Schweizer Beteiligung an der KFOR. Fortführung des Swisscoy-Einsatzes

Details

ID
20010055
Title
Schweizer Beteiligung an der KFOR. Fortführung des Swisscoy-Einsatzes
Description
Botschaft vom 12. September 2001 zum Bundesbeschluss über die Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KVOR)
InitialSituation
<p>Am 23. Juni 1999 fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, das österreichische Kontingent (AUCON), das im Rahmen der deutschen Brigade der KOSOVO FORCE (KFOR) eingesetzt wird, mit einer "Swiss Company" (SWISSCOY) von maximal 160 Personen bis Ende 2000 zu unterstützen. Der Bundesrat hat diesen friedensunterstützenden Einsatz am 25. Oktober 2000 in gleichem Rahmen und Umfang bis Ende 2001 verlängert. Grundlage für diesen Einsatz war Artikel 66 des Militärgesetzes (MG). Dieser Artikel sah vor, dass der Friedensförderungsdienst grundsätzlich unbewaffnet zu erfolgen hat. Nur einzelne Personen konnten zum Selbstschutz bewaffnet werden. Die Erfahrungen vor Ort haben aber gezeigt, dass die Einsatzmöglichkeiten unbewaffneter Friedenstruppen in Krisenregionen aus Sicherheitsgründen stark eingeschränkt sind. Das trifft auf die SWISSCOY zu. Der Bundesrat beantragte deshalb in seiner Botschaft vom 27. Oktober 1999 eine Änderung des Artikels 66 MG, damit je nach Einsatz vor Ort das gesamte Kontingent bewaffnet werden kann, um sich selber zu schützen und um seinen Auftrag zu erfüllen. Die Vorlage wurde am 10. Juni 2001 vom Volk in der Referendumsabstimmung angenommen und vom Bundesrat per 1. September 2001 in Kraft gesetzt. Nach dem neuen Artikel 66b Absatz 4 MG, der ebenfalls Gegenstand der Änderung des Militärgesetzes war, bedarf ein bewaffneter Einsatz von mehr als 100 Angehörigen der Armee oder einer Dauer von mehr als drei Wochen der Zustimmung der Bundesversammlung. Dies trifft auf den SWISSCOY-Einsatz zu, wie er in der vorliegenden Botschaft vorgeschlagen wird. Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll die Fortführung des Einsatzes der SWISSCOY in der multinationalen KFOR im bisherigen Rahmen und Umfang bis zum 30. September 2000 und ab 1er Oktober 2002 bis zum 31. Dezember 2003 unter den veränderten Rahmenbedingungen (Optimierung der Bewaffnung) genehmigt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. September 2001 zum Bundesbeschluss über die Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KVOR)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Schweizer Beteiligung an der KFOR
    Resolutions
    Date Council Text
    05.12.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.12.2001 2 Abweichung
    12.12.2001 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) Nichteintreten mit der Begründung, dass dieser Einsatz sinn- und zwecklos sei. Mit den Auslandeinsätzen würden die dringenden Aufgaben der heutigen Sicherheitspolitik nicht gelöst. Die Mehrheit des Rates unterstützte jedoch den Bundesrat. Ohne Friedenstruppen sei in Kosovo kein Wiederaufbau und keine Versöhnung möglich. Mit 116 zu 31 Stimmen beschloss der Rat Eintreten. Abgelehnt wurde in der Detailberatung mit 110 zu 36 Stimmen auch ein Antrag von Josef Kunz (V, LU), der den Einsatz bis Ende 2002 befristen wollte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 116 zu 31 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Ständerat </b>war das Eintreten unbestritten. Ein Antrag von Maximilian Reimann (V, AG), die Truppe auf 160 Armeeangehörige zu begrenzen, wurde mit 36 zu 2 Stimmen abgelehnt. Abweichend zum Nationalrat verpflichtete der Ständerat den Bundesrat, bis Ende 2002 einen Bericht über die Ablösung der militärischen durch zivile Hilfe vorzulegen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p>Stillschweigend schloss sich der <b>Nationalrat </b>bei der einzigen Differenz dem Ständerat an.</p>
Updated
10.04.2024 13:18

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