Herabsetzung des Mindestnennwerts von Aktien. Ă„nderung des OR

Details

ID
20000435
Title
Herabsetzung des Mindestnennwerts von Aktien. Änderung des OR
Description
InitialSituation
<p>Der Mindestnennwert von Aktien ist seit der Aktienrechtsreform von 1991 auf 10 Franken festgelegt. Da diese Limite auf Grund ihrer Höhe Aktiengesellschaften zahlreiche Probleme stellt, ist in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen - die zum Teil im Parlament bereits behandelt wurden - verlangt worden, diesen Mindestnennwert herabzusetzen.</p><p>Die Frage der Reduzierung des Nennwertes von Aktien wird sowohl in der Wirtschaft als auch in politischen Kreisen grösstenteils befürwortet und sollte so rasch als möglich geregelt werden, da die schweizerischen Aktiengesellschaften heute auf dem Kapitalmarkt gegenüber ausländischen Gesellschaften benachteiligt sind. Die Kommission sprach sich daher einstimmig für die Einreichung einer Kommissionsinitiative aus, da mit dieser Variante die Gesetzesänderung bereits in der Wintersession unter Dach gebracht werden könnte. Die Behandlung im Rahmen des Fusionsgesetzes wird sicherlich viel mehr Zeit in Anspruch nehmen, wenn man sich die Anzahl der zu prüfenden Artikel vor Augen hält.</p><p>Die Kommission beantragt - gleich wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Fusionsgesetz - den Mindestnennwert von Aktien von 10 Franken auf einen Rappen herabzusetzen. Für diese Reduktion sprechen mehrere Gründe.</p><p>Investoren auf den Finanzmärkten bevorzugen Titel mit tiefem Börsenwert, da sie einfacher zu handeln sind. Die Reduktion des Mindestnennwertes käme den Unternehmen nicht nur bei der Aktienemission zugute, sondern auch in Bezug auf die bereits emittierten schweren Titel.</p><p>Mit der Herabsetzung des Aktiennennwertes auf einen Rappen ergäben sich auch Vorteile bei Fusionsgeschäften. Ein niedrigerer Mindestnennwert hätte auch sozial positive Auswirkungen.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass die Reduktion des Nennwerts mit Bestimmtheit den Jungunternehmen helfen wird. Etwas problematischer ist sicher der Umstand, dass die Gesellschaften auf Grund dieser Reduktion die Verrechnungssteuer vermeiden können. Die Kommission ist allerdings der Meinung, dass dieses Problem sich nur bei einer kleinen Minderheit stellt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Obligationenrecht. Änderung
    Resolutions
    Date Council Text
    26.09.2000 2 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission.
    30.11.2000 1 Zustimmung
    15.12.2000 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.12.2000 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b></b></p><p><b>Ständerat </b>und <b>Nationalrat </b>stimmten einstimmig und diskussionslos dem Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats zu.</p>
Updated
10.04.2024 12:53

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