Chemins de fer fribourgeois. Sanierung
Details
- ID
- 19990062
- Title
- Chemins de fer fribourgeois. Sanierung
- Description
- Botschaft vom 11. August 1999 über die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM)
- InitialSituation
- <p>Die Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) ist finanziell sanierungsbedürftig; die Unternehmung bedarf einer Finanzspritze im Umfange von insgesamt 16,6 Millionen Franken. Die Ursache dieser finanziellen Schwierigkeiten liegen einerseits darin, dass in den letzten 15 Jahren verschiedentlich namhafte zukunftsbezogene, jedoch überhöhte und nicht der Marktrealität angemessene Investitionen getätigt wurden, ohne dass deren Tragbarkeit bzw. Rentabilität genügend abgeklärt wurde. Andererseits versagten Führungs- und Kontrollinstrumente. Bei Dritten (Banken, Pensionskassen) wurden Kredite aufgenommen, teils ohne die notwendige Ermächtigung der zuständigen Gesellschaftsorgane, teils ohne genügend klare Begründung und Rechtfertigung. Der Bund ist zwar nicht zwingend verpflichtet, sich an einer Sanierung der GFM zu beteiligen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die finanzielle Beteiligung an einer Sanierung für den Bund - im Vergleich zu einem Konkursfall - die kostengünstigere Variante ist. So müsste beispielsweise bei einem Konkurs der Unternehmung eine Auffanggesellschaft gegründet werden, damit der Service public aufrechterhalten werden kann. Auf Grund der Tatsache, dass im verantwortlichen Verwaltungsrat der GFM auch ein Bundesvertreter und ein Vertreter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) Einsitz hatten, könnte der Bund nach Artikel 754 in Verbindung mit Artikel 762 Absatz 4 OR unter Umständen zur Rechenschaft gezogen und zu Schadenersatz verpflichtet werden. Der Bundesrat hat seinerseits entschieden, wegen des beträchtlichen Prozessrisikos und der zu erwartenden Prozessdauer auf Verantwortlichkeitsklagen bzw. auf Rückgriffe zu verzichten. Der Bundesrat ist bereit, einen einmaligen Beitrag an die Sanierung der GFM zu beantragen. Er hat diese Bereitschaft jedoch von einer Anzahl Bedingungen abhängig gemacht, die eine effizientere Führung der Unternehmung sicherstellen sollen und die inzwischen erfüllt sind. Zudem sind die entsprechenden Lehren gezogen und eine deutliche Signalwirkung für die Geschäftsführung der Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs erzielt worden. Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Bundesbeitrag von 5,532 Millionen Franken an die Sanierung der GFM beantragt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. August 1999 über die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Sanierung der Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM)
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf 19.06.2000 2 Zustimmung 23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung 23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss betreffend einen Kredit für den nicht rückzahlbaren Beitrag an die Sanierung der Compagnie des Cheminns de fer fribourgeois (GFM)
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.2000 1 Beschluss gemäss Entwurf 19.06.2000 2 Zustimmung 06.07.2000 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des <b>Nationalrats</b> beantragte dem Plenum, dass der Sanierungsanteil des Bundes seiner Beteiligung am Aktienkapital entsprechen müsse. Das sind 26,9 Prozent beziehungsweise 4,5 Millionen Franken, eine Million weniger als vom Bundesrat beantragt. Namens einer Kommissionsminderheit beantragte Peter Vollmer (S, BE), dem Bundesrat zu folgen und dem Sanierungsbeitrag von 5,5 Millionen zuzustimmen. Gemäss Bunderat Leuenberger entspricht dieser Sanierungsbeitrag der politischen Verantwortung und dem Willen des Bundes, den öffentlichen Verkehr in der betroffenen Region zu sichern. Der Nationalrat folgte mit 98 zu 67 Stimmen dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit. Der <b>Ständerat </b>stimmte dem Sanierungsbeitrag von 5,5 Millionen Franken oppositionslos zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:43