Krankenversicherung. Dringliche Massnahmen im Risikoausgleich
Details
- ID
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19990064
- Title
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Krankenversicherung. Dringliche Massnahmen im Risikoausgleich
- Description
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Botschaft vom 18. August 1999 zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung
- InitialSituation
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<p>Die Steigerung der Gesundheitskosten für Personen, die sich gestützt auf das Asylrecht in der Schweiz aufhalten, ist hauptsächlich auf zwei Gründe zurückzuführen: Einerseits hat die Zahl der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen auf Grund der Verhältnisse im ehemaligen Jugoslawien stark zugenommen. Andererseits sind die Personen, die im Verlauf der letzten Monate aus dem Kosovo in die Schweiz eingereist sind, mit traumatisierenden Erlebnissen konfrontiert worden und leiden teilweise auch unter Kriegsverletzungen.</p><p>Die Krankenversicherung für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige wird nur von ganz wenigen Krankenversicherern durchgeführt, die mit den Kantonen Kollektivverträge abgeschlossen haben. Für diese Krankenversicherer ergeben sich besondere Probleme aus dem Umstand, dass in den letzten Jahren vor allem junge Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Schweiz um Asyl oder vorübergehende Aufnahme nachgesucht haben. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass insbesondere die Krankenversicherer, welche diese Personen aufnehmen, übermässig stark im Risikoausgleich belastet worden sind, weil nun die eigentlich als "gute Risiken" geltenden Versicherten infolge der Umstände höhere Kosten verursachen. Damit können mit den entsprechenden Prämien nicht mehr die Gesundheitskosten und die Abgaben an den Risikoausgleich in vollem Umfange gedeckt werden.</p><p>Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen, welche fürsorgeabhängig sind, für die Jahre 1999, 2000 und 2001 aus dem für den Risikoausgleich in der Krankenversicherung massgebenden Versichertenbestand herauszunehmen. Damit soll die finanzielle Belastung derjenigen Krankenversicherer vermindert werden, welche vor allem den oben umschriebenen Kreis von Personen auf Grund von Kollektivverträgen mit den Kantonen versichert haben.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 18. August 1999 zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
21.12.1999 |
2 |
Nichteintreten. |
21.03.2000 |
1 |
Nichteintreten. |
- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Ständerat </b>anerkannte die Kommissionssprecherin Christiane Brunner (S. GE) den Umstand, dass Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene aus vielfältigen Gründen Medizinleistungen in überdurchschnittlichem Mass in Anspruch nehmen. Ebenfalls ist das damit verbundene Problem für die betroffenen Krankenkassen erkannt. Die Kommission verwarf jedoch den Vorschlag des Bundesrates, da hier mit dringlichen Massnahmen eine Lösung übers Knie gebrochen würde und die Gefahr von Präjudizfällen entstände. Die Kommission wolle aber eine gangbare Lösung finden, weshalb dem Rat eine Motion (99.3567) unterbreitet wird. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, eine einheitliche Lösung vorzulegen, die die Interessen der betroffenen Personen, der Krankenversicherer, der Kantone und des Bundes berücksichtigt und einfach handhabbar ist. Theo Maissen (C, GR) beantragte im Gegensatz zur Kommission, auf das Geschäft einzutreten, es aber sogleich an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Bundesrat solle eine einheitliche Regelung unterbreiten, wonach die Versicherungsleistungen nach dem Sachleistungsprinzip (analog Suva) erbracht würden. Die Dringlichkeit des Problems verlange nach diesem Vorgehen, argumentierte Maissen. Der Rat folgte jedoch mehrheitlich der Kommission und trat mit 24 zu 10 Stimmen nicht auf das Geschäft ein. Die Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 35 zu null Stimmen überwiesen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich diskussionslos dem Nichteintretensentscheid des Ständerates an und überwies ohne Gegenstimme die Motion des Ständerates zu den Pflegekosten von Asylsuchenden.</p>
- Updated
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10.04.2024 14:21
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