Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Details
- ID
- 20020024
- Title
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
- Description
- Botschaft vom 8. März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
- InitialSituation
- <p>Hauptinhalt des vorliegenden Gesetzese= ntwurfs ist die Regelung der Zulassung und des Aufenthalts von erwerbstätigen = und nicht erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen (Drittstaatsangehörige) und die nicht zum Asylbereich gehören. Ebenfalls geregelt wird ihr Familiennachzug u= nd die Integrationsförderung.</p><p>Die vorgeschlagene verbesserte Rechtss= tellung und die administrativen Vereinfachungen sollen insbesondere die Integration= der anwesenden Ausländerinnen und Ausländer erleichtern, die Verfahren für Arbeitgeber und Behörden verkürzen sowie eine einheitlic= he Anwendung des Gesetzes sicherstellen.</p><p>Der Gesetzesentwurf ist hinsichtlich d= er Rechte und Pflichten der Ausländerinnen und Ausländer sowie der notwendigen zusätzlichen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung und= zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewogen. </p><p>Die Neuerungen sind zeitgemäss, s= achlich begründet und nehmen zu einem grossen Teil die bereits bestehende Prax= is auf.</p><p></p><p>A. Zulassung von erwerbstätigen Drittstaatsangehörigen (duales Zulassungssystem)</p><p>Das wichtigste Element des Gesetzesent= wurfs bilden die Bestimmungen über die Zulassung von erwerbstätigen Drittstaatsangehörigen. Die Zulassung und die Anwesenheitsregelung von Angehörigen der Mitgliedstaaten der EU richtet sich fast ausschliessli= ch nach dem bilateralen Abkommen mit der EG und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen). Dieses Abkommen wird auf = die EFTA-Staaten ausgedehnt. Nach einer Übergangsfrist sind im Rahmen dies= es Abkommens keine Beschränkungen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt mehr möglich.</p><p>Die Zulassung von Drittstaatsangeh"oum= l;rigen wird demgegenüber im Gesetzesentwurf eingeschränkt auf dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte (duales Zulassungssystem). Diese vom Bundesrat im Grundsatz bereits seit 1991 verfo= lgte Politik wird nun auf Gesetzesstufe geregelt und insbesondere durch die Umschreibung der notwendigen persönlichen Zulassungsvoraussetzungen präzisiert. </p><p>Aufgrund der Erfahrungen der letzten J= ahre ist es angezeigt, die Zulassung auf erwerbstätige Drittstaatsangehöri= ge zu beschränken, deren langfristige berufliche und soziale Integration gesichert erscheint. Ausnahmen von den strengen Zulassungsvorschriften sind insbesondere beim Familiennachzug, aus wichtigen humanitären Grün= den sowie für Ausbildungsaufenthalte möglich.</p><p>Eine Lockerung der Zulassungsvorschrif= ten für erwerbstätige Drittstaatsangehörige kann erst geprü= ft werden, wenn die Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens bekannt sind= und die Möglichkeiten der Rekrutierung von beruflich weniger qualifizierten Personen innerhalb der EU- und der EFTA-Staaten zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen tatsächlich ausgeschöpft sind.</p><p></p><p>B. Verbesserung der Rechtsstellung und der Integration</p><p>Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer soll verbessert werden. Daraus ergibt sich eine wesentliche Straffung der heute teilweise e= twas schwerfälligen Bewilligungsverfahren, was auch einem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz entspricht.</p><p>Nach der Überwindung einer hohen "laquo;Einstiegshürde"raquo; beim Zulassungsverfahren ist "#8211; auch= in Anlehnung an das Freizügigkeitsabkommen "#8211; unter bestimmten Voraussetzungen eine erhöhte Mobilität vorgesehen (insbesondere Erleichterungen beim Kantons-, Berufs- und Stellenwechsel und die Möglichkeit des Familiennachzugs bei Kurzaufenthaltern und Studierende= n).