Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR). Finanzhilfe 2002-2005
Details
- ID
- 20010016
- Title
- Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR). Finanzhilfe 2002-2005
- Description
- Botschaft vom 21. Februar 2001 über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) und die Bewilligung einer Finanzhilfe in den Jahren 2002 bis 2005
- InitialSituation
- <p>Das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in Genf ist eine privatrechtliche Stiftung unter Bundesaufsicht. Das 1988 auf Initiative eines ehemaligen IKRK-Delegierten gegründete Museum versteht sich als lebendiger Ort, wo anhand der Geschichte der Rotkreuzbewegung Ideen, Bilder und Symbole in Bezug zueinander gesetzt werden, um den Besucher anzusprechen und deutlich zu machen, dass es angesichts von Gewalt und Leid immer möglich ist zu handeln.</p><p>1991 hielt es der Bundesrat für unerlässlich, dem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen MICR eine Unterstützung zukommen zu lassen. Auch der Nationalrat und der Ständerat betrachten das Museum als bedeutende Institution, die das beständige Engagement der Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe zum Ausdruck bringt und damit ein wichtiges Element des internationalen Genf und ein integraler Bestandteil der Aussenpolitik unseres Landes ist.</p><p>Von 1991 bis 1996 erhielt das Museum vom Bund jährlich 1,1 Millionen Franken. Zwischen 1997 und 2000 ging die Hilfe des Bundes auf Grund linearer Haushaltseinsparungen von 1,1 Millionen Franken auf 838 400 Franken zurück. Als zweiter Geldgeber gewährte der Kanton Genf von 1991 bis 1995 eine Subvention von 500 000 Franken pro Jahr. Auch diese Summe musste ab 1996 reduziert werden und beläuft sich seit 1998 auf jährlich 432 000 Franken. Das IKRK stellt seit 1991 jedes Jahr Mittel in Höhe von 200 000 Franken zur Verfügung. </p><p>Das Museum hat ein Programm von Prioritäten aufgestellt, die die Erfüllung seiner Mission ermöglichen sollen. Um dieses Programm umzusetzen, sind zusätzliche Mittel erforderlich, die auf etwa 350 000 Franken pro Jahr geschätzt werden. Das MICR dürfte in der Lage sein, aus neuen Quellen Mittel in Höhe von rund 100 000 Franken jährlich zu beschaffen. Die restlichen 250 000 Franken müssten dann aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates muss nicht nur der jährliche Bundesbeitrag von 838 400 Franken aufrechterhalten, sondern auch die Unterstützung für das MICR verstärkt werden. Daher schlägt der Bundesrat vor, dass die Eidgenossenschaft die Finanzierung zur Hälfte (d.h. 125 000 Fr. pro Jahr) übernimmt, sofern der Kanton Genf bereit ist, zu gegebener Zeit seine Subvention für das Museum um die gleiche Summe zu erhöhen.</p><p>Der gegenwärtige Beitrag des Bundes würde in diesem Fall von 838 400 Franken um 125 600 Franken auf jährlich 964 000 Franken ansteigen. Die Finanzhilfe des Bundes würde in Form eines Ausgabenplafonds von maximal 3 856 000 Franken für die Jahre 2002 bis 2005 - also jährlich höchstens 964 000 Franken - gewährt werden. Diese Mittel werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Kanton Genf und das IKRK bereit sind, sich ebenfalls auch weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Februar 2001 über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) und die Bewilligung einer Finanzhilfe in den Jahren 2002 bis 2005
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Beteiligung und Finanzhilfe betreffend die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums
- Resolutions
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Date Council Text 05.06.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.09.2001 1 Zustimmung 05.10.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung 05.10.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Gewährung einer Finanzhilfe des Bundes an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in den Jahren 2002 bis 2005
- Resolutions
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Date Council Text 05.06.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.09.2001 1 Zustimmung 05.10.2001 1
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> und <b>Nationalrat</b> waren eintreten auf das Bundesgesetz und den Bundesbeschluss unbestritten, beide Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimmen verabschiedet. </p>
- Updated
- 10.04.2024 09:20