Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Übereinkommen
Details
- ID
- 20010058
- Title
- Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Übereinkommen
- Description
- Botschaft vom 12. September 2001 zur Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- InitialSituation
- <p>Das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wurde in Stockholm am 4. Januar 1960 unterzeichnet. Die Beziehungen zwischen den EFTA-Mitgliedstaaten werden seither durch diese Konvention geregelt, deren materieller Anwendungsbereich ursprünglich auf den Warenhandel beschränkt war. Im Jahre 1995 traten drei (Island, Liechtenstein und Norwegen) der verbliebenen vier EFTA-Staaten dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei. Die Schweiz hat ihrerseits im Jahre 1999 sieben sektorielle Abkommen mit der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Bereits während der sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU hat der Bundesrat seiner Bereitschaft Ausdruck verliehen, nach abgeschlossenen Verhandlungen die ausgehandelten Ergebnisse im Sinne der Gleichbehandlung auch den EFTA/EWR-Staaten angedeihen zu lassen. Ein formeller Vorschlag zur Verhandlungsaufnahme - unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und der Gegenseitigkeit - wurde den EFTA-Staaten nach Abschluss der sektoriellen Verhandlungen unterbreitet. Dieser Vorschlag betraf von vornherein nur das Verhältnis der Schweiz zu den übrigen EFTA-Staaten, waren doch die Beziehungen zwischen Island, Liechtenstein und Norwegen bereits im EWR-Vertrag geregelt. Der Vorschlag der Schweiz wurde vom EFTA-Rat in der Folge auf Ministerebene aufgegriffen. Im Juni 1999 wurde entschieden, das EFTA-Übereinkommen zu revidieren, um so die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten intensivieren zu können. Die angestrebte Verbesserung der Kooperation sollte insbesondere dem Stand der Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und der EU entsprechen sowie die Zusammenarbeit der EFTA-Staaten mit gewissen Drittstaaten, welche nicht EU-Mitgliedstaaten sind, berücksichtigen. Schliesslich sollten den Entwicklungen auf der Ebene des multilateralen Handels vor allem im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) Rechnung getragen werden. Die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bildeten sodann bei der Überarbeitung des EFTA-Übereinkommens den Referenzpunkt. Das Abkommen zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der EFTA wurde in Vaduz am 21. Juni 2001 anlässlich einer Zusammenkunft des EFTA-Rates auf Ministerebene unterzeichnet. Das in Vaduz unterzeichnete Abkommen erlaubt, eine komplette Überarbeitung des EFTA-Übereinkommens von 1960 vorzunehmen. Das revidierte EFTA-Übereinkommen hebt die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten auf eine mit den durch die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU geschaffenen vertraglichen Beziehungen vergleichbare Ebene - mit Ausnahme des Forschungsbereiches. Das neue, überarbeitete EFTA-Übereinkommen stellt nun auch für gewisse Bereiche die bis anhin fehlende Basis für die Aushandlung von Freihandelsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Drittstaaten, welche nicht Mitglieder der EU sind, dar. Dies namentlich in den Bereichen Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Schutz des Geistigen Eigentums. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. September 2001 zur Genehmigung des Abkommens vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über das Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Resolutions
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Date Council Text 27.11.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2001 2 Zustimmung 14.12.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz bezüglich der Bestimmungen über die Personenfreizügigkeit im Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Resolutions
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Date Council Text 27.11.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2001 2 Zustimmung 14.12.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
- Resolutions
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Date Council Text 27.11.2001 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2001 2 Zustimmung 14.12.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten den Vorlagen diskussionslos zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:05