Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
Details
- ID
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20020017
- Title
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Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
- Description
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Botschaft vom 13. Februar 2002 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
- InitialSituation
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<p>Im Nachgang der Ereignisse vom 11. September 2001 und der amerikanischen Intervention in Afghanistan sind die diplomatischen Vertretungen und Einrichtungen der USA und der beteiligten Länder einer erhöhten Bedrohung ausgesetzt. Deshalb sind vom Bund vorsorgliche Schutzmassnahmen angeordnet worden. Es muss in der Zwischenzeit davon ausgegangen werden, dass diese Sicherheitsmassnahmen noch über längere Zeit aufrechterhalten werden müssen.</p><p>Ende Oktober 2001 beschloss der Bundesrat, die Gesuche des Kantons Genf und der Stadt Bern um die subsidiäre Unterstützung ihrer Polizeikräfte in der Bewachungsaufgabe durch Angehörige des Festungswachtkorps (FWK) zu bewilligen.</p><p>Am 21. November stellte der Kanton Bern ein erneutes Begehren um zusätzliche Unterstützung seiner Polizeiformationen in der Stadt Bern durch das FWK bzw. um Anordnung eines Assistenzdienstes.</p><p>Weil aber erstens die Durchhaltefähigkeit des FWK über eine längere Zeit nicht gewährleistet hätte werden können und zweitens die Einsatzreserve des Bundes zur Wahrung der Handlungsfreiheit gebunden worden wäre, beschloss der Bundesrat am 7. Dezember 2001, den Einsatz von Armee-Formationen im Assistenzdienst, beginnend ab dem 17. Dezember 2001. Am 13. Februar 2002 hat der Bundesrat beschlossen, dass der Einsatz der Armee bis längstens Ende Juni 2003 dauert. Gestützt wurde der Einsatz auf Artikel 67 des Militärgesetzes.</p><p>Einsätze, die länger als drei Wochen dauern, müssen gemäss Artikel 70 Absatz 2 MG, durch die Bundesversammlung in der nächsten Session genehmigt werden. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss soll nun dem vom Bundesrat bereits angeordneten Truppeneinsatz zum Schutz ausländischer Vertretungen durch die Bundesversammlung nachträglich zugestimmt werden.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 13. Februar 2002 zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 11.03.2002 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 13.03.2002 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Eine Minderheit Toni Eberhard (C, SZ) beantragte die Gültigkeitsdauer des Bundesbeschlusses bis zum 31. Dezember 2004 zu verlängern. Mit 101 zu 41 Stimmen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage trotz einiger kritischer Voten aus dem linken und grünen Lager ohne Gegenstimmen angenommen. </p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage diskussionslos zu.</p>
- Updated
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08.04.2025 23:41
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