Aufhebung des Getreidegesetzes und Ă„nderung des Landesversorgungsgesetzes
Details
- ID
- 19990082
- Title
- Aufhebung des Getreidegesetzes und Änderung des Landesversorgungsgesetzes
- Description
- Botschaft vom 4. Oktober 1999 zum Bundesgesetz über die Aufhebung des Getreidegesetzes und zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes
- InitialSituation
- <p>Teil I</p><p>Am 29. November 1998 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss vom 29. April 1998 über einen befristet geltenden, neuen Getreideartikel (Art. 25 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung; Art. 196 Übergangsbestimmung Ziff. 6 nBV) deutlich gutgeheissen. Damit kann die Einführung des freien Markts beim Brotgetreide verwirklicht werden. Diese erfolgt durch die Aufhebung des Bundesgesetzes vom 20. März 1959 über die Brotgetreideversorgung des Landes (Getreidegesetz; SR 916.111.0) mit seinen Ausführungserlassen und durch die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die befristete Änderung des Getreidegesetzes (AS 1991 2629) sowie die Schaffung einer Übergangsbestimmung im Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1).</p><p></p><p>Teil II</p><p>Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz [LVG]; SR 531) enthält in Artikel 4 Absatz 3 den Hinweis, dass die Bestimmungen über die Haltung von Vorräten an Brotgetreide vorbehalten bleiben. Dieser Vorbehalt zu Gunsten des Getreidegesetzes ist deshalb notwendig, "weil Landesversorgungs- und Getreidegesetz die gleiche Materie unter gleichen Voraussetzungen regeln, nämlich die Lagerhaltung im Rahmen der ständigen Bereitschaft" (Botschaft zu einem Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung; BBl 1981 III 420 f.). Um die Pflichtlagerhaltung für Brotgetreide weiterhin sicherzustellen, muss mit der Aufhebung des Getreidegesetzes (und dessen Ausführungsbestimmungen) das Landesversorgungsgesetz entsprechend angepasst werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. Oktober 1999 zum Bundesgesetz über die Aufhebung des Getreidegesetzes und zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Aufhebung des Getreidegesetzes
- Resolutions
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Date Council Text 16.12.1999 2 Beschluss gemäss Entwurf 09.03.2000 1 Zustimmung 24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetzes, LVG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.12.1999 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.03.2000 1 Abweichung 20.03.2000 2 Abweichung 21.03.2000 1 Zustimmung 24.03.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung 24.03.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Ständerat </b>stimmte beiden Vorlagen einstimmig zu. Entgegen dem Antrag des Bundesrates beschloss er, dass die Übernahme von Kosten der Pflichtlagerhaltung nur in Bezug auf die Grundnahrungsmittel möglich sei.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> stimmte der Aufhebung des Getreidegesetzes einstimmig zu und dem Landesversorgungsgesetz mit 81 zu 31 Stimmen. Diskutiert wurde die Übernahme der Kosten der Pflichtlagerhaltung. Die Mehrheit der Kommission ergänzt durch einen Antrag Max Binder (V, ZH) beantragten die Kann-Formulierung des Bundesrates und des Ständerates durch eine zwingende Bestimmung zu ersetzen, eine Kommissionsminderheit Hildegard Fässler (S, SG) wollte jedoch jegliche Übernahme des Bundes von Kosten der Pflichtlagerhaltung streichen. In der definitiven Abstimmung wurde der Antrag Binder mit 81 zu 40 Stimmen angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung beschloss der <b>Ständerat </b> an der Kann-Formulierung festzuhalten, der sich auch der <b>Nationalrat</b> anschloss.</p>
- Updated
- 10.04.2024 14:33