Agrarpolitik 2007

Details

ID
20020046
Title
Agrarpolitik 2007
Description
Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2007; 02.046) und Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg (02.068)
InitialSituation
<p>Der Begriff "Agrarpolitik 2007" (AP 2007) steht für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Die Zahl 2007 entspricht dem letzten Jahr des nächsten vierjährigen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft.</p><p>Die Zwischenbilanz der agrarpolitischen Neuorientierung darf bezüglich der verfolgten Stossrichtung "mehr Markt und mehr Ökologie" im Grundsatz positiv bewertet werden. Die Landwirtschaft befindet sich auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. Im Gegensatz zu den grundlegenden und tief greifenden Reformen des letzten Jahrzehnts geht es in diesem Revisionspaket darum, den mit der AP 2002 eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Der laufende Anpassungsprozess ist auf die Ziele, die veränderten Rahmenbedingungen und die erwarteten Herausforderungen hin zu optimieren. Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft im Kontext der Nachhaltigkeit und Multifunktionalität weiter zu verbessern.</p><p>Aus der Zwischenbilanz der AP 2002 und den anstehenden Herausforderungen leitet sich ein Handlungsbedarf ab, der fünf Stossrichtungen mit entsprechenden Massnahmenbündeln umfasst:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Sicherung der Marktanteile unter härteren Konkurrenzverhältnissen, insbesondere durch eine weitere Flexibilisierung des Milchmarktes</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Stärkung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit durch eine Erweiterung des Handlungsspielraums</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum durch eine optimierte Abstimmung der agrarpolitischen Instrumente auf die Regionalpolitik</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Sozialverträglicher Strukturanpassungsprozess durch spezifische Begleitmassnahmen </p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>Festigung des Vertrauens der Konsumentinnen und Konsumenten in die Nahrungsmittel durch eine weitere Förderung der Qualität und Sicherheit sowie bessere Ausschöpfung des Potenzials bestehender agrarökologischer Instrumente für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.</p></td></tr></table><p>Die Umsetzung dieser Handlungsachsen bedingt Änderungen in sechs Bundesgesetzen:</p><p>Landwirtschaftsgesetz (LwG), bäuerliches Bodenrecht (BGBB), landwirtschaftliches Pachtrecht (LPG), Immobiliarsachenrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), Tierseuchengesetz (TSG) und Tierschutzgesetz (TSchG). Gleichzeitig wird dem Parlament der Entwurf eines Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 unterbreitet. Zwischen den agrarpolitischen Massnahmen und deren Finanzierung besteht eine gegenseitige Abhängigkeit.</p><p>Das Kernelement der AP 2007 besteht in einer weiteren Flexibilisierung der Milchmarktordnung mit einem schrittweisen Ausstieg aus der Milchkontingentierung.</p><p>Als Konsequenz aus der Maul- und Klauenseuche-Epidemie in Grossbritannien und ihren Auswirkungen auf verschiedene andere europäische Länder soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass bei einer künftigen Bedrohung des schweizerischen Viehbestands durch eine hochansteckende Seuche die Tiertransporte, die Märkte und Ausstellungen unverzüglich verboten werden können. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der BSE-bedingten Kosten der Entsorgung von Fleischabfällen vorgeschlagen. Im Hinblick auf eine Koordination der Kontrollen soll ausserdem das zuständige Bundesamt den Kantonen Vorgaben für die durchzuführenden Kontrollen machen können.</p><p>Das Schlachten von Säugetieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug soll auf Grund des Ergebnisses der Vernehmlassung zur Änderung des TSchG weiterhin verboten bleiben. Diese Art des Schlachtens ist indessen Bestandteil der religiösen Regeln der jüdischen und der islamischen Glaubensgemeinschaft. Damit ihre Versorgung mit Fleisch sichergestellt bleibt, soll die Zulässigkeit der Einfuhr von Fleisch rituell geschlachteter Tiere (Koscher- und Halalfleisch) im TSchG festgehalten werden.