"Sonntags-Initiative". Volksinitiative

Details

ID
19990094
Title
"Sonntags-Initiative". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 1. Dezember 1999 zur Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)"
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)" wurde am 1. Mai 1998 mit 111 718 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs bei der Bundeskanzlei eingereicht. An einem Sonntag pro Jahreszeit sollen alle öffentlichen Plätze und Strassen der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch ohne privaten Motorfahrzeugverkehr offen stehen. Ausgenommen davon ist der öffentliche Verkehr. Der Bundesrat bestimmt die im öffentlichen Interesse liegenden Ausnahmen. Die Fahrverbote sollen vorerst für vier Jahre gelten. Im vierten Jahr nach dem ersten autofreien Sonntag sollen Volk und Stände nochmals darüber abstimmen, ob der Versuch unbefristet gelten soll.</p><p>Die Initiantinnen und Initianten wollen der Bevölkerung Raum für Begegnungen und sogenannte Erlebnistage ermöglichen. Die Initiative sei nicht als Verbotsinitiative gedacht und richte sich nicht gegen das Auto; es gehe vielmehr darum, dass die Bevölkerung an vier Tagen die Gelegenheit erhalte, einmal etwas anderes zu tun. Es würden Freiräume zur lustvollen Nutzung entstehen, wenn Plätze und Strassen von Motorfahrzeugen nicht besetzt seien. Veranstaltungen auf der Autobahn wie Velo-Rallye, Inline skaten usw. oder eine "Usestuelete im Quartier" oder Passfahrten für Alltagsvelofahrende seien denkbar. Es könnten alternative Formen der Mobilität getestet werden. Vor allem aber könnten die schwächeren Verkehrsteilnehmer die Strassen ohne Unfallgefahr benutzen. Die Initiative könne einen Beitrag an die Volksgesundheit leisten. Zudem sehen die Initiantinnen und Initianten autofreie Sonntage als Chance für den schweizerischen Tourismus.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass die Lebensqualität durch staatlich verordnete "Erlebnistage" zu steigern ist, insbesondere auch, weil das Verbot keine Anreize zum richtigen Verhalten bietet. Das Volksbegehren würde sich im Weiteren unterschiedlich auf die Bevölkerung auswirken: Bewohnerinnen und Bewohner, die keinen oder nur ungenügenden Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel haben, würden ungerechtfertigterweise benachteiligt. Negative wirtschaftliche Auswirkungen wären für die - insbesondere in abgelegenen Gebieten - vom Tourismus abhängigen Wirtschaftszweige (Gastgewerbe, Bergbahn-, Carunternehmungen usw.) zu erwarten. Im Gegensatz zu den Energiesparmassnahmen während der Erdölkrise von 1973 und der "Burgdorferinitiative", die "lediglich" ein Motorfahrzeugfahrverbot vorsahen, sollen mit der vorliegenden Initiatve die Strassen der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch ohne Motorfahrzeugverkehr geöffnet werden. Das würde bedeuten, dass die Bevölkerung z. B. auf Autobahnen zu Fuss gehen, Inline skaten oder Velo fahren dürfte. Da aber Ausnahmen vom Fahrverbot bestehen und daher eine erhebliche Anzahl Fahrzeuge die Strassen weiterhin im üblichen Umfang benützen würden (Polizei, Notfalldienste, Fahrten, die bereits heute vom Sonntags- und Nachtfahrverbot befreit sind, Taxis, motorisierte Invalidenfahrstühle und Behindertentransporte), wären schwerwiegende Probleme mit der Verkehrssicherheit vorprogrammiert. Es würde im Ausland kaum verstanden werden, wenn der private Strassenverkehr an den betreffenden Sonntagen an der Schweizer Grenze blockiert würde. Der Schweiz dürfte vielmehr zum Vorwurf gemacht werden, durch das Sonntagsfahrverbot in den Nachbarländern Umwegverkehr zu erzeugen; sie müsste daher eventuell sogar mit Vergeltungsmassnahmen rechnen. Die Annahme der Initiative würde generell die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der internationalen Verkehrspolitik schwächen. An diesen Überlegungen ändert nichts, dass es sich hier um einen Versuch von vier Jahren handelt und über die endgültige Einführung in einer weiteren Volksabstimmung abgestimmt werden müsste. Die Nachteile sind derart augenfällig, dass bereits auf einen Versuch verzichtet werden kann. Der Bundesrat beantragt aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten, die "Sonntags-Initiative" Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Dezember 1999 zur Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
