquidation von Mieter-Aktiengesellschaften und zur Änderung der Besteuerung von Immobilien-Anlagefonds mit direktem Grundbesitz
InitialSituation
<p>Im Jahre 1995 ist das neue Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz besondere Massnahmen ergriffen, um die Liquidation der von Anlagefonds oder von anderen Personen beherrschten Immobiliengesellschaften für eine beschränkte Zeitspanne fiskalisch zu privilegieren. Einige Kantone haben ebenfalls entsprechende Massnahmen beschlossen. Seit-dem wurde der Bundesrat durch eine Motion beauftragt, die Steuerentlastungen auch Immobiliengesellschaften von Mieteraktionären zu gewähren. Zudem behin-dert die hohe Steuerbelastung den direkten Grundbesitz der Anlagefonds. In seiner Antwort zu einem parlamentarischen Vorstoss hat der Bundesrat zugesichert, diesen Punkt zu prüfen. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat eine Änderung der Steuerordnung mit folgenden vier Zielen:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Die Überführung von Wohnungen von Mieteraktiengesellschaften auf die Inhaber ihrer Beteiligungsrechte soll steuerlich gefördert werden; </p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die Frist zur steuerlich begünstigten Liquidation der von Immobilienanlagefonds beherrschten Immobiliengesellschaften soll um zwei Jahre verlängert werden. Diese Massnahme hat auch für die anderen Immobiliengesellschaften Geltung; </p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz sollen neu dem Gewinnsteuertarif für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen unterstellt werden; </p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die Bestimmungen im Bereich der direkten Steuern und der Verrechnungssteuer sollen, indem die Belastung der Ausschüttung des Ertrages des Anlagefonds aus direktem Grundbesitz nicht mit der Verrechnungssteuer belastet wird, wieder kohärent werden. </p></td></tr></table><p>Zu diesen vorgeschlagenen Massnahmen haben die Kantone und die interessierten Kreise positiv Stellung genommen. Ihre Einführung im Jahre 2000 gewährleistet die Kontinuität der im Jahre 1995 eingeführten Massnahmen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Mai 1999 zur Besteuerung bei der Liquidation von Mieter-Aktiengesellschaften und zur Änderung der Besteuerung von Immobilien-Anlagefonds mit direktem Grundbesitz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    20.09.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.10.1999 1 Zustimmung
    08.10.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.10.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Mit 34 zu 0 Stimmen hat der <b>Ständerat</b> einer Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer zugestimmt. Entgegen dem Antrag des Bundesrates beschloss er, die Frist zur steuerlich begünstigten Liquidation um vier Jahre zu verlängern.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich dem Beschluss des Ständerates an.</p>
Updated
10.04.2024 07:54

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