Abbau der Ozonschicht. Montrealer Protokoll
Details
- ID
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20010078
- Title
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Abbau der Ozonschicht. Montrealer Protokoll
- Description
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Botschaft vom 21. November 2001 über die Genehmigung der Änderungen vom 17. September 1997 und vom 3. Dezember 1999 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
- InitialSituation
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<p>Im Anschluss an die Annahme des Wiener Übereinkommens vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht hat die internationale Staatengemeinschaft, besorgt über den Abbau der Ozonschicht, am 16. September 1987 in Montreal ein Zusatzprotokoll verabschiedet mit dem Ziel, den Einsatz einiger Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone schrittweise zu verringern. Die Schweiz hat das Montrealer Protokoll (nachstehend Protokoll) Ende 1988 ratifiziert. Anlässlich der zweiten und vierten Tagung der Vertragsparteien 1990 in London und 1992 in Kopenhagen wurde das Protokoll grundlegend revidiert. Im Zuge dieser Revisionen wurde in zwei Schritten ein vollständiges Verbot der Herstellung und des Verbrauchs einer umfangreichen Liste ozonschichtabbauender Stoffe innerhalb angemessener Fristen beschlossen. Diese Revisionen wurden von der Schweiz 1992 bzw. 1996 jeweils anlässlich des Internationalen Tages der Ozonschicht vom 16. September ratifiziert. Für die Industrieländer trat das Verbot der Herstellung und des Verbrauchs der wichtigsten ozonschichtabbauenden Stoffe am 1. Januar 1996 in Kraft. Für die Entwicklungsländer wird das Verbot ab dem 1. Januar 2010 bindend sein. </p><p>1990 wurde ein Multilateraler Fonds (Ozonfonds) eingerichtet, mit dessen Hilfe die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Umsetzung des Protokolls finanziell und technisch unterstützt werden. Insbesondere sollen durch den Fonds die durch den Ersatz ozonschichtabbauender Stoffe entstehenden Mehrkosten gedeckt werden. Die dem Ozonfonds in Aussicht gestellten Mittel belaufen sich bis heute auf insgesamt über 1140 Millionen US-Dollar. Dank dieser Ressourcen sollte es möglich sein, den jährlichen Verbrauch von ozonschichtabbauenden Stoffen in den Entwicklungsländern von 250 000 auf 90 000 Tonnen zu reduzieren. </p><p>Wissenschafliche Untersuchungen lassen erste Wirkungen des Protokolls erkennen: Seit 1989 ist die weltweite Produktion der wichtigsten ozonschichtabbauenden Stoffe um mehr als 80 Prozent gesunken. Seit 1994 lässt sich eine langsame Verringerung der Chlorkonzentration in der Atmosphäre beobachten. Der Abbau der Ozonschicht scheint mittlerweile sein grösstes Ausmass erreicht zu haben. Sofern die derzeitigen Bestimmungen des Protokolls eingehalten und die zusätzlichen Massnahmen bezüglich Methylbromid und teilweise halogenierter FCKW (HFCKW) umgesetzt werden, dürfte zwischen 2050 und 2080 der Zustand von 1980 wieder erreicht werden. Auf der Grundlage wissenschaftlicher, technischer und wirtschaftlicher Untersuchungen der zuständigen internationalen Expertengruppen, die an der ersten Vertragsparteienkonferenz eingesetzt worden waren, beschlossen die Vertragsparteien anlässlich ihrer Tagungen von 1997 in Montreal und von 1999 in Beijing zwei neue Änderungen zum Protokoll; deren Ratifizierung durch die Schweiz ist Gegenstand der Botschaft. </p><p>Die beschlossenen Änderungen beziehen sich auf die zwingende Einführung eines Systems zur Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen für geregelte Stoffe, auf eine Mindestkontrolle der Herstellung von HFCKW und des Handels mit Nichtvertragsstaaten, auf die Aufnahme einer weiteren Substanz - Bromchlormethan - in das Protokoll sowie auf die schrittweise Verringerung der Herstellung reglementierter Stoffe zur Deckung des Eigenbedarfs der Entwicklungsländer. </p><p>Bis Juni 2001 sind die Änderungen von 1997 und von 1999 von 58 bzw. von 8 Staaten ratifiziert worden. Die Änderungen von Montreal traten am 10. November 1999 nach der Ratifizierung durch 20 Staaten in Kraft. </p><p>Auf Grund der geltenden Bestimmungen der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, SR 814.013) ist die Schweiz in der Lage, die 1997 und 1999 beschlossenen Änderungen der Bestimmungen des Protokolls grösstenteils zu erfüllen. Die Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an die übrigen Bestimmungen wird derzeit vorbereitet. Sie erfolgt im Rahmen einer Änderung der Stoffverordnung, die voraussichtlich im Herbst 2001 in die Vernehmlassung geschickt wird. Durch die Ratifizierung der Änderungen von 1997 und 1999 entstehen für die Schweiz keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Eine Aufstockung des Personalbestandes ist ebenfalls nicht erforderlich. </p><p>Mit der Ratifizierung der Änderungen des Protokolls beteiligt sich die Schweiz aktiv am Kampf gegen den Abbau der Ozonschicht, insbesondere dank den Anstrengungen zur Entwicklung von Ersatztechnologien.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 21. November 2001 über die Genehmigung der Änderungen vom 17. September 1997 und vom 3. Dezember 1999 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen vom 17. September 1997 und vom 3. Dezember 1999 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 04.03.2002 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 06.06.2002 |
2 |
Zustimmung |
| 09.07.2002 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Die Vorlage wurde in beiden Räten ohne Diskussion angenommen, im Ständerat einstimmig, im Nationalrat mit einer Gegenstimme und bei 15 Enthaltungen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:26
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