    08.03.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.10.2001 1 Zustimmung
    11.03.2002 2 Die Frist für die Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, bis zum 30. April 2003.
    22.03.2002 1 Die Frist für die Behandlung der Initiative wird um ein Jahr verlängert, bis zum 30. April 2003.
    13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Änderung
    Resolutions
    Date Council Text
    04.10.2001 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
    03.12.2001 2 Nichteintreten
    04.03.2002 1 Festhalten
    11.03.2002 2 Eintreten
    24.09.2002 2 Das Bundesgesetz wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt.
Proceedings
<p></p><p>Als Erstrat verwarf die <b>Kleine Kammer</b> die Sonntags-Initiative mit 29 zu 7 Stimmen ohne Gegenvorschlag. Auch der <b>Nationalrat</b> empfahl die Ablehnung der Initiative mit 111 zu 66 Stimmen. Er hiess jedoch gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag, bzw. eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gut: So soll am Bettag von 05.00 bis 22.00 Uhr ein landesweites Fahrverbot für Motorfahrzeuge bestehen und dies versuchsweise während vier Jahren. Davon ausgenommen sind der öffentliche Verkehr und die Reisecars. Der Antrag für einen autofreien Bettag war von Peter Föhn (V, SZ) eingebracht worden. Sein Antrag wurde einem Antrag der Kommissionsmehrheit gegenübergestellt, die ihrerseits einen autofreien Sonntag pro Jahr vorgeschlagen hatte. Sie wollte die Wahl dieses Sonntags aber dem Bundesrat überlassen. Der Antrag Föhn siegte mit 86 zu 85 Stimmen über den Antrag der Mehrheit der Verkehrskommission. Eine Kommissionsminderheit wollte auf einen indirekten Gegenvorschlag ganz verzichten. Sie wurde von Liberalen, Freisinnigen und Mitgliedern der SVP-Fraktion unterstützt. Ihr Antrag unterlag jedoch mit 94 zu 84 Stimmen.</p><p>Die ständerätliche Verkehrskommission empfahl mit knapper Mehrheit, dem Nationalrat zu folgen und sich für einen autofreien Bettag auszusprechen. Der <b>Ständerat</b> beschloss jedoch mit 24 zu 20 Stimmen, darauf zu verzichten und auf die entsprechende Änderung des Strassenverkehrsgesetzes nicht einzutreten. Die Idee eines autofreien Dank-, Buss- und Bettages fand zwar Befürworter über die Parteigrenzen hinweg. Es überwogen jedoch die Bedenken über die zu erwartenden Vollzugprobleme.</p><p>Die <b>Grosse Kammer</b> hielt ihrerseits mit 88 zu 75 Stimmen am autofreien Bettag fest, worauf der <b>Ständerat</b> mit 20 zu 18 Stimmen - seiner Kommissionsmehrheit folgend - doch Eintreten auf das Geschäft beschloss. Ernst Leuenberger (S, SO) hielt als Sprecher der Verkehrskommission des Ständerats fest, mit dem Eintreten gehe das Geschäft zurück an die Kommission, welche einen eigenen Gegenvorschlag zur Sonntags-Initiative mit einigen Abweichungen zum nationalrätlichen Gegenvorschlag erarbeiten werde. In der Herbstsession 2002 schlug die ständerätliche Kommission dem Ratsplenum vor, den Bundesrat zu beauftragen, einen andern Sonntag als den Bettag für autofrei zu erklären. Grund dafür war auch der Umstand, dass gleichzeitig mit dem Bettag im Waadtland jeweils der traditionelle Comptoir Suisse stattfindet und man einen Affront gegenüber der Romandie verhindern wollte. Das Parlament sollte nach vier Jahren erneut über die Weiterführung des autofreien Sonntags entscheiden können. Der Ständerat lehnte auch diesen Gegenvorschlag seiner Kommissionsmehrheit ab und folgte damit der ablehnenden Haltung einer Kommissionsminderheit und des Bundesrates. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 16 Stimmen abgelehnt. Da dies wie Nichteintreten gehandhabt wird und der Ständerat bereits einmal Nichteintreten beschlossen hatte, war der Gegenvorschlag endgültig vom Tisch.</p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 62,4 Prozent Nein-Stimmen und allen Ständen abgelehnt.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die "Sonntags-Initiative" im Nationalrat mit 96 zu 70 Stimmen und im Ständerat mit 34 zu 8 Stimmen abgelehnt. Für die Initiative sprachen sich im Nationalrat die Grünen, die Sozialdemokraten, die Mitglieder der Evangelischen und Unabhängigen Fraktion sowie ein knappes Drittel der christlichdemokratischen Fraktion aus.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Mai 2003 mit 62,4 Prozent Nein-Stimmen und allen Ständen abgelehnt.</p>
Updated
10.04.2024 09:14

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