"Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter". Volksinitiative

Details

ID
20010025
Title
"Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter". Volksinitiative
Description
Botschaft vom 4. April 2001 zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter"
InitialSituation
<p>Die Initiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" will für eine Gruppe von Tätern eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen einführen. Eine Entlassung soll nur geprüft werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass der Täter geheilt werden kann und künftig für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt. Die Initiative sieht ferner vor, dass Gutachten zur Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraftätern immer von zwei voneinander unabhängigen Experten zu erstellen sind und die Behörden für Rückfälle entlassener Täter verantwortlich gemacht werden können. Die Initiative ist Ausdruck einer berechtigten Sorge. Die vorgeschlagenen Neuerungen gehen indessen nur unwesentlich über das hinaus, was bereits im geltenden Recht angelegt ist, obwohl der vorgeschlagene neue Verfassungsartikel in einzelnen Bereichen sehr offen formuliert ist und der Auslegung viel Raum lässt.</p><p>Die lebenslängliche Verwahrung ist bereits heute im geltenden Recht vorgesehen. Die Initiative schränkt jedoch die Kategorien von Straftätern, die davon betroffen sein können, ein. Sie zielt zudem in erster Linie auf Delinquenten ab, die eine psychische Störung aufweisen, womit sie auf einen guten Teil der gefährlichen Delinquenten nicht anwendbar ist. Diese Lücke könnte allenfalls durch eine sehr extensive Auslegung geschlossen werden. Ferner sind die Sicherheitsschranken, welche die Initiative für die Entlassung gefährlicher Straftäter vorsieht, zu kompliziert, unzweckmässig und im Ergebnis nicht strenger als diejenigen, welche bereits heute in der Praxis beachtet werden. Zudem kann einzelnen Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Verhältnismässigkeitsprinzip nur durch eine Auslegung Rechnung getragen werden, die zwar mit dem Initiativtext gerade noch vereinbar ist, jedoch zum Teil dem Willen der Initiantinnen und Initianten widerspricht. Die Initiative wirkt im Weiteren widersprüchlich, indem sie jede vorzeitige Entlassung ausschliesst, gleichzeitig aber die Entlassung von Tätern zulässt, die noch extrem gefährlich sind. Der Ausschluss des Urlaubs, der bei extrem gefährlichen Delinquenten gerechtfertigt ist, erscheint in jenen Fällen fragwürdig, wo beim Täter eine Rückfall- oder Fluchtgefahr ausgeschlossen werden kann. Die geforderte Verantwortlichkeit der Behörden wird namentlich durch das Strafgesetzbuch und die Verantwortlichkeitsgesetze gewährleistet. </p><p>Am 21. September 1998 hat der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorgelegt. Ein zentrales Anliegen dieser Revision ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck eine neue Form der lebenslangen Sicherungsverwahrung vorgesehen, die auf alle Täter anwendbar ist, die schwere Straftaten begangen haben und bei denen eine Rückfallgefahr besteht. Im Gegensatz zur Verwahrung der Initiative beschränkt sie sich weder auf Sexual- oder Gewaltdelinquenten noch auf extrem gefährliche Delinquenten noch auf solche, die an einer psychischen Störung leiden. Die Verwahrung gemäss Vorlage des Bundesrates ist ferner in ein Gesamtkonzept von neuen Schutzmassnahmen eingebettet:</p><p>Vorgesehen sind unter anderem gesicherte Einrichtungen für die Behandlung psychisch gestörter gefährlicher Straftäter, strengere Entlassungsvoraussetzungen und eine breitere Abstützung der Prognosen bei allen Tätern, die schwere Straftaten begangen haben. Es besteht daher kein Anlass, einen Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen.</p><p>Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. April 2001 zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter"
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2002 1 Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert.
