Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

Details

ID
20000403
Title
Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze
Description
InitialSituation
<p>Der Mangel an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen wird allgemein anerkannt und hat viele negative Auswirkungen. Diese Knappheit bestraft die Familien und vor allem die Frauen, indem Beruf und Familie zusehends schwieriger zu vereinbaren sind. Im Hinblick auf die Schaffung vermehrter Möglichkeiten für die familienexerne Kinderbetreuung reichte Nationalrätin Jacqueline Fehr (S, ZH) eine parlamentarische Initiative ein, um die gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen. </p><p>Die Initiative sieht vor, dass der Bund während zehn Jahren die Schaffung von Betreuungsplätzen fördert, indem er jährlich höchstens 100 Millionen Franken zu deren Finanzierung beiträgt, dies unter folgenden drei Bedingungen: Erstens müssen die Einrichtungen staatlich anerkannt sein; zweitens werden diese während höchstens zwei Jahren unterstützt; drittens soll die Bundesunterstützung einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. Diese drei Bedingungen sollen den verantwortungsvollen Umgang mit den öffentlichen Geldern und den Förderungsgedanken dieser Massnahmen garantieren, welche als subsidiär zu den Verpflichtungen der Gemeinden zu betrachten sind. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2001 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
    Resolutions
    Date Council Text
    17.04.2002 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    18.06.2002 2 Abweichung
    30.09.2002 1 Zustimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
    Resolutions
    Date Council Text
    17.04.2002 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    18.06.2002 2 Abweichung
    30.09.2002 1 Zustimmung
    15.10.2002 1
Proceedings
<p></p><p>In der ersten Etappe beantragte eine Minderheit der Kommission, keine Folge zu geben, dies mit der Begründung, dass die Vorlage im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip stehe, das der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu Grunde liegt, und dass auch die Finanzlage des Bundes ein derartiges Impulsprogramm nicht wünschbar erscheinen lasse. Die Minderheit fand im Plenum keine genügende Unterstützung und der <b>Nationalrat</b> gab der Initiative Folge.</p><p>Die gleichen Argumente wurden in der Beratung über den Gesetzes- und den Beschlussentwurf vorgebracht. Dem Argument, dass dieses Programm einem dringenden Bedürfnis entspreche, wurden der Föderalismus- und der Kostenaspekt entgegengehalten. Der Antrag des Bundesrates, den Bundesbeitrag auf 25 Millionen Franken zu kürzen, fand keine Mehrheit (108 Nein zu 70 Ja). Das Gesetz und der Bundesbeschluss wurden somit angenommen, wobei die SVP-Fraktion mehrheitlich dagegen stimmte und die Freisinnigen geteilter Meinung waren.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde über die Notwendigkeit dieser Finanzhilfe während über einer Stunde heftig diskutiert. Während die Gegner mit dem Föderalismus und mit Beschränkungen argumentierten, verwiesen die Befürworter auf die sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung dieser Vorlage. Der Rückweisungsantrag von Hans Hess (R, OW) wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat kam dem Bundesrat einen Schritt entgegen, indem er die Bundeshilfe auf die Hälfte, d.h. auf jährlich 50 Millionen kürzte.</p><p>Aus Vernunftgründen und um dieses Impulsprogramm möglichst rasch umzusetzen, hat sich die Kommission des <b>Nationalrates </b>mit 9 zu 1 Stimme und bei 7 Enthaltungen den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. Hugo Fasel (G, FR), der einen grosszügigeren Minderheitsantrag unterstützte, zog diesen im Plenum schliesslich aus finanziellen Gründen zurück. Der Nationalrat ist seiner Kommission gefolgt. </p><p>In der Schlussabstimmung haben beinahe gleich viele freisinnige Ratsmitglieder die Vorlage angenommen wie abgelehnt, während die meisten Mitglieder der SVP-Fraktion sie zurückwiesen.</p>
Updated
10.04.2024 13:21

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