Personendaten in den Sozialversicherungen. Gesetzliche Grundlagen

Details

ID
19990093
Title
Personendaten in den Sozialversicherungen. Gesetzliche Grundlagen
Description
Botschaft vom 24. November 1999 über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verlangt, dass jegliche Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten oder von Persönlichkeitsprofilen durch Bundesstellen ausdrücklich in einem formellen Gesetz festgelegt ist. Dasselbe gilt für den Fall, in dem Daten über ein Abrufverfahren ("Online") zugänglich gemacht werden. Dieses Erfordernis muss erfüllt sein, sobald Daten tatsächlich bearbeitet werden. Allerdings sehen die Übergangsbestimmungen nach Artikel 38 Absatz 3 DSG vor, dass bestehende Datensammlungen mit besonders schützenswerten Personendaten oder mit Persönlichkeitsprofilen noch während fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, das heisst bis zum 1. Juli 1998, auch ohne formelle gesetzliche Grundlage benützt werden dürfen. Das Parlament hat diese Übergangsfrist mit Beschluss vom 26. Juni 1998 bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.</p><p>Die Botschaft enthält die Gesetzesänderungen, welche für die Schaffung der vom DSG im Sozialversicherungsbereich verlangten Rechtsgrundlagen erforderlich sind. Dabei wird im Wesentlichen vorgeschlagen, in jedem Sozialversicherungsgesetz eine neue Bestimmung zu schaffen, welche die Bearbeitung sämtlicher für das Führen der Versicherung erforderlichen Personendaten gestattet, die Bekanntgabe von Personendaten auf Gesetzesstufe (und nicht wie bisher auf Verordnungsebene) zu regeln und eine formelle Rechtsgrundlage für die bestehenden Abrufverfahren einzuführen. Diese Vorschläge sind, so weit als möglich, untereinander und mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (der zur Zeit vom Parlament ausgearbeitet wird) abgestimmt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz muss ebenfalls angepasst werden, da es mit der Arbeitslosenversicherung eng verbunden ist. Die in dieser Botschaft vorgeschlagenen Änderungen müssen am 1. Januar 2001 in Kraft treten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. November 1999 über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorsorge (Freizügigkeitgesetz, FZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    6
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    7
    Text
    Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    8
    Text
    Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    9
    Text
    Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    10
    Text
    Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    11
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2000 1 Abweichung
    19.06.2000 2 Zustimmung
    23.06.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.06.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> ist dem Bundesrat und seiner Kommission diskussionslos gefolgt.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich den Empfehlungen seiner Kommission an, welche die verschiedenen Vorlagen, von einigen kleinen Änderungen abgesehen, einstimmig angenommen hatte. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat, worin der Bundesrat ersucht wird, einen Bericht über die Mängel vorzulegen, welche im Sozialversicherungsbereich in Bezug auf den Schutz der medizinischen Personendaten noch bestehen. Kein Gehör fanden hingegen die Anträge von Stéphane Rossini (S, VS), die Datenweiterleitung an wissenschaftliche Stellen und an die Kantone in speziellen Bestimmungen zu regeln.</p><p>Der <b>Ständerat</b> ist den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.</p>
Updated
10.04.2024 14:07

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