Ergänzung des Nationalstrassennetzes
Details
- ID
- 19990408
- Title
- Ergänzung des Nationalstrassennetzes
- Description
- InitialSituation
- <p>Die parlamentarische Initiative verlangt, der Anhang zum Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 sei dahingehend zu ergänzen, dass die Kantonsstrasse durch das Prättigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse 2./3. Klasse) aufgenommen wird.</p><p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates kam bei der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zum Ergebnis, die darin angesprochene Problematik des Ausbaus der Zufahrtsstrasse zum Vereinatunnel stelle einen Sonderfall dar, der einer näheren Prüfung bedürfe. Zwar sei die Kommission nach wie vor der Meinung, bei der Fertigstellung und beim Ausbau des Nationalstrassennetzes müsse eine Gesamtschau vorgenommen werden und es dürften grundsätzlich nicht Einzelfalllösungen angestrebt werden, welche andere, ebenso berechtigte Begehren ausser Acht lassen. Die Kommission unterstütze im Grundsatz die vom Bundesrat beschlossene Prioritätenordnung beim Nationalstrassenbau und halte fest, dass die Fertigstellung des bereits geplanten Nationalstrassennetzes nicht in Frage gestellt werden dürfe. Die Kommission teilte allerdings die Meinung des Initianten, der Kanton Graubünden befinde sich in einer besonderen Situation. Die Nettoverkehrslasten dieses Gebirgskantons seien auf Grund des ausgedehnten Strassennetzes sowie des geringen Nationalstrassenanteils unbestrittenermassen besonders hoch. Mit der angestrebten Umklassierung solle dem Kanton durch die finanzielle Entlastung ermöglicht werden, die Zufahrten wintersicher auszubauen. Damit wären auch die Südtäler Graubündens und des Engadins weniger weit entfernt vom nächsten Anschluss an das Nationalstrassennetz. Die Kommission war zudem der Auffassung, es sei nicht sinnvoll in den Bau des Vereinatunnels 700 Millionen Franken zu investieren, ohne dafür zu sorgen, dass auch die Tunnelzufahrten das ganze Jahr hindurch sicher befahren werden können. Auf Grund all dieser Überlegungen kam die Kommission zum Schluss, es handle sich nicht um ein Präjudiz hinsichtlich der Erweiterung des Nationalstrassennetzes und stellte mit zehn Ja- zu einer Neinstimme (bei einer Enthaltung) den Antrag, der Initiative Folge zu leisten.</p><p>Der Bundesrat seinerseits anerkannte in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2000 gewisse Schwierigkeiten des Kantons Graubünden, seine grossen Strassenlasten zu finanzieren. Anderseits sah er in der Prättigauerstrasse auch keinen Sonderfall, zumal andere Kantone sich in vergleichbarer Lage befänden. Er sei bereit, eine Netzbereinigung vorzunehmen, allerdings in einer Gesamtschau und nicht einzelfallweise aufgrund von Sofortmassnahmen. Nur dieses Vorgehen erlaube es, anhand objektiver Kriterien sachgerechte Entscheide zu fällen. Der Bundesrat anerkannte auch die Dringlichkeit der Umfahrung von Saas. Für dieses Problem habe er im Rahmen des Mehrjahresprogramms für die Hauptstrassen zusammen mit dem Kanton Graubünden eine vertretbare Lösung gefunden. Ziel sei es, mit dem Bau der Umfahrung von Saas so rasch als möglich zu beginnen. Der Bundesrat beantragte, die parlamentarische Initiative abzulehnen.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Resolutions
-
Date Council Text 06.10.1999 2 Folge gegeben
-
- Number
- 1
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (Umklassierung der Prättigauerstrasse)
- Resolutions
-
Date Council Text 19.06.2000 2 Beschluss gemäss Antrag der Kommission 19.09.2000 1 Zustimmung 06.10.2000 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen. 06.10.2000 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen. 17.10.2000 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
-
- Proceedings
- <p></p><p>Der Initiative wurde im <b>Ständerat</b> in der Herbstsession 1999 einstimmig Folge gegeben. Fritz Schiesser (R, GL) und Pierre-Alain Gentil (S, JU) fanden die Aufklassierung einer einzelnen Kantonsstrasse zur Nationalstrasse jedoch problematisch. Da sich die Vorstösse häuften, die in anderen Kantonen ebenfalls eine Aufklassierung von Hauptstrassen zu Nationalstrassen verlangten, plädierten sie für eine gesamtheitliche Überprüfung des Nationalstrassennetzes und damit für die Annahme einer gleichzeitig traktandierten Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (99.3456: Motion KVF-S. Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz). Diese Motion wurde einstimmig überwiesen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>nahm in der Sommersession 2000 den Gesetzesentwurf seiner Verkehrskommission ohne grössere Diskussion einstimmig an und stimmte damit der Aufwertung der Strasse durch das Prättigau zu einer Nationalstrasse 2./3. Klasse zu. Der Bundesrat hatte Nichteintreten beantragt.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>stellte Pia Hollenstein (G, SG) im Namen der Kommissionsminderheit einen Nichteintretensantrag. Sie hielt fest, es solle hier kein Präjudiz geschaffen werden. Es gehe nicht an, mit Parlamentarischen Initiativen und Motionen das Nationalstrassennetz zu erweitern, solange nicht eine Gesamtplanung mit ausgewiesenen Bedürfnissen vorliege. Der Nationalrat stimmte jedoch mit 108 zu 25 Stimmen für Eintreten und nahm die Vorlage an.</p>
- Updated
- 10.04.2024 07:56