</p><p>Die Integration rechtmässig und längerfristig anwesender Ausländerinnen und Ausländer soll gefördert werden. Neben den nun im Gesetzesentwurf enthaltenen Grundsätzen der Integrationspolitik sollen die Förderungsmassnahm= en auf Bundesebene weitergeführt werden. Zu diesen gehören eine verbesserte Koordination der Integrationsmassnahmen und die Zusammenarbeit = mit den Kantonen. Die Bedeutung der Integrationsbereitschaft, die bei den Ausl"= auml;nderinnen und Ausländern vorhanden sein muss, wird betont.</p><p></p><p>C. Missbrauchsbekämpfung, Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ord= nung</p><p>Die auch in anderen Ländern festgestellten Umgehungen und Missbräuche des Ausländerrechts dur= ch eine Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer erfordern neue Massnahmen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen des Schlepperwesens und= der Schwarzarbeit sowie beim Familiennachzug. Gegen Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder gefährden = oder die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, sollen a= uch weiterhin griffige Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen möglich sein. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
- Resolutions
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Date Council Text 05.05.2004 1 Eintretensdebatte und Beginn der artikelweisen Beratung. 07.05.2004 1 Fortsetzung der Beratung in der nächsten Sommersession. 16.06.2004 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.03.2005 2 Abweichung 28.09.2005 1 Abweichung 01.12.2005 2 Abweichung 07.12.2005 1 Abweichung 12.12.2005 2 Zustimmung 16.12.2005 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.12.2005 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> verschärfte das Gesetz, für das Bundesrat Christoph Blocher zu Handen des Ständer= ates eine restriktivere Version ankündigte, bereits in verschiedenen Punkte= n.</p><p>So sprach sich= die grosse Kammer mit 92 zu 82 Stimmen für einen Artikel aus, der die Vorbereitungshaft, während der die Behörden über das weitere Vorgehen entscheiden, auf höchstens sechs statt drei Monate festsetzt.= Des Weiteren nahm der Rat mit 92 zu 91 Stimmen einen Antrag von Philipp Mü= ller (RL, AG) an, der die Ausschaffungshaft nach Vorliegen eines vollstreckbaren Entscheides um 40 Tage verlängert.</p><p>Im Kapitel "uu= ml;ber die vorläufige Aufnahme beschloss der Nationalrat, dem Antrag seiner Kommission zu folgen und die neuen Vorschläge des Bundesrates abzuwart= en. Der Antrag der Ratslinken, welcher verlangte, dass vorläufig aufgenomm= ene Personen nach vier Jahren Aufenthalt Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligu= ng haben, wurde abgelehnt.</p><p>Darüber h= inaus nahm die grosse Kammer gegen den Willen der Ratslinken, die diese Massnahme für fragwürdig hielt, eine Bestimmung an, die von den Zivilstandsbeamtinnen und -beamten verlangt, keine Trauung vorzunehmen, wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht. Solche Ehen sollen für ungültig erklärt werden.</p><p>Überdies = sollen an den Flughäfen schärfere Kontrollen durchgeführt werden. Fluggesellschaften, die Passagiere ohne Identitätspapiere transportier= en, werden mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken für jede beförder= te Person bestraft. Auch Schlepper sollen härter angefasst werden. Auf An= trag der Mehrheit seiner Kommission und entgegen jenem von Bundesrat Christoph Blocher nahm der Nationalrat in die Vorlage auf, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche ihre Sorgfaltspflicht gegenüber ausländischen Mitarbeitenden mindestens zweimal verletzen, für ein bis fünf Jah= re von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.</p><p>Auf Antrag sei= ner Kommission beschloss der Nationalrat, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Besuch eines Integrationskurses geknüpft werden kann. Dabei werden die Integrationsprojekte gegen den Willen der Rechtskonservativen weiterhin durch den Bund finanziert. </p><p>Eine starke Mi= nderheit sprach sich gegen die Einführung des in ihren Augen diskriminierenden dualen Zulassungssystems aus. Dieser Minderheit entgegnete der Kommissionssprecher Serge Beck (RL, VD), dass ein solches System angesichts= der exponentiellen Zunahme der Migrantinnen und Migranten aus armen Ländern unabdingbar sei. Die grosse Kammer stimmte dem dualen System schliesslich m= it 108 zu 65 Stimmen zu, erweiterte aber mit der Annahme des Antrags vom Martin Bäumle (G, ZH) den Kreis der Ausländerinnen und Ausländer, d= ie rechtlich besser gestellt sind, um die Personen, die in der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Ebenfalls angenommen wurde ein Antrag= von Ernst Schibli (V, ZH), der verlangt, dass dem Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften in der Landwirtschaft, im Tourismus und in der Baubranc= he Rechnung getragen wird.