    04.06.2002 2 Die Frist für die Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert.
    13.03.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.06.2003 2 Zustimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Rechtskommission des <b>Nationalrats </b>empfahl die Initiative zur Ablehnung. Gestossen hatte man sich vor allem daran, dass ausser im Falle neuer wissenschaftlicher Kenntnisse, jede Nachbeurteilung eines Sexualstraftäters im Laufe der Verwahrung ausgeschlossen würde. Kommissionssprecherin Regine Aeppli (S, ZH) erklärte, dass der Initiativtext viel zu starr sei, und Paul Rechsteiner (S, SG) warf gar die Frage auf, ob die Initiative auf Grund eines Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht für ungültig erklärt werden müsse. Vorbehalte gegen die radikale Form des Strafvollzugs äusserten aber auch bürgerliche Parlamentsangehörige. Als unmenschlich und für ein menschenwürdiges Strafrecht nicht genügend, wurde die Initiative von den Freisinnigen und den Liberalen abgelehnt. Sie gaben der letztes Jahr verabschiedeten Revision des Strafgesetzes den Vorzug, das ebenfalls eine verschärfte Sicherungsverwahrung einführen wird. Dieses soll dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft stärker als bisher Rechnung tragen. Demgegenüber erklärte Ulrich Schlüer (V, ZH), dass die Mehrheit seiner Partei hinter der Initiative stehe, weil es um den Schutz der Gesellschaft gehe.</p><p>Justizministerin Ruth Metzler warnte klar davor, dass man den Schutz der Menschen nicht gegen den Schutz der Menschenrechte ausspielen dürfe, bevor sie sich nochmals vehement gegen die Initiative aussprach. Sie billigte der Initiative aber auch zu, bereits viel bewirkt zu haben; ihre Anliegen hätten die Revision des Strafgesetzes mitgeprägt, sagte Bundesrätin Metzler. Sie sei deshalb überzeugt, dass die Öffentlichkeit mit dem revidierten Strafgesetz differenzierter und umfassender geschützt werden könne. Dem Antrag von Paul Rechsteiner (S, SG) auf Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, ein staats- und völkerrechtliches Gutachten zur Frage der Gültigkeit der Volksinitiative einzuholen, erteilte die Bundesrätin ebenso eine Absage. Die Initiative verstosse nicht gegen zwingendes Völkerrecht, sei nicht verfassungswidrig und könne deshalb nicht ungültig erklärt werden. Der Rat folgte dieser Ansicht. Er lehnte den Antrag mit 108 gegen 48 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Der Antrag Ulrich Schlüers (V, ZH), der im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion - unterstützt von Bernhard Hess (-, BE) im Namen der Schweizer Demokraten - um Annahme der Volksinitiative bat, wurde mit 123 zu 36 abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative schliesslich mit 128 zu 35 Stimmen bei 3 Enthaltungen verworfen.</p><p>Die Rechtskommission des <b>Ständerats</b> empfahl die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Der Kommissionssprecher Jean Studer (S, NE) eröffnete, die Ziele der Initiative würden durch die voraussichtlich 2005 in Kraft gesetzte Revision des Strafgesetzes besser erreicht, da auch psychisch gesunde Ersttäter verwahrt werden können. Zudem würde die konkrete Umsetzung der Initiative Schwierigkeiten bereiten, insbesondere für die Kantone.</p><p>Justizministerin Ruth Metzler betonte nochmals, die von der Initiative vorgeschlagenen Mittel seien teilweise unzweckmässig oder würden über das Ziel hinaus schiessen. Der Bundesrat wolle gefährliche Straftäter streng kontrollieren und bewachen, nicht aber für alle Ewigkeit wegsperren und vergessen. Die lebenslange Verwahrung müsse jährlich überprüft werden. Der Ständerat stimmte dem Beschluss des Nationalrates, die Initiative zu verwerfen, mit 23 Stimmen und einer Gegenstimme zu.</p><p>Die Initianten wollen die Initiative trotz Revision des Strafgesetzbuches zur Abstimmung bringen.</p><p></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2004 mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>
Updated
10.04.2024 13:23

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