Orkan "Lothar". Waldschäden. Verordnung der Bundesversammlung und Bundesbeschluss

Details

ID
20000013
Title
Orkan "Lothar". Waldschäden. Verordnung der Bundesversammlung und Bundesbeschluss
Description
Botschaft vom 16. Februar 2000 über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
InitialSituation
<p>Am 26. Dezember 1999 richtet der Orkan Lothar im Schweizer Wald Schäden von bisher noch nie dagewesenem Ausmass an. Rund 13 Millionen Kubikmeter Holz werden zu Boden geworfen. Am stärksten betroffen sind das Mittelland und die Innerschweiz, wo in einzelnen Kantonen die fünf- bis zehnfache jährliche Nutzungsmenge am Boden liegt. Es sind dringende Massnahmen notwendig, um den noch intakten Wald vor Folgeschäden zu schützen, den zerstörten Wald wieder aufzubauen und den Absatz des riesigen Holzanfalles zu fördern. Der Schutz von Menschen und erheblichen Sach-werten soll bestmöglich gewährleistet sein und die gefährlichen Aufräumarbeiten sollen möglichst unfallfrei erfolgen. Das fünfte Kapitel des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald bietet in erster Linie die gesetzliche Grundlage für die Behebung von Waldschäden. Zudem sieht das Gesetz in Artikel 28 vor, dass die Bundesversammlung bei Waldkatastrophen mit allgemeinverbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss (gemäss neuer Bundesverfassung mit einer Verordnung der Bundesversammlung) Massnahmen ergreifen kann, die insbesondere der Wald- und Holzwirtschaft dienen. Der vorgelegte Entwurf für die Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan Lothar verursachten Waldschäden sieht dementsprechend nur Massnahmen vor, welche nicht durch das fünfte Kapitel des Waldgesetzes abgedeckt sind. Es sind dies Bestimmungen zur Lagerung von Holz, zur Planung von Waldreservaten auf Sturmflächen, zu zusätzlichen Investitionskrediten, zur Verwendung von Sturmholz in der Entwicklungszusammenarbeit und zu Ausnahmebewilligungen für Holztransporte. Die Verordnung ist auf vier Jahre befristet. Darüber hinaus wird in der Botschaft eine Gesamtübersicht über die durch den Orkan Lothar verursachten Schäden, die vorgesehenen Massnahmen und die damit verbundenen Kosten gegeben. Für die Bewältigung des Orkanereignisses Lothar muss gestützt auf die erforderlichen Massnahmen gemäss Waldgesetz mit einer Belastung des Bundes von insgesamt 483 Millionen gerechnet werden (davon sind 70 Millionen Franken rückzahlbare Investitionskredite). Über bereits in Voranschlag und Finanzplan enthaltene Mittel können 105 Millionen Franken aufgefangen werden. Für die restlichen 378 Millionen Franken sollen in einem Bundesbeschluss ein Höchstbetrag von 40 Millionen Franken für die Massnahmen gemäss Art. 2 und 3 des Verordnungsentwurfs und ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken für Investitionskredite gemäss Artikel 4 des Verordnungsentwurfs bewilligt werden. Nach dem bereits bestehenden Waldgesetz soll zudem ein Höchstbetrag von 242 Millionen Franken sowie ein Zusatzkredit von 36 Millionen Franken gesprochen werden. Weitere 50 Millionen Franken für Investitionskredite werden als gewöhnlicher Vorschuss über ordentliche Nachträge beantragt.</p><p>Weitere Massnahmen, welche auf anderen gesetzlichen Grundlagen als dem Verordnungsentwurf und dem Waldgesetz basieren, sollen gestützt auf die entsprechenden Spezialgesetze abgedeckt werden, wobei nötigenfalls für die Finanzierung das Nachtragskreditverfahren beansprucht werden muss.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Februar 2000 über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über die Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2000 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.03.2000 2 Die Beratungen werden ausgesetzt (siehe Vorlage 3)
    07.06.2000 2 Abweichung
    19.09.2000 1 Zustimmung
    06.10.2000 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    06.10.2000 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2000 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.03.2000 2 Die Beratungen werden ausgesetzt (siehe Vorlage Nr. 3)
