Trennungsfrist bei Scheidung auf Klage eines Ehegatten
Details
- ID
- 20010408
- Title
- Trennungsfrist bei Scheidung auf Klage eines Ehegatten
- Description
- InitialSituation
- <p>Am 20. März 2001 hat Nationalrätin Lili Nabholz eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der sie die Artikel 114 und 115 des Zivilgesetzbuches (ZGB) so ändern wollte, dass die vierjährige Trennungsfrist, nach der ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, auf zwei Jahre verkürzt werde.</p><p>Das neue Scheidungsrecht ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Seither wird es immer wieder kritisiert. Namentlich die Trennungsfrist von vier Jahren, nach der ein Ehegatte die Scheidung gegen den Willen der Partnerin oder des Partners verlangen kann, wird von den Praktikerinnen und Praktikern als zu lang und zu belastend eingestuft. Ein Ehegatte kann die Scheidung aus irgendeinem Grund verweigern und damit den anderen dazu zwingen, den Ablauf dieser Frist abzuwarten. Weil diese Frist nicht selten als zu lang empfunden wird, kann der scheidungswillige Ehegatte einem Druck ausgesetzt sein. Er kann sich lediglich auf Artikel 115 ZGB berufen. Nach dieser Bestimmung kann ein Ehegatte die Scheidung vor Ablauf der vierjährigen Frist verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann. Der subsidiäre Scheidungsanspruch wird damit wichtiger, als vom Gesetzgeber beabsichtigt. Dank der Verkürzung der Trennungsfrist auf zwei Jahre kann dieser Missstand korrigiert werden, ohne dass dadurch die Ehegatten zu einer zu raschen und zu leichtfertigen Scheidung veranlasst würden.</p><p>Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, die Festsetzung der Frist sei letztlich ein Ermessensentscheid. Er widersetzte sich der vorgeschlagenen Reform nicht, machte aber auf mehrere Probleme aufmerksam, die bei einer Revision in Betracht gezogen werden sollten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2002 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Zivilgesetzbuch (Trennungsfrist im Scheidungsrecht)
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.2003 1 Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission. 09.12.2003 2 Zustimmung 19.12.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.12.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>nahm nach einer kleiner stilistischen Änderung des von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzestextes die Vorlage einstimmig an.</p><p>Auch der <b>Ständerat </b>beschloss ohne Diskussion die Gesetzesänderung.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:47