Strassenverkehrsgesetz (SVG). Änderung

Details

ID
20020032
Title
Strassenverkehrsgesetz (SVG). Änderung
Description
Botschaft vom 10. April 2002 zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Übernahme des Inhalts der EG-Besucherschutzrichtlinie RL 2000/26/EG)
InitialSituation
<p>Im Mai 2000 hat die Europäische Gemeinschaft die vierte Richtlinie zur Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung (RL 2000/26/EG) - die so genannte Besucherschutz-Richtline - erlassen. Der Hauptzweck dieses Regelwerkes liegt darin, Personen, die durch einen Verkehrsunfall im Ausland einen Schaden erleiden (d.h. während eines Besuches, deshalb die Bezeichnung "Besucherschutz"), zur Regulierung ihrer Schadenersatzansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland zu verhelfen.</p><p>Millionen von Autofahrern, die jedes Jahr die Schweizer Grenzen in beiden Richtungen überqueren, sind bei einem Unfall auf ein gut ausgebautes System des grenzüberschreitenden Verkehrsopferschutzes angewiesen. Mit der anstehenden Gesetzesrevision übernimmt die Schweiz den Inhalt der EG-Besucherschutz-Richtlinie in ihr nationales Recht und schliesst damit die letzte grosse Lücke im Verkehrsopferschutz. Opfern von Verkehrsunfällen im Ausland wird es damit ermöglicht, ihren Schadenersatzanspruch gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland geltend zu machen. Diese Übernahme erlangt allerdings nur dann volle Wirkung, wenn die EWR-Staaten der Schweiz Gegenrecht gewähren. Die Übernahme des Inhalts der EG-Richtlinie mit Reziprozität seitens der EWR-Staaten gewährleistet die Aufrechterhaltung der Integration der Schweiz in das um den Besucherschutz erweiterte europäische System des Verkehrsopferschutzes. Sie liegt damit sowohl im Interesse der Schweiz als auch in jenem der EWR-Staaten. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. April 2002 zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Übernahme des Inhalts der EG-Besucherschutzrichtlinie RL 2000/26/EG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Strassenverkehrsgesetz (SVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.09.2002 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    23.09.2002 2 Zustimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die privaten Versicherungseinrichtungen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.09.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf
    23.09.2002 2 Zustimmung
    04.10.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    04.10.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Übernahme des Inhalts der EG-Besucherschutz-Richtlinie in nationales Recht war im <b> Nationalrat </b>unbestritten. Eine Kommissionsminderheit wollte, dass neben den direkt Geschädigten eines Verkehrsunfalls auch die Sozialversicherungen, namentlich die Invalidenversicherung, ein Forderungsrecht erhalten. Nils de Dardel (S, GE) monierte namens der Minderheit, die Vorlage sei offensichtlich vom Bundesamt für Privatversicherungen ausgearbeitet worden und die Anliegen der Sozialversicherungen seien dabei untergegangen. Peter Vollmer (S, BE) und Chiara Simoneschi (C, TI) wiesen als Kommissionssprecher auf noch nicht geklärte rechtliche Konsequenzen hin, die sich aus dem Minderheitsantrag de Dardel ergeben könnten. Die Frage der Abtretung von Forderungsrechten an die Sozialversicherungen sollte allenfalls in einer späteren Revision geregelt werden. Das Plenum lehnte den Minderheitsantrag mit 68 zu 49 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung wurden die Vorlagen einstimmig angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte den Gesetzesänderungen ebenfalls einstimmig zu.</p>
Updated
14.11.2025 08:11

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