Luftfahrtgesetz. Änderung

Details

ID
20020043
Title
Luftfahrtgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 22. Mai 2002 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG, SR 748.0) bildet die gesetzliche Grundlage für den Vollzug der Flugsicherungsaufgaben in der Schweiz. Gestützt auf Artikel 40 LFG hat der Bundesrat die Gesellschaft skyguide (ehemals swisscontrol) mit dieser Aufgabe betraut. Skyguide ist eine nicht gewinnstrebige, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, an der der Bund die Mehrheit halten muss und deren Statuten der Genehmigung des Bundesrates bedürfen. Ferner schreibt das LFG vor, dass, soweit dies betrieblich und technisch sinnvoll ist, die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste miteinander zu vereinigen sind. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat mit einem in der Zwischenzeit abgeschriebenen Postulat (98.3363) gefordert, die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste zusammenzulegen. Gestützt auf den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Helvetic Control (HELCO) vom 23. April 1999 wurde am 18. August 1999 durch die Vorsteher des UVEK und des VBS beschlossen, die Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste voranzutreiben. Am 24. Januar 2001 hat der Bundesrat die für die Zusammenlegung der militärischen und zivilen Flugsicherungsdienste nötigen Änderungen der Ausführungserlasse zum Luftfahrtgesetz beschlossen. Gleichzeitig hat er die in der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) verlangten strategischen Ziele für die Gesellschaft gutgeheissen. Skyguide hat eine effiziente Bewirtschaftung des Luftraums sicherzustellen und die Integration der beiden Flugsicherungsdienste bis Ende 2003 schrittweise umzusetzen.</p><p>Die Integration der militärischen und zivilen Flugsicherung einerseits sowie die Luftfahrtkrise des Jahres 2001 andererseits führen zu einem Finanzbedarf der skyguide bzw. deren Vorsorgeeinrichtung. Mit der nun beantragten Änderung von Artikel 40 LFG sollen die Rechtsgrundlagen für die Finanzierung folgender Massnahmen geschaffen werden:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Übertritt des militärischen Flugsicherungspersonals: Per 1. Januar 2002 traten 108 militärische Flugverkehrsleiterinnen und Flugverkehrsleiter in den Dienst von skyguide ein. Nun geht es darum, für das vom Bund zur Gesellschaft skyguide übergetretene Personal der militärischen Flugsicherungsdienste das gemäss der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (BPV, SR 172.220.111.3) bzw. das gemäss der Verordnung vom 2. Dezember 1991 über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA, SR 510.24) bei der vorzeitigen Pensionierung nötig werdende zusätzliche Deckungskapital für die Rentenleistungen sicherzustellen.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Räumliche Integration der zivilen und militärischen Flugsicherung: Um die Synergien zwischen dem zivilen und militärischen Flugsicherungssystem zu realisieren, erweist sich ein Neubau eines gemeinsamen Betriebsgebäudes als notwendig. Die Mittel sollen skyguide vom Bund (Aktienkapitalerhöhung) und von Banken zugeführt werden.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Rekapitalisierung: Aufgrund der Luftfahrtkrise 2001 resultieren für die Gesellschaft skyguide finanzielle Engpässe. Durch die Zuführung von zusätzlichem Betriebskapital soll skyguide auf eine angemessene Kapitalbasis gestellt werden.</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Rechnungslegung nach IAS: Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ist skyguide mittel- und längerfristig auf die Möglichkeit von internationalen Kooperationen angewiesen. Eine Rechnungslegung nach einem international anerkannten Standard erhöht diese Chance. Entsprechend der Empfehlung der International Civil Aviation Organisation (ICAO) wird skyguide zukünftig nach den International Accounting Standards (IAS) Rechnung legen. Dies entspricht auch der Praxis bei weiteren privaten und öffentlichen Gesellschaften (z.B. Swisscom, RUAG, Post). Mit der Einführung von IAS geht die erstmalige Neubewertung der Vorsorgeverpflichtungen nach IAS 19 (Employee Benefits) einher. Skyguide ist nicht in der Lage, die entstehende Unterdeckung selbst zu finanzieren.</p></td></tr></table><p>Die Gesamtkosten für den Bund belaufen sich auf ca. 215-250 Millionen Franken.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Mai 2002 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Luftfahrtgesetz (LFG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.12.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2003 2 Abweichung
    12.03.2003 1 Zustimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Der Ständerat fügte die Bestimmung hinzu, dass der Bund für die hoheitliche Funktion der Flugsicherung verantwortlich ist. </p>
Updated
14.11.2025 08:22

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