"Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" und "Tiere sind keine Sachen!". Volksinitiativen

Details

ID
20010028
Title
"Für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)" und "Tiere sind keine Sachen!". Volksinitiativen
Description
Botschaft vom 25. April 2001 zu den Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative) und "Tiere sind keine Sachen!"
InitialSituation
<p>Ende 1999 beschloss der Nationalrat, auf eine Gesetzesrevision nicht einzutreten, welche darauf abzielte, Tiere dem Grundsatz nach künftig nicht mehr als Sachen im Rechtssinn zu behandeln. Die Gesetzesrevision basierte auf zwei Parlamentarischen Initiativen: 92.437, "Tier keine Sache" (Loeb) und 93.459, "Wirbeltiere. Gesetzliche Bestimmungen" (Sandoz). In der Folge sind zwei Volksinitiativen zu Stande gekommen, welche das vom Nationalrat abgelehnte Anliegen auf Verfassungsebene aufgreifen: Am 17. August 2000 wurde die Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)", am 16. November 2000 die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!" eingereicht. Mit dem gleichen Ziel befasst sich ausserdem die Parlamentarische Initiative 99.467 "Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung " (Marty Dick), welcher der Ständerat Folge gegeben hat und die derzeit in der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen in Behandlung steht. Beide Volksinitiativen legen auf der Ebene der Verfassung fest, dass Tiere keine Sachen im Rechtssinn sind, und beauftragen den Gesetzgeber, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!" beauftragt den Gesetzgeber überdies, dafür zu sorgen, dass geeignete Anwälte von Amtes wegen die Interessen der Tiere wahrnehmen. Die Initiativen verfolgen damit im Wesentlichen zwei Anliegen:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>mit der Umgestaltung derjenigen Gesetzesbestimmungen, welche auf der Unterstellung der Tiere unter den Begriff der Sache im Sinne des Zivilrechts beruhen, soll der Eigenart der Tiere als Lebewesen besser Rechnung getragen werden;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>bei der Anwendung von Schutzbestimmungen sollen Tiere verfahrensrechtlich besser gestellt werden.</p></td></tr></table><p>Der Bundesrat beantragt den Räten, die beiden Volksinitiativen zur Ablehnung zu empfehlen. Wohl hat sich der Bundesrat bereits klar dafür ausgesprochen, dass die rechtliche Stellung der Tiere derart neu zu fassen ist, dass sie durch die Gesetzgebung nicht mehr als Sache im Rechtssinn zu behandeln sind, sondern dass ihrer Eigenart als Lebewesen insbesondere im Bereich des Zivil- und Strafrechts vermehrt Rechnung getragen wird. Insofern unterstützt er das Grundanliegen beider Initiativen. Er ist aber auch der Auffassung, dass dieses Ziel nicht in punktueller Weise auf der Ebene der Verfassung zu verwirklichen ist, sondern stufengerecht auf der Ebene des Gesetzes umzusetzen ist. Dies gilt in besonderem Masse auch für allfällige Regelungen im Bereich des Verfahrensrechts.</p><p>Sofern die Eidgenössischen Räte in der Folge der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Marty den beiden Volksinitiativen einen indirekten Gegenentwurf auf der Ebene des Gesetzes gegenüberstellen, der dem Hauptanliegen der beiden Volksinitiativen Rechnung trägt, wird der Bundesrat ein solches Vorgehen unterstützen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. April 2001 zu den Volksinitiativen "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative) und "Tiere sind keine Sachen!"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    18.09.2002 1 Zustimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.01.2003 1 Mit Erklärung vom 21. Januar 2003 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2003 494).
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Tiere sind keine Sachen!"
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    18.09.2002 1 Zustimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.10.2002 1 Mit Erklärung vom 25. Oktober 2002 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2002 7125).
Proceedings
<p></p><p>Für eine Zusammenfassung der Verhandlungen, siehe Geschäft 99.467 (Parlamentarische Initiative Marty Dick. Die Tiere in der schweizerischen Rechtsordnung)</p><p></p><p>Die beiden Initiativen wurden zurückgezogen.</p>
Updated
10.04.2024 11:56

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