BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)

Details

ID
20020023
Title
BG über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)
Description
Botschaft vom 27. Februar 2002 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
InitialSituation
<p>Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund zu Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung. Dieser Auftrag ist mit der Einführung der Sozialziele in die Bundesverfassung sowie in den Diskussionen über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen bekräftigt worden. </p><p>Gegenwärtig dient der Erfüllung des Verfassungsauftrags hauptsächlich das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974. Auf dieser Basis hat das Parlament sieben Rahmenkredite gesprochen, letztmals 1997 für eine Laufzeit von 1998 bis mindestens zum Jahre 2000. In den vergangenen 26 Jahren erlaubten diese Mittel den Erwerb, den Neubau oder die Erneuerung von rund 130 000 Wohnungen. Evaluationen haben belegt, dass das WEG die sozialpolitischen Ziele weitgehend erreicht hat. Die Immobilienkrise und die wirtschaftliche Rezession der Neunzigerjahre haben die WEG-Förderung jedoch mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. </p><p>Die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt haben sich inzwischen markant verändert. Regional angespannte Märkte führen zu Preis- und Mietzinssteigerungen, von denen wirtschaftlich schwächere Bevölkerungsgruppen wegen hohen Wohnkostenbelastungen oder eines eingeschränkten Marktzugangs besonders betroffen sind. Zu den weiteren Unzulänglichkeiten im Wohnungswesen gehören unter anderem die geringe Eigentumsquote, der hohe Erneuerungsbedarf oder die Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinnützigen Bauträger, die traditionellerweise preisgünstige Wohnungen für die wirtschaftlich und sozial schwächeren Nachfrager und Nachfragerinnen anbieten.</p><p>Das neue Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) setzt an den genannten Problempunkten an. Als Ergänzung zur marktwirtschaftlichen Wohnungsversorgung bezweckt es die Förderung eines Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte, die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum, die Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im Wohnungswesen. Gegenüber der aktuellen Wohnbau- und Eigentumsförderung werden damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme im Wohnungswesen reduziert und die Hilfen auf spezifische Kernbereiche ausgerichtet. Von besonderer Tragweite ist der vorgesehene Systemwechsel beim hauptsächlichen Förderungsinstrument: An Stelle des umstrittenen Grundverbilligungsmodells soll eine Darlehenslösung zum Einsatz kommen.</p><p>Der Botschaft beigefügt ist ein Bundesbeschluss für einen vierjährigen Rahmenkredit. Beantragt werden für die Jahre 2003-2006</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>496,4 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>1 775 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen</p></td></tr></table><p>Diese Mittel sollen es erlauben, in den kommenden vier Jahren die Erstellung, die Erneuerung oder den Erwerb von rund 6000 Miet- und Eigentumswohnungen zu vergünstigen. Bei den Garantieverpflichtungen entfallen 1400 Millionen Franken auf die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale der gemeinnützigen Wohnbauträger (EGW). Diesen stehen infolge fällig werdender Anleihen im gleichen Zeitraum Abnahmen von rund 740 Millionen Franken gegenüber, so dass per Saldo bei der EGW zusätzliche Garantien von rund 660 Millionen Franken resultieren. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Februar 2002 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.03.2003 1 Eintreten
    13.03.2003 1 Abweichung
    17.03.2003 2 Zustimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    13.03.2003 1 Zustimmung (die Ausgabenbremse wird nicht angenommen).
    17.03.2003 2 Abweichung
    18.03.2003 1 Abweichung
    19.03.2003 2 Abweichung
    20.03.2003 1 Zustimmung
    01.04.2003 1
  • Number
    3
    Text
    Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.03.2003 1 Zustimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde der Entwurf des Bundesrates mit 26 zu 3 Stimmen angenommen, wobei einige kleinere Änderungen angebracht wurden. Mehrere Ständeräte äusserten Vorbehalte. Für Toni Dettling (R, SZ), Christoffel Brändli (V, GR) und Hans Hoffmann (V, ZH) würde eine Wohnbauförderung eher durch die Annahme eines liberaleren Mietrechts als durch Staatsbeiträge verwirklicht. Gemäss This Jenny (V, GL) sollte es die Eidgenossenschaft den Kantonen überlassen, die Beihilfe für den sozialen Wohnungsbau zu verwalten, weil diese über grössere Bürgernähe verfügten. Andererseits hätte Ernst Leuenberger (S, SO) eigentlich eine grosszügigere Finanzierung der Wohnbauförderung gewünscht.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte nur die Fraktion der SVP Nichteintreten; sie bezweifelte die Wirksamkeit des Gesetzes und sorgte sich um den Zustand der Bundesfinanzen. Die freisinnige und die liberale Fraktion hegten ebenfalls Zweifel, unterstützten den Entwurf aber, weil er dem Verfassungsauftrag entspreche. Mit 115 zu 43 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Der Nationalrat folgte den Anträgen der Kommissionsmehrheit und nahm einige kleine Änderungen vor, die auch vom <b>Ständerat</b> gutgeheissen wurden. </p><p></p><p>Vorlage 2</p><p>Zum Rahmenkredit für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum fand eine sehr kontroverse Diskussion statt und vor allem im <b>Nationalrat</b> machte sich der Druck der Ausgabenbremse bemerkbar. </p><p>Zuerst verabschiedete der Ständerat mit 30 zu 3 Stimmen einen Rahmenkredit von insgesamt 2,27 Milliarden Franken für die Jahre 2003 bis 2006.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> forderte die Linke, vertreten durch Jean-Claude Rennwald (S, JU), eine Erhöhung der Kredite für Darlehen und Kapitalbeteiligungen auf 650 Millionen Franken, während Fulvio Pelli (R, TI) eine Kürzung auf 300 Millionen Franken beantragte. Der Antrag der Kommission für einen Kredit von 500 Millionen Franken, der auch dem Vorschlag des Bundesrates entsprach, setzte sich schliesslich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion mit 94 zu 81 Stimmen durch. Dieser Kredit fand aber keine qualifizierte Mehrheit in der Abstimmung über die Ausgabenbremse (100 Ja- zu 73 Neinstimmen) </p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm die Beratung des Rahmenkredits wieder auf. Trotz des Widerstands des Bundesrates genehmigte er ganz knapp mit 22 gegen 21 Stimmen einen Antrag der Kommissionsminderheit, der dem Betrag (300 Millionen Franken) und der Argumentation von Nationalrat Fulvio Pelli (R, TI) entsprach. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte diesen Betrag erneut ab. Der <b>Ständerat</b> hielt an seinem Beschluss fest und, um einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden, genehmigte der <b>Nationalrat</b> schliesslich die 300 Millionen Franken für die Kredite.</p><p></p><p>Vorlage 3</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte den Änderungen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes zu, das für Vergünstigungen, welche nach diesem Gesetz gewährt wurden, noch mindestens 25 Jahre in Kraft bleiben soll. Er präzisierte die Bedingungen, unter welchen der Bund Vorschüsse und Zinsbetreffnisse erlassen kann. Diese Änderung wurde vom <b>Nationalrat</b> diskussionslos angenommen. </p>
Updated
08.04.2025 23:43

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