Bundesgesetz zur Weiterversicherung von Arbeitnehmerinnen in der beruflichen Vorsorge

Details

ID
20010400
Title
Bundesgesetz zur Weiterversicherung von Arbeitnehmerinnen in der beruflichen Vorsorge
Description
InitialSituation
<p>Mit der 10. AHV-Revision wurde das ordentliche AHV-Alter für die Frau auf den 1. Januar 2001 auf 63 Jahre und auf den 1. Januar 2005 auf 64 Jahre erhöht. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge blieb jedoch das Rentenalter der Frau unverändert bei 62 Jahren. Die 1. BVG-Revision, welche die Koordination der beiden unterschiedlichen Frauenrentenalter realisieren sollte und ursprünglich im Januar 2001 in Kraft hätte sein sollen, erlitt jedoch eine Verzögerung. Um die mit dem Auseinanderklaffen der beiden Rentenalter verbundenen Nachteile für erwerbstätige Frauen zu verhindern und in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen, ist sowohl in der 2. Säule als auch in der Säule 3a dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Frauen, die bis zum ordentlichen AHV-Alter arbeiten, sollen auch in der 2. Säule bis zu diesem Zeitpunkt weiterversichert werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz zur Weiterversicherung von erwerbstätigen Frauen in der beruflichen Vorsorge
    Resolutions
    Date Council Text
    05.03.2001 2 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission und Stellungnahme des Bundesrates.
    20.03.2001 1 Zustimmung
    21.03.2001 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    21.03.2001 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    23.03.2001 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    23.03.2001 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Notwendigkeit des Gesetzes stand zu keinem Zeitpunkt in Frage. Beide Räte nahmen die Vorlage diskussionslos und einstimmig an. Der Bundesrat verdankte das Gesetz.</p>
Updated
08.04.2025 23:44

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