Schweizerische Eidgenossenschaft und AG SBB. Zahlungsrahmen für 2003-2006

Details

ID
20020026
Title
Schweizerische Eidgenossenschaft und AG SBB. Zahlungsrahmen für 2003-2006
Description
Botschaft vom 8. März 2002 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006, den Zahlungsrahmen für die Jahre 2003-2006 und einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)
InitialSituation
<p>Mit dem Inkrafttreten der Bahnreform am 1. Januar 1999 wurden die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) eine Aktiengesellschaft (AG), mit welcher der Bund als alleiniger Eigentümer jeweils für vier Jahre eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Darin einigen sich Bund und SBB über die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Der Bund ist Besteller von Verkehrsangeboten und legt einen entsprechenden Zahlungsrahmen fest. Die erste Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB AG wurde für die Jahre 1999 - 2002 abgeschlossen.</p><p>Der Bundesrat legte am 8. März 2002 dem Parlament die zweite Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003 - 2006, den dazugehörigen Zahlungsrahmen sowie einen Verpflichtungskredit vor. </p><p>Der Zahlungsrahmen zur Leistungsvereinbarung soll sich gemäss Antrag des Bundesrates auf 6025 Millionen Franken belaufen. Er beinhaltet Leistungen für den Infrastrukturbereich, nämlich die Abgeltung für die ungedeckten Betriebskosten, die Substanzerhaltung und den Grundbedarf an Investitionen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt mit 4,8 Milliarden Franken eindeutig bei der Substanzerhaltung. Ein grosser Teil der Substanzerhaltungsinvestitionen wird für modernste Sicherheitstechnik verwendet. Für Fahrzeuge der SBB AG, der SBB Cargo AG, der BLS und weiterer Privatbahnen, welche die Neubaustrecken befahren und eine Führerstandssignalisierung brauchen, musste eine eigene Finanzierung gesucht werden. Der Bundesrat legt dazu einen Bundesbeschluss mit einem Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken vor.</p><p>Die Verkehrskommission des Ständerates nahm keine materiellen Änderungen an den drei Bundesbeschlüssen vor. Sie beschloss jedoch, sich jährlich über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung vom Vorsteher des UVEK und den SBB orientieren zu lassen. Weiter legte sie dem Bundesrat nahe, nicht nur mit den SBB über eine Leistungsvereinbarung eine Lösung für die Bestellung der Infrastruktur und die Festlegung der verkehrspolitischen Ziele zu suchen, sondern auch mit den übrigen konzessionierten Transportunternehmungen eine Gesamtlösung in diesem Bereich anzustreben.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 8. März 2002 über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003-2006, den Zahlungsrahmen für die Jahre 2003-2006 und einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003 - 2006
    Resolutions
    Date Council Text
    06.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.10.2002 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Infrastruktur der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2003 - 2006
    Resolutions
    Date Council Text
    06.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.10.2002 1 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit einer Führerstandsignalisierung (ETCS)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.10.2002 1 Zustimmung
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm die drei Vorlagen nach kurzer Diskussion und ohne Opposition an. Auch der <b>Nationalrat </b>stimmte den Vorlagen ohne Gegenstimme zu. Anlass zur Diskussion gab die Kürzung des Zahlungsrahmens um 54 Millionen, welche aufgrund der Schuldenbremse vorgenommen wurde. (Budget 2003 - erstmalige Anwendung der Schuldenbremse. Siehe Geschäfte 02.055 und 00.060).</p>
Updated
09.04.2025 00:23

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