Blutalkoholwerte im Strassenverkehr. Verordnung

Details

ID
20020038
Title
Blutalkoholwerte im Strassenverkehr. Verordnung
Description
Botschaft vom 22. Mai 2002 zu einer Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholwerte im Strassenverkehr
InitialSituation
<p>Trotz der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Senkung der Unfallzahlen im Strassenverkehr konnte der Anteil alkoholbedingter Unfälle nicht vermindert werden. Unter dem Einfluss von Alkohol stehende Fahrzeugführer und -führerinnen können nicht mehr die Leistung erbringen, die den Sicherheitsbedürfnissen der anderen Verkehrsteilnehmer entspricht. Bereits geringe Blutalkoholkonzentrationen beeinflussen sowohl die körperliche Leistungsfähigkeit wie auch die Einstellung der Betroffenen zum Strassenverkehr nachteilig.</p><p>Anlässlich der letzten Revision des Strassenverkehrsgesetzes (99.036) beschlossen die Eidgenössischen Räte, die bisher dem Bundesrat zustehende Kompetenz zur Festlegung des Blutalkoholgrenzwertes auf die Bundesversammlung zu übertragen. Die ebenfalls mit dieser Revision eingeführte Unterscheidung zwischen nicht qualifizierter und qualifizierter Blutalkoholkonzentration mit den entsprechenden straf- und massnahmerechtlichen Folgen führt dazu, dass neu zwei Grenzwerte zu bestimmen sind. Der Bundesrat, der im Interesse der Verkehrssicherheit eine Senkung des Blutalkoholgrenzwertes als notwendig erachtet, schlägt dem Parlament vor, eine Alkoholmenge im Bereich von 0,50 bis 0,79 Promille als nicht qualifizierte und eine Alkoholmenge von 0,80 oder mehr Promille als qualifizierte Blutalkoholkonzentration zu bestimmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Mai 2002 zu einer Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholwerte im Strassenverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr
    Resolutions
    Date Council Text
    24.09.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.03.2003 1 Zustimmung
    21.03.2003 2 Die Verordnung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    21.03.2003 1 Die Verordnung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
    01.04.2003 1 Die Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
Proceedings
<p></p><p>Der <b>Ständerat </b>beschloss, einer Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration als Grenzwert für die Feststellung von Fahrunfähigkeit unter Alkoholeinfluss (Angetrunkenheit) zuzustimmen. Ab 0,8 Promille wird Angetrunkenheit künftig als qualifiziert bezeichnet. Eine Minderheit der Verkehrskommission wollte den Grenzwert für die einfache Angetrunkenheit nicht auf 0,5 Promille, sondern nur auf 0,7 Promille senken. Der Rat folgte jedoch der Mehrheit und lehnte diesen Antrag mit 29 zu 13 Stimmen ab. Vertreter der Minderheit zeigten sich skeptisch in Bezug auf den prognostizierten Rückgang der Verkehrsopfer und es fand eine grössere Diskussion über die Verlässlichkeit von Zahlen und Statistiken zu den Auswirkungen verschiedener Promillegrenzen statt.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurden mehrere Einzelanträge für höhere und tiefere Promillegrenzen als 0,5 abgelehnt. Ein Nichteintretensantrag von Peter Föhn (V, SZ) wurde mit 110 zu 63 Stimmen abgelehnt. Unterstützung erhielt Föhn vom grössten Teil seiner eigenen Fraktion, einer Mehrheit der Freisinnigen sowie von einigen Christlichdemokraten und Liberalen. Der Nationalrat stimmte nach einer ziemlich emotional und kontrovers geführten Debatte der Senkung der Promillegrenze mit 101 zu 74 Stimmen zu. Für die Senkung votierten alle Linken und Grünen, eine Mehrheit der CVP-Fraktion sowie ein Teil der Freisinnigen. Die SVP-Fraktion votierte grossmehrheitlich gegen eine Senkung.</p>
Updated
14.11.2025 06:47

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