Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter

Details

ID
20010426
Title
Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter
Description
InitialSituation
<p>Der von Pierre Triponez (R, BE), Thérèse Meyer (C, FR), Ursula Haller (V, BE) und Jacqueline Fehr (S, ZH) eingereichten parlamentarischen Initiative "Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter" ging seit der letzten Ablehnung einer Mutterschaftsversicherung an der Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 eine Reihe anderer parlamentarischer Vorstösse zum gleichen Thema voraus.</p><p>Die vorliegende Revision beschränkt sich nach der negativen Volksabstimmung von 1999 auf das politisch Machbare. Mit ihr soll ein bezahlter Mutterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Mütter eingeführt werden. Ab dem Zeitpunkt der Geburt sollen alle erwerbstätigen Mütter künftig während 14 Wochen ein Taggeld erhalten, das 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens beträgt. Es wird gleichzeitig ausdrücklich festgehalten, dass weitergehende kantonale oder sozialpartnerschaftliche Lösungen mit dieser Vorlage nicht beschränkt werden und weiterhin möglich sein sollen. </p><p>Mit der Finanzierung über die EO wird keine neue Sozialversicherung geschaffen, sondern ein bewährtes Instrument erweitert und ausgebaut. Damit ist ein möglichst einfacher Vollzug gewährleistet. Im Sinne einer Gleichstellung sowie einer Harmonisierung der Taggelder mit dem Unfallversicherungsgesetz und des sich in Revision befindlichen Invalidenversicherungsgesetzes werden die Taggelder der Dienstleistenden von 65 auf 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens angehoben. </p><p>Die jährlichen Mehrausgaben für die Mutterschaftsentschädigung würden 483 Millionen und diejenigen für die Dienstleistenden 60 Millionen, insgesamt also 543 Millionen Franken betragen. Zur Finanzierung reichen die angehäuften Reserven des Erwerbsersatzfonds in den nächsten Jahren aus, im Jahre 2008 müssten dann die EO-Beiträge von 3 auf 4 Promille und im Jahre 2012 von 4 auf 5 Promille angehoben werden. Die zusätzliche Belastung der Wirtschaft ist bescheiden, in vielen Branchen würden die Arbeitgeber wegen der paritätischen Finanzierung gegenüber heute sogar entlastet. Eine Ausnahme bildet hier insbesondere das Baugewerbe. </p><p>Mit der Einführung der Mutterschaftsentschädigung würde ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt gemacht. Diese Entwicklung läge auch im Interesse der schweizerischen Wirtschaft.</p><p>Für den Bundesrat bildet die Vorlage der SGK-N eine vollkommen angemessene Lösung, um die letzte grosse Lücke im schweizerischen System der sozialen Sicherheit zu schliessen, die durch das Fehlen einer Mutterschaftsentschädigung noch immer besteht. Darum beschloss er am 21. November 2001, diese parlamentarische Initiative zu unterstützen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    29.11.2001 1 Folge gegeben
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf der Kommission.
    12.06.2003 2 Abweichung
    17.09.2003 1 Abweichung
    18.09.2003 2 Zustimmung
    03.10.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.10.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>In der Kommission sprach sich lediglich eine Minderheit gegen die parlamentarische Initiative aus mit dem Argument, dass sie den Sozialstaat nicht weiter ausbauen möchte. Im Plenum wiesen Pierre Triponez (R, BE) und die Berichterstatter der SGK-N darauf hin, dass die Initiative, welche von 108 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet worden war, einen Kompromiss darstellt, mit dem der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann. Mit 124 zu 36 Stimmen hat der <b>Nationalrat</b> beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit der FDP-Fraktion und die meisten Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion haben sich dagegen ausgesprochen.</p><p>Bei der Diskussion des Gesetzesentwurfs wurden die gleichen Argumente wieder aufgenommen. Eine Kommissionsminderheit, die grundsätzliche Einwände vorbrachte und auf den negativen Ausgang der Volksabstimmung von Juni 1999 hinwies, lehnte die Initiative ab und beantragte Nichteintreten. Diese Argumente fanden wenig Gehör. Alle Fraktionen ausser der SVP empfahlen Eintreten und der Rat stimmte mit 140 zu 27 Stimmen zu.</p><p>Der Nationalrat blieb seiner Linie treu und wies alle Änderungsanträge zurück. Er lehnte es ab, einer Kommissionsminderheit Liliane Maury Pasquier (S, GE) zu folgen, die beantragte, den Mutterschaftsurlaub auf 16 Wochen zu verlängern und die Adoption der Mutterschaft gleichzusetzen. Zwei Anträge von Seiten der Gegner der Mutterschaftsversicherung wurden ebenfalls verworfen: die Ausweitung der Leistungen auf nicht erwerbstätige Frauen (Antrag Kurt Wasserfallen (R,BE)) und auf Frauen, die auf freiwilliger Basis Verwaltungsaufgaben in Familienbetrieben übernehmen [Antrag Jürg Stahl (V, ZH)]. </p><p>Die Koalition hatte auch bei der Schlussabstimmung Bestand. 129 Ratsmitglieder stimmten für den Entwurf, 27 dagegen, die meisten davon Mitglieder der SVP-Fraktion. </p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten unbestritten. This Jenny (V, GL) reichte einen Antrag auf Streichung der Mutterschaftsentschädigung aus dem Entwurf zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes ein. Nur 8 Mitglieder des Ständerates unterstützten seinen Antrag, während 30 andere sich dafür einsetzten, dass der Erwerbsausfall durch Mutterschaft entschädigt wird. Anders als der Nationalrat, der sich mit drei Monaten begnügt hatte, legte die kleine Kammer eine Mindesterwerbstätigkeit von fünf Monaten als Voraussetzung für die Mutterschaftsentschädigung fest. Zudem ist der Ständerat mit 25 zu 10 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission gefolgt und hat sich für eine Entschädigung auch im Falle einer Adoption ausgesprochen. Diese würde nur für eine Dauer von vier Wochen gelten, würde sich auf die Mutter beschränken und würde nur ausgezahlt, wenn das Kind bei der Adoption das vierte Altersjahr noch nicht vollendet hat. Bundesrat Pascal Couchepin hat diesen Antrag unterstützt, ohne dabei jedoch zu verschweigen, dass diese Lösung die Akzeptanz des Entwurfs behindern könnte. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte trotz des Plädoyers von Liliane Maury-Pasquier (S, GE) für eine Adoptionsentschädigung diese vom Ständerat eingefügte Erweiterung mit 90 zu 60 Stimmen ab. Verschiedene Redner, auch solche aus dem sozialdemokratischen Lager, befürchteten, dass diese Entschädigung die Vorlage gefährden könnte. </p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich dem Nationalrat mit 21 zu 12 Stimmen an. </p><p>Im gleichen Paket mit dem Mutterschaftsurlaub wurde das Taggeld für Rekruten und Zivilschutzdienstleistende von 43 auf 54 Franken erhöht. Durchdiener werden nach der Grundausbildung mit 80 Franken entschädigt.</p><p></p><p> Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 mit 55,5 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. </p>
Updated
09.04.2025 00:28

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