    07.06.2000 2 Abweichung
    19.09.2000 1 Abweichung
    26.09.2000 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2000 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    22.03.2000 1 Abweichung
    23.03.2000 2 Zustimmung
    24.03.2000 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    24.03.2000 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
  • Number
    4
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2000 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    22.03.2000 1 Abweichung
    23.03.2000 2 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zu Beginn der Detailberatung im <b>Nationalrat</b> legte Max Binder (V, ZH) einen zwischen den bürgerlichen Bundesratsparteien abgesprochenen Antrag vor, mit dem die privaten Waldbesitzer teilweise entschädigt werden sollten. Der Betrag von 120 Millionen Franken sollte nach der Grösse der Waldfläche und dem Anteil umgelegter Bäume zugeteilt werden. Der Nationalrat unterstützte diesen Antrag mit 123 zu 46 Stimmen. Die 120 Millionen Franken sollten bei den Flächenbeiträgen an die Kantone für Aufräumarbeiten und Folgeschäden eingespart werden. Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, diese Kürzungen seien "unechte Kompensationen". Der Bund müsse den Kantonen das eingeplante Geld so oder so ausrichten, er sei durch das Waldgesetz dazu verpflichtet.</p><p>Nichts wissen wollte der Nationalrat von einer Subventionierung der Lagerung von Holz mit 26 Millionen Franken. Eine solche Subvention wurde als unnötiger Markteingriff des Staates erachtet. Eine rasche Förderung des Absatzes sei jedoch zweckmässig und billiger. Mit 78 zu 64 Stimmen wurde ein entsprechender Antrag einer linken Kommissionsminderheit genehmigt. Keinen Erfolg hatten die Grünen mit dem Antrag, Entschädigungen für Räumungsarbeiten und Beiträge an Waldbesitzer ausdrücklich nur dann auszurichten, wenn ökologische Kriterien eingehalten würden. Gegen die Linken und Grünen setzte der Rat vorerst auch durch, dass bis 2003 in der ganzen Schweiz Holztransporte mit 40-Tonnen-Lastwagen abgewickelt werden dürfen.</p><p>Schliesslich nahmen bürgerliche Ratsmitglieder noch die Schaffung von Waldreservaten als zentrales Anliegen der Grünen und Linken ins Visier. Rudolf Steiner (R, SO) beantragte, die dafür geplanten 12 Millionen Franken zu streichen. Der Rat hielt jedoch knapp mit 75 zu 70 Stimmen daran fest, dass Waldbesitzer mit diesem Geld entschädigt werden, wenn sie Waldflächen dauerhaft als Reservate ausscheiden und nicht mehr bewirtschaften. Verworfen wurde hingegen mit 92 zu 64 Stimmen der Antrag von Rudolf Rechsteiner (S, BS), die CO2-Abgabe auf Heizöl und Gas bereits ab 2001 einzuführen, um die Holzpreise marktkonform zu stützen und die klimapolitischen Massnahmen zu fördern. </p><p>Der <b>Ständerat </b>beschloss eine Zweiteilung der Vorlage in einen dringlichen und einen nicht-dringlichen Teil. Über mittel- und langfristige Massnahmen, darunter auch die 120 Millionen Franken an die privaten Waldbesitzer gemäss Nationalrat und die Ausscheidung von Waldreservaten, sollte erst in der Junisession entschieden werden. Für Sofortmassnahmen bis Ende 2000 bewilligte die Kleine Kammer 144 Millionen Franken. Der Bundesrat hatte ursprünglich insgesamt 483 Millionen verlangt, der Nationalrat 457 Millionen Franken. Gemäss Ständerat gehen, wie vom Waldgesetz vorgesehen, 125 Millionen Franken an die Kantone, welche Massnahmen zur Behebung der Waldschäden eingeleitet haben. Acht Millionen Franken bewilligte er für die Holzlagerung, zehn Millionen für rückzahlbare Investitionskredite und eine Million gemäss einem Antrag von Hans Hess (R, OW) für die Verwendung von angefallenem Holz in der Entwicklungszusammenarbeit. Der Ständerat beschloss nach kontroverser Diskussion wie der Nationalrat den flächendeckenden Einsatz von 40-Tönnern zum Abtransport des Sturmholzes, ein Entscheid, auf den beide Kammern bei der Differenzbereinigung zurückkamen. Umstritten war auch die Dringlichkeit von Finanzhilfen an die Schaffung von Waldreservaten. Der Entscheid, ob Holz zwecks Schaffung eines Reservates liegengelassen werden soll, müsse jetzt gefällt werden. Bundesrat Leuenberger wies darauf hin, dass sturmgeschädigte Flächen sonst gegen Bezahlung aufgeräumt und im Nachhinein möglicherweise zu Reservaten erklärt würden. Die Kleine Kammer verwies jedoch die Waldreservate in den nicht-dringlichen Teil der Vorlage.