</p><p>Nach 30-st"uum= l;ndigen Beratungen passierte das Gesetz mit 64 zu 48 Stimmen bei 55 Enthaltungen. D= ieses Abstimmungsresultat wie auch die mehr als 200 Änderungsanträge reflektieren die Unzufriedenheit des rot-grünen Lagers, das keine Lockerung der Bestimmungen erreichen konnte, und der Rechtskonservativen, d= ie ein restriktiveres Gesetz gewünscht hätten. Die mit dem Ergebnis unzufriedene FDP enthielt sich der Stimme, so dass einzig die CVP- und die = EVP-EDU-Fraktion sowie einige Sozialdemokraten für die Vorlage stimmten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> trat, der Kommissionsmehrheit folgend, ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein= . </p><p>Die Linke wehrte sich vergeblich gegen= die von Bundesrat, Nationalrat und Kommissionsmehrheit eingeführten Versch"aum= l;rfungen.</p><p>Die kleine Kammer bekräftigte das= Prinzip des dualen Zulassungssystems für ausländische Arbeitskräfte. Vorrang soll Angehörigen der EU- und der EFTA-Staaten gegeben werden. Drittstaatsangehörige sollen nur zugelassen werden, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt, insbesondere Hochschulabsolventen, die ihr Studium in der Schweiz abgeschlossen haben.</p><p>Der Rat lehnte die automatische Erteil= ung einer langfristigen Niederlassungsbewilligung für Ausländerinnen = und Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben, mit 1= 8 zu 14 Stimmen ab, weil er hier, im Gegensatz zur Ratslinken, keine festen Rege= ln schaffen wollte. Das bürgerliche Lager wollte sicherstellen, dass keine Bewilligung ohne gründliche Prüfung durch die kantonalen Behörden ausgestellt wird. </p><p>Eingeschränkt wurden auch die Bed= ingungen des Familiennachzugs. Die Mehrheit der Kommission wollte keine Automatismen für den Nachzug von Ehegatten und Kindern. Aus Integrationsgründen senkte der Rat die Altersgrenze, ab der eine langfristige Niederlassungsbew= illigung im Rahmen des Familiennachzugs möglich ist, von 14 auf 12 Jahre.</p><p>Wie von der Kommissionsmehrheit beantr= agt, sprach der Ständerat sich dagegen aus, der Regelung des Status' = von Papierlosen, die seit über vier Jahren in der Schweiz leben, entgegenzukommen und lehnte einen entsprechenden Minderheitsantrag mit 26 zu 9 Stimmen ab.</p><p>Anders als der Nationalrat wollte der Ständerat kein neues Saisonnierstatut (Art. 23 Abs. 1) einführen, indem nicht qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern Aufenthaltsbewilligungen für sechs Monate erteilt werden. Er folgte mi= t 18 zu 9 Stimmen der Vorlage des Bundesrates.</p><p>Wie der Nationalrat legte auch der Ständerat bei der Niederlassungsbewilligung mehr Gewicht auf das Integ= rationskriterium. So können die Behörden von Ausländerinnen und Ausländern verlangen, an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen.</p><p>Aus Integrationsgründen stimmte d= er Rat dem Antrag von Erika Forster (RL, SG) zu, wonach Zwangsheiraten mit Gefängnis zwischen = sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden. </p><p>In Bezug auf Scheinheiraten, auf die E= rhebung biometrischer Daten zur Identifizierung von Ausländern sowie auf den Austausch von Personendaten zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden folgte der Ständerat der grossen Kammer und stimmte den verschärften Bestimmungen zu. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz= mit 31 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Stand der Zusammenfassung: Mai 2005</p><p>"n= bsp;</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:23