Aussenpolitischer Bericht 2000
Details
- ID
- 20000091
- Title
- Aussenpolitischer Bericht 2000
- Description
- Bericht vom 15. November 2000 zur Aussenpolitik 2000 sowie zur Interessenwahrung durch verstärkte Präsenz
- InitialSituation
- <p>Die internationalen Entwicklungen der letzten zehn Jahre und deren Auswirkungen auf die Schweiz geben Anlass zu einer Rechenschaft über die Aussenpolitik der Neunzigerjahre sowie zur Festlegung von Schwerpunkten für die kommenden Jahre. Mit dem Bericht hält der Bundesrat an den umfassenden Zielsetzungen fest, die er in seinem Aussenpolitischen Bericht aus dem Jahre 1993 definiert hatte und die von Volk und Ständen mit der neuen Bundesverfassung am 18. April 1999 gutgeheissen wurden. Einzelne aussenpolitische Tätigkeitsbereiche möchte er aber bezüglich Zielsetzung und Mitteleinsatz vertiefen und an passen. Viele der internationalen Trends, die sich zu Beginn der Neunzigerjahre abzeichneten, haben sich in den letzten Jahren bestätigt und verstärkt. Nach dem Ende des Kalten Kriegs ist das weltpolitische Gefüge unübersichtlicher geworden. Die Stellung der USA als einzige global handlungsfähige Grossmacht ist zentral und mit ein Grund, weshalb sich die Europäische Union um eine Stärkung ihres aussen-und sicherheitspolitischen Profils bemüht. Weltweit werden neue Akteure das weltpolitische Geschehen im kommenden Jahrzehnt stärker als bisher mitbestimmen. Doch welche Formen und Strukturen diese multipolare Welt annehmen wird, ist heute nicht erkennbar. Die Globalisierung unserer Lebensverhältnisse wird weiter fortschreiten. Die Annahme aber, dass dieser Vorgang automatisch auch zu einer wachsenden Annäherung der Völker und Nationen führen wird, könnte sich als Täuschung erweisen. Vielmehr macht die Globalisierung die kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Diversität der Welt sichtbarer, das Gefälle zwischen Völkern und Regionen augenfälliger. Spannungen werden nicht ausbleiben. Deshalb müssen die Anstrengungen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und die interkulturelle Verständigung in Zukunft verstärkt werden. Neue Entwicklungen scheinen den Handlungsspielraum der Staaten zurückzudrängen. Die Globalisierung der Wirtschaftstätigkeiten, Informatik und Kommunikation, wissenschaftliche Entwicklungen im Bereich der Biologie, der Einfluss der Medien gehören dazu, aber auch die wachsende Bedeutung des internationalen organisierten Verbrechens. Nicht alle diese Entwicklungen bedürfen der staatlichen Einflussnahme; doch für einige unter ihnen sind wirksamere internationale Zusammenarbeit und Rahmenbedingungen dringlich geboten. Die Globalisierung der Lebensbereiche erfordert die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines handlungsfähigen internationalen Systems. Die Vereinten Nationen sind der einzige Rahmen, der zur Erörterung und Lösung globaler Probleme unter Einbezug aller Staaten zur Verfügung steht. Das wachsende Bedürfnis nach der Bildung regionaler Staatengemeinschaften ist im gleichen Zusammenhang zu sehen. Aus der Sicht der meisten europäischen Staaten bildet die Europäische Union die geeignete Handlungsebene, auf der Europa den soeben beschriebenen Entwicklungen wirksam begegnen kann. Internationale Gefährdungen und Chancen machen auch vor der Schweiz nicht Halt. Unser Land hat die Kraft und die Vitalität, auf viele Herausforderungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Natur eigenständig zu reagieren. Doch zur wirksamen und nachhaltigen Lösung der grossen Fragen dieser Zeit ist die Schweiz auf die Zusammenarbeit mit anderen Staaten angewiesen, vorab mit den europäischen Nachbarn und Partnern. Selbstgerechtigkeit und Absenz können wichtige Interessen des Landes gefährden. Die starke Abhängigkeit von der Aussenwirtschaft macht die Schweiz verletzlich, weshalb sie sich stets die Frage vor Augen halten muss, welchen Preis ihr institutionelles Abseitsstehen von wichtigen Institutionen, vor allem ihr Fernbleiben von der Europäischen Union, hat. Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Doch die Wahrung der Landesinteressen kann nicht die einzige Richtschnur des aussenpolitischen Handelns sein. Angesichts der globalen Probleme wie Armut, Zunahme innerstaatlicher Konflikte, Umweltzerstörung und Migration muss das aussenpolitische Handeln auch die Verantwortung zum Ausdruck bringen, welche die Schweiz als Teil der Staatengemeinschaft wahrzunehmen hat. Auch Interessenpolitik muss sich nach ethischen Grundsätzen richten. Zwischen Interessenwahrung und ethischen Grundsätzen können Spannungen auftreten, insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen sind mit dem Ziel, eine gerechtere, friedlichere Welt mitzugestalten. Dieses Spannungsverhältnis wird besonders deutlich bei der Frage, ob und auf welche Weise Wirtschaftsbeziehungen zu Staaten unterhalten werden, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Aus einer kurzfristigen Optik ergeben sich Reibungspunkte. Allerdings ist dieses Spannungsverhältnis aus langfristiger Optik auflösbar, denn unbestrittenermassen stellt zwar eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung die Grundlage für Bestrebungen zur Stärkung der guten Regierungsführung, zur Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaats dar - die Achtung dieser Grundsätze ist aber auch ihrerseits eine Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Ähnliches gilt auch für die Diskussionen über den Finanzplatz Schweiz. Ein starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Volkswirtschaft und eine der Grundlagen unseres Wohlstands. Als einer der Standortfaktoren, welche den Erfolg eines Finanzplatzes begünstigen, gilt heute aber auch die Integrität. Diese Zielsetzung ist somit eine Voraussetzung für einen auch in Zukunft erfolgreichen Finanzplatz. Es ist nicht auszuschliessen, dass unser Land im Zusammenhang mit den weltweiten Bestrebungen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und des Missbrauchs von Finanzzentren in den nächsten Jahren noch verstärkt exponiert sein wird. Indem die Schweiz auf die Integrität ihres Finanzplatzes Wert legt und sich weiterhin für die wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von illegalen und missbräuchlichen Finanzgeschäften einsetzt, kann sie ihre Interessen bestmöglich vertreten. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Interessen unseres Landes dann wirksam vertreten werden, wenn die aussenpolitischen Tätigkeiten darauf ausgerichtet sind, die Unabhängigkeit der Schweiz durch die Wahrung eines möglichst grossen Handlungsspielraums zu stärken. Gleichzeitig ist sich der Bundesrat der internationalen Verantwortung bewusst, die unserem Land zukommt. Interessen und Verantwortung will er durch verstärkte Präsenz und eine intensivierte Zusammenarbeit auf der internationalen Bühne wahrnehmen. Auf diese Weise kann der Bundesrat die Ziele der Bundesverfassung und die Schwerpunkte seiner Aussenpolitik bestmöglich umsetzen und damit zu Frieden, Achtung der Menschenrechte, Wohlstand, Verminderung der Armut und Erhaltung der Umwelt beitragen.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Bericht vom 15. November 2000 zur Aussenpolitik 2000 sowie zur Interessenwahrung durch verstärkte Präsenz
- Resolutions
-
Date Council Text 07.03.2001 2 Kenntnisnahme 14.06.2001 1 Vom Bericht wird in zustimmenden Sinne Kenntnis genommen.
