Umsatzabgabe. Verlängerung der dringlichen Massnahmen

Details

ID
20020031
Title
Umsatzabgabe. Verlängerung der dringlichen Massnahmen
Description
Botschaft vom 10. April 2002 betreffend der Verlängerung der dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
InitialSituation
<p>Der Nationalrat hat die Vorlage zur Änderung des Stempelgesetzes am 26. September 2001 behandelt. Die Überführung des dringlichen Bundesbeschlusses vom 19. März 1999 und des dringlichen Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht war an sich unbestritten. Die Differenz zum Vorschlag des Bundesrats besteht darin, dass sich der Nationalrat für zusätzliche Entlastungen aussprach. So sollen die inländischen Pensionskassen und die inländischen Lebensversicherer nach dem Beschluss des Nationalrats nicht mehr zu den abgabepflichtigen Effektenhändlern gehören. Die Pensionskassen und die Lebensversicherer sollen ferner als befreite Anleger gelten, für welche die inländischen Banken keine Umsatzabgabe abliefern müssen. Zudem hat sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass neu auch Firmenkunden mit Domizil im Ausland von der Umsatzabgabe befreit werden sollen.</p><p>Im Oktober 2001 begann die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats mit den Beratungen des Steuerpakets 2001. Angesichts der Bedeutung der Vorlage wird die Vorberatung noch eine gewisse Zeit beanspruchen. Es wird daher nicht möglich sein, dass die eidg. Räte die Änderung des Stempelgesetzes in der kommenden Sommersession verabschieden. Als Folge der zeitlichen Verzögerung der parlamentarischen Beratungen und unter Berücksichtigung der Referendumsfrist sowie einer allfälligen Referendumsabstimmung kann der vorgesehene Zeitplan zur Inkraftsetzung des teilrevidierten Stempelgesetzes nicht eingehalten werden. Damit können der dringliche Bundesbeschluss vom 19. März 1999 und das dringliche Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Januar 2003 durch die Änderung des Stempelgesetzes abgelöst werden. Beide dringlichen Erlasse müssen daher verlängert werden, will man verhindern, dass die befristeten Erlasse am 31. Dezember 2002 ausser Kraft treten und das alte Recht wieder auflebt.</p><p>Mit den vorliegenden Gesetzen werden der dringliche Bundesbeschluss vom 19. März 1999 und das dringliche Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 ohne jede materielle Änderung um drei Jahre verlängert. Dies gibt dem Parlament genügend Zeit, die Teilrevision des Stempelgesetzes zu beraten. Die vorgeschlagene Verlängerung enthält eine gewisse Reserve, denn es bleibt anzustreben, dass das neue ordentliche Recht bereits am 1. Januar 2004 in Kraft tritt. Mit der Verlängerung um drei Jahre soll aber vermieden werden, dass im Falle weiterer Verzögerungen beim Steuerpaket ein erneuter Antrag auf Verlängerung auf dem Dringlichkeitsweg gestellt werden muss. Da die beiden Gesetze zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe dem fakultativen Referendum unterstehen, hält der Bundesrat dafür, dass die Vorlage im Sonderverfahren nach Artikel 11 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes bereits in der Sommersession 2002 von beiden Räten verabschiedet werden sollte.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. April 2002 betreffend der Verlängerung der dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2002 1 Zustimmung
    21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
    05.06.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2002 1 Zustimmung
    21.06.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die beiden Räte haben die Vorlagen ohne Diskussion angenommen. </p>
Updated
08.04.2025 23:37

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