</p><p>In der Differenzbereinigung folgte der <b>Nationalrat</b> bei der Zweiteilung der Vorlage sowie in fast allen Punkten dem <b>Ständerat</b>, der seinerseits bei den folgenden verbliebenen Differenzen beim dringlichen Teil des Hilfspaketes stillschweigend dem Nationalrat folgte: für die Bildung von Waldreservaten wurden sieben Millionen Franken bewilligt. 40-Tonnen-Lastwagen für den Holzabtransport werden nicht generell zugelassen. Die Kantone können Spezialbewilligungen erteilen. 125 Millionen Franken, der weitaus grösste Teil des Sofortpaketes, fliessen aufgrund des Waldgesetzes an die Kantone zur Unterstützung der von ihnen eingeleiteten Massnahmen. Für die Holzlagerung gewährte das Parlament 7,5 Millionen Franken an die Holzwirtschaft. Somit wurden für diesen ersten dringlichen Teil des Hilfspaketes insgesamt 149,5 Millionen Franken gesprochen.</p><p>Die "Verordnung der Bundesversammlung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der vom Orkan "Lothar" verursachten Waldschäden" sowie der dazugehörige Finanzierungsbeschluss wurden in beiden Räten einstimmig angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat </b>behandelte in der Sommersession 2000 den nicht dringlichen Teil der Vorlage. Im Unterschied zum Nationalrat war die Kleine Kammer nicht damit einverstanden, den geschädigten privaten Waldbesitzern 120 Millionen Franken als Direktzahlungen zuzugestehen. Für Härtefälle wurde auf den Elementarschädenfonds ("Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden") verwiesen. Unbestritten war die vorübergehende Zulassung von 40-Tönnern für den Abtransport des Schadholzes. Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich aber der Ständerat mit 30 zu 8 Stimmen dafür aus, dass der Kanton, in welchem das Holz vom Lagerplatz abtransportiert wird, die Ausnahmebewilligung erteilt.</p><p>Von den 232,8 Millionen Franken der zweiten Tranche sind gemäss Ständerat 22,5 Millionen für die Holzlagerung bestimmt. 13,3 Millionen gehen an die beiden besonders belasteten Kantone Ob- und Nidwalden. 65 Millionen sind für das Aufrüsten der Sturmschäden und die Folgeschäden bestimmt. Weitere Beiträge werden für die Ausscheidung von Waldreservaten, das Sturmholzprogramm und den Wiederaufbau eingesetzt.</p><p>Der Ständerat bewilligte das zweite Massnahmenpaket von 232,8 Millionen Franken einstimmig.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>ging es nochmals um die Entschädigung der vom Sturm betroffenen Waldbesitzer. Die Mehrheit der Kommission beantragte eine Aufstockung der Leistungen des Elementarschädenfonds um maximal 30 Millionen Franken Die vom Fonds bereits zugesagten 30 Millionen Franken würden allein nicht ausreichen, um die 15 000 Waldbesitzer zu entschädigen, die sich beim Fonds gemeldet hatten. Die Minderheit hielt die vom Elementarschädenfonds zugesagten Leistungen für Härtefälle von maximal 5000 Franken pro Hektare Wald für ausreichend. Nur etwa die Hälfte der Gesuche entsprächen den Härtefallkriterien und der Fonds verfüge über genügend Mittel. Es bestehe kein Bedarf, die Bundeskasse in Anspruch zu nehmen. Der Antrag der Mehrheit für zusätzliche Gelder wurde zwar mit 83 zu 80 Stimmen angenommen. Der ensprechende Artikel verfehlte jedoch bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das absolute Mehr, womit der Beschluss ungültig war.</p><p>Der <b>Ständerat </b>folgte in einer letzten kleinen Differenz dem Nationalrat. Damit war auch der nicht dringliche Teil der "Lothar"-Vorlage bereinigt. Dieses zweite Hilfspaket umfasste 220 Millionen Franken für die Jahre 2001-2003. </p>
Updated
10.04.2024 09:21

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