BG über die Tabakbesteuerung. Änderung
Details
- ID
- 20020020
- Title
- BG über die Tabakbesteuerung. Änderung
- Description
- Botschaft vom 20. Februar 2002 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, dem Bund mit Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen und die schweizerische Tabaksteuerbelastung dem EU-Mindestniveau anzunähern. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt. Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer um bis zu 50 Prozent ist demnächst ausgeschöpft. Es verbleiben ihm noch 9,64 Prozent, die noch einen Steuer-Preisschritt von 10 Rappen je Päckli zulassen.</p><p>Mit der letzten Steuererhöhung nach alter Kompetenz wird der Preis der meistverkauften Sorte von Fr. 4.80 auf Fr. 4.90 je Päckli und die Tabaksteuerbelastung von derzeit 51,33 Prozent auf 52,18 Prozent des Kleinhandelspreises steigen (EU-Mindestbelastung 57 Prozent). Allfällige Preiserhöhungen der Zigarettenhersteller sind dabei nicht berücksichtigt.</p><p>Nach der Wiederherstellung der Kompetenz werden die künftigen Steuererhöhungen auf den im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung gültigen Steuersätzen berechnet. Weil zurzeit offen ist, wann der Bundesrat die ihm verbleibende Erhöhungskompetenz ausschöpfen wird, ist vorgesehen, dass er das Inkrafttreten der neuen Kompetenz entweder auf den Zeitpunkt der letzten Steuererhöhung nach alter Kompetenz oder, falls die Referendumsfrist für diese Gesetzesänderung bis dahin noch nicht abgelaufen ist, auf den Zeitpunkt der ersten Steuererhöhung nach neuer Kompetenz beschliesst. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. Februar 2002 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text 24.09.2002 1 Eintretensdebatte 25.09.2002 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2002 2 Abweichung 11.03.2003 1 Abweichung 17.03.2003 2 Abweichung 18.03.2003 1 Abweichung 19.03.2003 2 Abweichung 20.03.2003 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 20.03.2003 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz. 21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>wich in zwei Punkten von der Vorschlägen des Bundesrates ab. Dabei folgte er Minderheitsanträgen der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), welche sich wiederum auf Vorschläge der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) stützten. Der Bundesrat hatte die Kompetenz zur Anhebung der Tabaksteuer um erneut höchstens 50 Prozent bis zu einem Paketpreis von 5.80 Franken beantragt. Durchsetzen konnte sich mit 77 zu 70 Stimmen aber eine Variante mit 80 Prozent, eingebracht von der erwähnten Minderheit zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der SP, der Grünen und der EVP. Mit einer einmaligen, aber deutlichen Tabakpreissteigerung sollten vor allem Jugendliche vom Rauchen abgehalten werden. Gegen verfassungsrechtliche Bedenken von Bundesrat Kaspar Villiger stellte sich der Rat auch hinter die Idee eines Tabakpräventionsfonds. Mit 95 zu 68 folgte der Rat einem von Duri Bezzola (R, GR) ergänzten Antrag: Die Hersteller und Importeure von Zigaretten sollten danach verpflichtet werden, eine Abgabe von höchstens 2,6 Rappen pro Paket Zigaretten in den Fonds abzuliefern.</p><p>Der <b>Ständerat</b> wollte den Beschlüssen des Nationalrates nicht folgen. Er übernahm auf Antrag seiner WAK und gegen den Willen einer Minderheit den Entwurf des Bundesrates. Nicht die Tabakprävention an sich war bestritten, jedoch die Gründung eines neuen Fonds. Kommissionssprecher Fritz Schiesser (R, GL) argumentierte: "Wir wollen keine Sonderkasse über eine Fondslösung, die dem politischen Entscheidungsprozess nachher praktisch entzogen ist."</p><p>Im Differenzbereinigungsverfahren hielt der <b>Nationalrat </b>mit 95 zu 75 Stimmen an seinem Beschluss fest, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, die Steuer um bis zu 80 Prozent zu erhöhen. Der französischsprachige Berichterstatter der WAK unterstrich, dass die Kommissionsmehrheit eine Annäherung an den in der EU geltenden Steuersatz wünsche. Er erinnerte weiter daran, dass der Zigarettenpreis eine abschreckende Wirkung auf den Zigarettenkonsum junger Raucherinnen und Raucher hat. Ein Teil der bürgerlichen Ratsmitglieder erachtete eine Erhöhung der Tabaksteuer um maximal 50 Prozent als genügend; alles was darüber hinausgeht, sei eine versteckte Steuererhöhung. Im Zusammenhang mit dem Präventionsfonds wies die Kommissionsmehrheit auf die Notwendigkeit hin, Präventionsbemühungen zu unterstützen. Eine Minderheit erachtete die Verfassungsgrundlage für die Schaffung eines solchen Fonds als ungenügend. Zudem sei auch das vorgesehene Verfahren ausserhalb des ordentlichen Budgets problematisch. Die Befürworterinnen und Befürworter des Fonds erinnerten ihrerseits daran, dass die Verfassungsmässigkeit des Fonds zu Gunsten des Inlandtabaks bis jetzt auch nie in Frage gestellt worden sei. Zudem müsse der Fonds vor jeder Budgetkürzung geschützt werden, damit den Werbebudgets der Tabakindustrie etwas entgegengesetzt werden könne. Die Ratsmitglieder folgten mit 102 gegen 65 Stimmen der Mehrheit ihrer Kommission. </p><p>Der <b>Ständerat</b> hat sich beim Steuersatz stillschweigend der grossen Kammer angeschlossen, hat aber bei der Frage der Schaffung eines Tabakpräventionsfonds mit 22 gegen 14 Stimmen eine Differenz beibehalten. </p><p>Eine <b>Einigungskonferenz</b> sprach sich mit 15 gegen 9 Stimmen für den Präventionsfonds aus. </p><p>Der <b>Ständerat</b> hat sich schliesslich diesem Antrag angeschlossen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:38