Verjährung der Strafverfolgung
Details
- ID
- 20010457
- Title
- Verjährung der Strafverfolgung
- Description
- InitialSituation
- <p>Mit Botschaft an die Bundesversammlung vom 10. Mai 2000 hat der Bundesrat eine Änderung des StGB beantragt, wonach die Strafverfolgung bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren bis zum 18. Altersjahr des Opfers ruhen sollte. Anstelle dieses Vorschlages des Bundesrates haben sich die Eidgenössischen Räte für ein anderes Verjährungsmodell entschieden, nämlich für die allgemeine, das heisst für alle Straftaten geltende Regelung der Verjährung der Strafverfolgung gemäss Revision des Allgemeinen Teils des StGB (s. Botschaft v. 21.9.1998, BBl 1999 1979 ff.). Das neue Verjährungsrecht kennt kein Ruhen und keine Unterbrechung der Verjährung und damit auch keine absoluten Verjährungsfristen mehr; die entsprechende Bestimmung, Artikel 72 StGB (bzw. Art. 53 MStG) wurde gestrichen. Dafür sieht das neue Recht bei der Strafverfolgung entsprechend längere Verjährungsfristen vor.</p><p>Die ersatzlose Aufhebung der Artikel 72 StGB und Artikel 53 MStG, das heisst des Instituts des Ruhens und des Unterbrechens, würde nun in verschiedenen Bereichen zu einer nicht sachgerechten Verkürzung der Verjährungsfristen führen, insbesondere bei den Übertretungen nach StGB (Art. 109) und im Nebenstrafrecht. Eine solche Verkürzung soll mit der vorliegenden Vorlage verhindert werden. Ansonsten würde den Strafverfolgungsbehörden faktisch weniger Zeit als heute zur Verfolgung eines Deliktes zur Verfügung stehen.</p><p></p><p>Der Bundesrat stimmte den Anträgen vorbehaltlos zu.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz (Verjährung der Strafverfolgung)
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2001 2 Gemäss Entwurf der Kommission 07.03.2002 1 Zustimmung 22.03.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung 22.03.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage zu.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:50