Sozialversicherungsrecht (ATSG). Revision des Anhanges

Details

ID
20010069
Title
Sozialversicherungsrecht (ATSG). Revision des Anhanges
Description
Botschaft vom 7. November 2001 über die Anpassung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; Revision des Anhangs)
InitialSituation
<p>Als Folge einer parlamentarischen Initiative von Ständerätin Josi Meier (C, LU) (85.227; Sozial-versicherungsrecht) hat das Parlament am 6. Oktober 2000 das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verabschiedet (BBl 2000 5041). Die Referendumsfrist ist am 25. Januar 2001 ungenutzt abgelaufen.</p><p>Im Anhang zum ATSG wurden sämtliche Sozialversicherungsgesetze geändert, um einerseits das Verhältnis zwischen dem Allgemeinen Teil und der Spezialgesetzgebung soweit möglich zu harmonisieren, und andererseits die notwendigen, spezifischen spezialgesetzlichen Abweichungen klarzustellen. Das Parlament war sich bewusst, dass eine rasche Inkraftsetzung des ATSG und seines Anhangs nicht möglich sein würde, weil auf Verordnungsebene umfangreiche Vorbereitungsarbeiten nötig sind. Parallel zum vorwiegend auf verfahrensrechtliche Fragen begrenzten ATSG hat das Parlament auch andere sozialversicherungsrechtliche Vorlagen beraten, von welchen anzunehmen war, dass sie vor dem ATSG in Kraft treten würden. Da jede einzelne dieser Vorlagen dem fakultativen Referendum unterstand, konnten die darin vorgesehenen inhaltlichen Änderungen nicht im ATSG-Anhang mitberücksichtigt werden. Deshalb wurde in Artikel 83 Absatz 2 ATSG vorgesehen, dass das Parlament den Anhang zum ATSG auf dem Verordnungsweg nachführen kann, um ohne erneutes Referendum die inhaltlich bereits in Kraft getretenen Änderungen ATSG-konform auszugestalten.</p><p>Mit der Botschaft werden nun in zwei separaten Entwürfen die auf dem Verordnungsweg vorzunehmenden Nachführungen unterbreitet. Die Revision 1 des Anhangs enthält die Anpassungen, welche auf Grund verschiedener, im Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Botschaft bereits in Kraft getretener Änderungen im Sozialversicherungsrecht vorzunehmen sind. Die Revision 2 beinhaltet die nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der EU notwendig werdenden Anpassungen. Gegenstand der Revision 3 sind neue materielle Änderungen. Es geht dabei um eine Angleichung des Rechtswegs in der AHV an eine im Anhang zum ATSG beschlossene Änderung in der IV. Es wäre wünschenswert, wenn diese Harmonisierung gleichzeitig mit dem ATSG in Kraft treten könnte. Dennoch handelt es sich formalrechtlich nicht um eine Nachführung einer inhaltlich bereits beschlossenen und in Kraft getretenen Änderung, weshalb sie - im Gegensatz zu den vorgeschlagenen Revisionen 1 und 2 - in Form einer dem fakultativen Referendum unterstehenden Gesetzesänderung beschlossen werden sollte. Zudem werden mit der Revision 3 zusätzliche Änderungen des ATSG-Anhangs im Bereich des AVIG unterbreitet, mit welchen vereinzelte gesetzgeberische Versehen vor dem Inkrafttreten korrigiert werden sollten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. November 2001 über die Anpassung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; Revision des Anhangs)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (Revision 1 des Anhangs zum ATSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2002 1 Zustimmung
    21.06.2002 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    21.06.2002 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    09.07.2002 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
  • Number
    2
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung betreffend die Änderung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Revision 2 des Anhangs zum ATSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2002 1 Zustimmung
    21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.07.2002 1 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die Änderung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (Revision 3 des Anhangs zum ATSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.03.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2002 1 Zustimmung
    21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Beide Räte stimmten dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zu.</p>
Updated
08.04.2025 23:44

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