Für tiefere Spitalkosten. Volksinitiative

Details

ID
19990072
Title
Für tiefere Spitalkosten. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 8. September 1999 zur Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten" zielt auf eine Änderung von Artikel 34 bis Absatz 2 der geltenden Bundesverfassung mittels Neufassung des Absatzes.</p><p>Wie ihr Titel zeigt, wird die Reduktion der Spitalkosten in der Schweiz angestrebt.</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, wird vorgeschlagen:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>das Obligatorium in der Krankenversicherung auf die Deckung für Spitalaufenthalte zu beschränken </p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>den Versicherten die Möglichkeit eines Versicherungsabschlusses für den Spitalaufenthalt im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung oder, unabhängig von letzterem, bei dem VAG unterstellten privaten Versicherungseinrichtungen zu geben;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>die Kantone zu verpflichten, notwendigenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dafür zu sorgen, dass für die Kantonseinwohner die benötigte Bettenzahl in den drei Abteilungen: Allgemein, Halb-Privat und Privat zur Verfügung steht;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>die Versicherten von der Kostenbeteiligung zu befreien;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>dass die Kantone von der Krankenversicherung oder vom privaten Versicherer für den Aufenthalt des Versicherten in der Allgemeinen Abteilung des Spitals pro Tag und pro Person einen Betrag von Fr. 250.-, indexiert nach dem Index der Konsumentenpreise, erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Leistungen des Spitals (wie Operationen, Arzneimittel, Röntgenaufnahmen, Transport des Patienten in das Spital);</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>dass, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen die Dienste eines ausserhalb des Wohnsitzkantons befindlichen Spitals in Anspruch nehmen muss, der Wohnsitzkanton ebenfalls seitens des Versicherers die Entschädigung von Fr. 250.- erhält, wobei es dem Wohnsitzkanton überlassen bleibt, mit dem entsprechenden Spital bzw. Kanton eine andere Abmachung zu treffen;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>dass, wenn sich ein Versicherter in einem Privat-Spital aufhält, der Versicherer verpflichtet ist, diesem für die Kantone festgelegten Entschädigungen als Beitrag an die Kosten der Spitalaufenthalte auszurichten.</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat stimmt dem Ziel der Volksinitiative grundsätzlich zu, insoweit sie die Eindämmung der Gesundheitskosten anvisiert. Jedoch beurteilt er die von den Initianten vorgeschlagenen Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, aus sozialer und fiskalischer Sicht für absolut unangemessen und inakzeptabel. Er lehnt die Volksinitiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>durch die Limitierung des Obligatoriums der Krankenversicherung auf den stationären Bereich hat die Initiative zur Folge, dass Personen, die keine umfassende Versicherungsdeckung für den ambulanten und teilstationären Bereich aufweisen, einen Anreiz haben, einen Spitalaufenthalt zu wählen, mit der Folge, dass eine gewisse Anzahl von im ambulanten und teilstationären Bereich kostengünstigeren Interventionen in den teureren stationären Bereich verlagert wird;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>durch die Möglichkeit der Versicherten, eine Versicherung für den Spitalaufenthalt bei einem Versicherer im Sinne des KVG oder einem Privatversicherer ausserhalb des KVG abzuschliessen, gefährdet die Initiative die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Insoweit der nicht dem KVG unterstellte Privatversicherer von jeder sozialen Verpflichtung befreit ist, ist es ihm nicht verboten, Risikoselektion zu betreiben oder unbeschränkte Vorbehalte anzubringen. Aus diesem Grund wären die Krankenversicherer weder konkurrenzfähig noch attraktiv; ihre einen sozialen Schutz beinhaltende Spitalversicherung würde schon innert kürzester Frist für sie und die Versicherten finanziell untragbar;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>der Vorschlag der Initianten, die Beteiligung der Krankenversicherung auf den Spitalaufenthalt der Versicherten in der Allgemeinen Abteilung zu beschränken, bringt keine Einsparung für das Gesundheitswesen mit sich. Diese Massnahme führt einzig dazu, den Aufwand für den Spitalaufenthalt vom prämienzahlenden zum steuerzahlenden Versicherten zu verlagern. </p></td></tr></table><p>Aus all diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 8. September 1999 zur Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für tiefere Spitalkosten"
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.1999 1 Beschluss gemäss Entwurf
    07.03.2000 2 Zustimmung
    24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war die von der Firma Denner lancierte Volksinitiative chancenlos. Die Forderung, dass nur noch Spitalaufenthalte der obligatorischen Krankenversicherung zu unterstellen seien und die Kantone pro Spitaltag von den Versicherern pauschal 250 Franken erhalten sollen, wurde praktisch unisono als untaugliche Kurskorrektur, als unsolidarisch und als unseriöse Mogelpackung eingestuft. Einzig der Lega-Vertreter Flavio Maspoli (-, TI) konnte sich in der Debatte für die Initiative erwärmen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass mit dieser Massnahme eine Entsolidarisierung stattfände mit jenen chronisch Kranken, die ständige ärztliche ambulante Betreuung brauchen. Kranksein würde damit unmittelbar zu einem Armutsrisiko, erklärte Hugo Fasel (G, FR). Mit der Initiative würden nur die Kosten verlagert, hiess es im Rat: von den Krankenkassen und damit von den Prämienzahlern auf Kantone und Gemeinden und damit auf die Steuerzahler. Patienten würden sich zudem zunehmend im Spital behandeln lassen, weil es die Krankenkassen zahlen. Das aber treibe die Kosten zusätzlich in die Höhe. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> wollte nichts wissen von der Initiative. Es sei erschreckend, so Kommissionsprecherin Christine Beerli (R, BE), wie die Denner-Initiative mit einem täuschenden Titel und einem unbehelflichen Inhalt Bürgerinnen und Bürger getäuscht habe und so Unterschriften gesammelt worden seien. Die Kleine Kammer empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. </p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 26. November 2000 mit 82,1 Prozent Nein-Stimmen und von allen Ständen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 12:13

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