-
- Proceedings
- <p></p><p>Drei Tage nach der Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa" stand in der Debatte des <b>Ständerates</b> das EU-Beitrittsziel des Bundesrats im Brennpunkt. Kommissionspräsident Bruno Frick (C, SZ) begründete den Antrag der Mehrheit, vom Bericht ohne inhaltliche Stellungnahme Kenntnis zu nehmen. Michel Béguelin (S, VD) begründete den Antrag der Minderheit, die mit zustimmender Kenntnisnahme das Beitrittsziel politisch festigen wollte. Mit 25 zu 13 Stimmen entschied der Rat für Kenntnisnahme ohne Zustimmung. Die Schweiz müsse europapolitisch alle Optionen offen halten, sagte Frick: den EU-Beitritt, einen EWR II und den bilateralen Weg. Aber es sei falsch, dass die Schweizer Diplomatie ihren Blick praktisch auf eine Vollmitgliedschaft eingeengt habe. Für Hans-Rudolf Merz (R, AR) hat das Stimmvolk einen weisen Entscheid gegen eine hastige Politik getroffen. Rico Wenger (V, SH) sagte, dass nach dem an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Nein des Volkes, die EU-Beitrittspolitik nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Mit 77 Prozent, sagte Wenger, habe das Volk das EU-Beitrittsziel für mindestens eine halbe Generation ad acta gelegt. Maximilian Reimann (V, AG) sprach von einem historischen Abstimmungstag. Er habe nichts dagegen, dass der Bundesrat im Bericht den Beitritt weiterhin als sein Zeil nenne. Aber in Realität sei der Beitritt gegenwärtig nur noch pro memoria eine Option. Reimann forderte den Bundesrat auf, das Beitrittsgesuch von 1992 zurückzuziehen. Erika Forster (R, SG) warnte den Bundesrat davor, die Meinung der Skeptiker zu ignorieren. Anton Cottier (C, FR) bezweifelte, dass es neben dem EU-Beitritt andere reale Optionen gebe. Philippe Stähelin (C, TG) wollte von einem Rückzug des Beitrittsgesuchs nichts wissen, weil ein Rückzug ein Verzicht auf eine Handlungsoption wäre. Bundesrat Joseph Deiss sagte, es sei nie seine Absicht gewesen, den Volkswillen in Frage zu stellen. Die Festlegung des Verhandlungstermins sei Sache des Bundesrates und das Volk habe in der Abstimmung die Politik des Bundesrates unterstützt. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>bezeichneten die Kommissionssprecher den Bericht als Kompass für die künftige Aussenpolitik, als Führungs- Kommunikations- und Kontrollinstrument. Sie beantragten im Namen der Kommission vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Im Namen der SVP-Fraktion beantragten Ulrich Schlüer (V, ZH) und Christoph Mörgeli (V, ZH den Bericht in ablehnendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen und kritsierten dabei sowohl einen Beitritt zur UNO wie zur EU. Peter Kofmel (R, SO) beantragte im Namen der FDP-Fraktion vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Dies geschehe mit grossem Respekt vor dem umfassenden Bericht. Das Parlament sollte aber nur in Ausnahmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Kenntnisnahme in zustimmenden oder ablehnenden Sinn auszudrücken. Für die FDP-Fraktion sei der Zeitpunkt noch nicht gekommen, sich auf einen Zeitpunkt zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen festzulegen. Der bilaterale Weg sei der richtige, dieser brauche Zeit. Marc Suter (R, BE) sprach für eine Minderheit der FDP-Fraktion, die vom Bericht zustimmend Kenntnis nehmen wollte. Der Bericht zeige kohärent, wie ein Kleinstaat Präsenz zeigen und mitarbeiten kann. Für die Sozialdemokraten ist der bilaterale Weg eine Sackgasse, an der am Ende der Herzinfarkt warte, entgegnete Franco Cavalli (S, TI). Nur ein EU-Beitritt verhindere, dass die Schweiz eine amerikanische Kolonie werde. Bundesrat Joseph Deiss war der Auffassung, dass die Bedingungen für EU-Beitrittsverhandlungen heute nicht gegeben seien. Zunächst seien erste Erfahrungen mit den - noch nicht rechtskräftigen - bilateralen Abkommen abzuwarten. Mit 100 zu 29 Stimmen bei 34 Enthaltungen lehnte der Nationalrat den Antrag der SVP-Fraktion auf ablehnende Kenntnisnahme ab. Mit 98 zu 40 Stimmen bei 26 Enthaltungen folgte er schliesslich dem Antrag der Kommission, es sei vom Bericht im zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 11:37