Rehabilitierung der Flüchtlingsretter und der Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus
Details
- ID
- 19990464
- Title
- Rehabilitierung der Flüchtlingsretter und der Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus
- Description
- InitialSituation
- <p></p><p>Die Machtergreifung durch nationalsozialistische und faschistische Regime im Europa der Dreissiger Jahre gipfelte im Weltkrieg von 1939-1945 sowie den in diesem Zuge verübten Völkermorden des Dritten Reiches. Den Personen, welche damals gegen den Faschismus und den Nationalsozialismus gekämpft haben, wird heute innerhalb der internationalen Gemeinschaft in Ehren gedacht. Die Schweiz befindet sich diesbezüglich in einer besonderen Situation: Sie verfolgte in jener Zeit ihre - sogar noch verschärfte - Neutralitätspolitik und konnte so vom Krieg verschont bleiben. Auf Grund dieser Neutralitätspolitik wurden Personen in der Schweiz strafrechtlich verfolgt, weil sie sich an Aktionen und Kämpfen gegen den Nationalsozialismus und Faschismus beteiligt hatten.</p><p>Mit seiner parlamentarischen Initiative vom Dezember 1999 verlangt Nationalrat Paul Rechsteiner (S, SG), ein Gesetz auszuarbeiten, das sämtliche Strafurteile gegen Personen aufhebt, welche den Opfern des Nationalsozialismus und Faschismus zur Flucht verholfen haben. Im gleichen Zug seien auch die Urteile gegen jene Schweizer und Schweizerinnen aufzuheben, die in der französischen Résistance und im Spanischen Bürgerkrieg in den internationalen Brigaden gegen Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft haben. Am 14. Dezember 2000 hat der Nationalrat dieser Initiative gemäss Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen Folge gegeben.</p><p>Davon ausgehend arbeitete die Kommission einen Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz aus, das die Personen rehabilitieren soll, die strafverurteilt wurden, weil sie vom Naziregime Verfolgten geholfen haben. Eine Kommissionsminderheit will die Rehabilitierung auch für diejenigen Personen, die strafverurteilt wurden, weil sie gegen den Nationalsozialismus oder den Faschismus gekämpft haben, indem sie entweder direkt an Kampfhandlungen teilnahmen (im spanischen Bürgerkrieg, in der französischen Résistance-Bewegung) oder sich an zivilen Aktionen beteiligten.</p><p>Das Gesetz sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits hebt es die Strafurteile generell abstrakt auf, andererseits soll eine "Rehabilitierungskommission" auf Gesuch hin oder von Amtes wegen im Einzelfall feststellen, ob der generelle Aufhebungsbeschluss Anwendung findet. Feststellungsgesuche können innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes von den verurteilten Personen selbst, ihren Angehörigen oder von schweizerischen Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte widmen, eingereicht werden. Das Gesetz hält zudem fest, dass mit der Aufhebung eines Strafurteils keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung entsteht.</p><p></p><p>Der Bundesrat konnte sich - im Rahmen der ihm angesichts der kurzen Frist möglichen summarischen Stellungnahme - dem Bericht und Antrag der Kommission anschliessen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.2000 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus
- Resolutions
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Date Council Text 13.12.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission. 13.06.2003 2 Abweichung 18.06.2003 1 Zustimmung 20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde die Vorlage von den Sozialdemokraten, den Grünen und der CVP unterstützt. Ein Minderheitsantrag von Catherine Ménétrey (G, VD) forderte, Urteile gegen Widerstandskämpfer ebenfalls aufzuheben. Dies hätte schätzungsweise 300 Résistance-Helfer und 420-Spanienkämpfer betroffen. Bundesrätin Ruth Metzler empfahl, den Minderheitsantrag abzulehnen, da diese Personen wegen eines Verstosses gegen den immer noch geltenden Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verurteilt wurden. Der Bundesrat habe allerdings die Spanienkämpfer und die Kämpfer der Résistance politisch und moralisch bereits rehabilitiert. Der Antrag der Minderheit wurde mit 110 zu 58 abgelehnt. Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 131 zu 27 an. Ablehnung kam hauptsächlich von Seiten der SVP-Fraktion.</p><p>Der <b>Ständerat</b> lehnte den nochmals eingebrachten Minderheitsantrag zur Rehabilitation der Widerstandskämpfer mit 22 zu 5 Stimmen ab. Franz Wicki (C, LU) sprach sich aus Kostengründen gegen eine neu einzuberufende dreiköpfige Rehabilitationskommission aus und empfahl, die bestehende neunköpfige Begnadigungskommission mit der Rehabilitierung zu beauftragen. Dieser Antrag wurde mit 18 zu 9 Stimmen angenommen. Der Ständerat beschloss neben kleineren Änderungen explizit nur schweizerisch beherrschte Organisationen als Gesuchsteller zu akzeptieren. Der Ständerat nahm den überarbeiteten Entwurf einstimmig an. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich dem Ständerat an.</p>
- Updated
- 10.04.2024 18:24