</p><p>Nach Artikel 6 LwG werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche</p><p>mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Die vorliegende</p><p>Botschaft enthält den Antrag, für die vier Jahre 2004 bis 2007 folgende</p><p>Zahlungsrahmen zu bewilligen:</p><p>- Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 1 129 Millionen Franken</p><p>- Produktion und Absatz 2 946 Millionen Franken</p><p>- Direktzahlungen 10 017 Millionen Franken</p><p>Die Gesamtsumme der drei beantragten Zahlungsrahmen beläuft sich auf 14 092 Millionen Franken. Darin ist gegenüber der Vernehmlassungsvorlage eine Kürzung von 288 Millionen Franken zur Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 126 BV berücksichtigt.</p><p></p><p>Die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ordnung herrschten auf dem Milchmarkt sehr günstige Verhältnisse mit hoher Nachfrage und Milchknappheit. Seit dem Frühjahr hat sich die Marktlage drastisch verschlechtert. Die Situation zeigt, dass die aus der Zeit der Preis- und Absatzgarantie stammende Milchkontingentierung den Anforderungen des Marktes nicht entspricht. Deshalb hat der Bundesrat mit der Agrarpolitik 2007 den Ausstieg aus der Milchkontingentierung beantragt. Dieser wird jedoch erst 2007 voll wirksam. </p><p>Mit der Ergänzung der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 soll die nach Verwertungskanal differenzierte Mengenanpassung ins ordentliche Recht übernommen werden. Diese Möglichkeit besteht dann ab 2004 bis zur Aufhebung der Milchkontingentierung frühestens am 30. April 2007.</p><p>Weil das Bedürfnis nach differenzierten Mengenanpassungen schon heute besteht, soll diese Möglichkeit vorzeitig so schnell als möglich geschaffen werden. Ausserdem sind als kurzfristige Notmassnahme für das laufende und für das nächste Milchjahr noch einheitliche Mengenanpassungen für die gesamte Milchbranche vorgesehen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2007; 02.046) und Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg (02.068)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2003 1 Fortsetzung der Beratungen voraussichtlich in der Sondersession Mai 2003
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2002 betreffend der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2003 1 Fortsetzung der Beratungen voraussichtlich in der Sondersession Mai 2003
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.03.2003 1 Die Beratungen werden nach Art. 70 unterbrochen.
    07.05.2003 1 Abweichung
    05.06.2003 2 Abweichung
    12.06.2003 1 Abweichung
    16.06.2003 2 Abweichung
    17.06.2003 1 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.05.2003 1 Abweichung
    05.06.2003 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.05.2003 1 Abweichung
    05.06.2003 2 Abweichung
    12.06.2003 1 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.05.2003 1 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    07.05.2003 1 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    6
    Text
    Tierseuchengesetz (TSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.05.2003 1 Abweichung
    05.06.2003 2 Abweichung
    12.06.2003 1 Abweichung
    16.06.2003 2 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    7
    Text
    Tierschutzgesetz (TSchG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    07.05.2003 1 Zustimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war das Eintreten auf die sieben Vorlagen unbestritten. Hingegen beantragte eine Minderheit Maissen die Rückweisung des Landwirtschaftsgesetzes an den Bundesrat. Theo Maissen (C, GR) begründete dies damit, dass AP 2007 die dezentrale Besiedlung gefährde, zu billigen Importen und zu einer intensiveren Bewirtschaftung im Talgebiet führe. Die kritischen Voten in der Eintretensdebatte kamen vor allem von der Seite der CVP- und der SVP-Fraktion. Angesichts der grössten Krise in der Milchwirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg, so Hannes Germann (V, SH), sei die AP 2007 zu stark auf Liberalisierung ausgerichtet. Rolf Büttiker (R, SO) kritisierte, dass die tief greifenden Änderungen nicht abzuschätzen seien, die Reformhektik habe unter den Bauern viel Missmut ausgelöst. Für Hans Hofmann (V, ZH) ist das Bauernsterben bereits programmiert, für einen Grossteil der Bauern liege der Arbeitsverdienst unter dem garantierten Vergleichslohn. Der Berichterstatter der Kommission, Fritz Schiesser (R, GL), verwies darauf, dass die Agrarstützung in der Schweiz immer noch einsame Weltspitze sei: 70 Rappen pro Bauernfranken stammen in der Schweiz vom Staat, während es in der EU lediglich 35 Rappen sind. Jedoch ohne Reformen könne sich die Schweiz auf dem liberalisierten Käsemarkt nicht behaupten. Christine Beerli (R, BE) gab zu bedenken, dass ohne Reformen, der Landwirtschaft keine Perspektiven gegeben werden. Bundesrat Pascal Couchepin warf den Gegnern der AP 2007 Nostalgie vor. Sie würden die wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig verkennen. Es sei eine illusorische Lösung, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, dies koste nur Zeit und sorge für zusätzliche Unsicherheit unter den Bauern. Mit 25 zu 13 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag Maissen abgelehnt.</p><p>Einer der Kernpunkte der Detailberatung war die Aufhebung der Milchkontingentierung. Grundsätzlich war der Ausstieg aus der Milchkontingentierung nicht wirklich bestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte entgegen dem Antrag des Bundesrates einen gestaffelten Ausstieg mit einer Abschaffung im Jahre 2009. Bereits 2006 sollen die Bio- und Bergbauer in die kontingentlose Zeit entlassen werden. Eine Minderheit Eugen David (C, SG) beantragte die Kontingente bis 2009 in Lieferrechte umzuwandeln und dafür den Kontingentshandel abzuschaffen. Mit 22 zu 15 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission. Eine Minderheit Theo Maissen (C, GR) wollte die Milchkontingentierung nicht aufheben. Mit 19 zu 14 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit und beschloss die gestaffelte Aufhebung der Milchkontingentierung ab 2006.</p><p>Bei der Liberalisierung des Fleischmarktes folgte der Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen der Kommissionsminderheit Rolf Büttiker (R, SO) und lehnte eine Versteigerung der Importrechte ab. Nur beim Schweinefleisch soll das System der Versteigerung probehalber eingeführt werden. Mit 26 zu 9 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und schaffte die Einkommensgrenzen für Direktzahlungen ab, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Eine Minderheit Christine Beerli (R, BE) beantragte die Milchmarktstützung auf Kuhbeiträge umzulagern und diese an die Fütterung mit Raufutter zu binden. Mit 23 zu 15 Stimmen lehnte der Rat jedoch diesen Antrag ab.</p><p>Bei der Änderung des Tierseuchengesetzes folgte der Rat mit 20 zu 12 Stimmen einer Minderheit Theo Maissen (C, GR), die den Viehhandel eidgenössisch regeln will und zwar deshalb, weil die sehr unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen nicht mehr zeitgemäss seien. Damit würde auch das interkantonale Viehhandelskonkordat hinfällig. Als Kompensation für die Umsatzgebühren, die den Kantonen mit dem Wegfall des Konkordates verloren gehen, sollen die Kantone eine Schlachtungsabgabe erheben können.</p><p>Obwohl nach der Ablehnung der Versteigerung der Importrechte für Fleisch keine finanzielle Grundlage vorhanden ist, folgte der Ständerat mit 19 zu 13 Stimmen einer Minderheit Helen Leumann (R, LU), welche eine gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Bundes an der Kosten für die Entsorgung von Fleischabfällen beantragte.</p><p>Beim Zahlungsrahmen folgte der Ständerat dem Antrag des Bundesrates.</p><p>In der Eintretensdebatte des <b>Nationalrates </b>wurden die drei verfassungsmässigen Aufträge für die Landwirtschaft - sichere Versorgung mit qualitativ hoch stehenden Nahrungsmitteln, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und dezentrale Besiedlung des Landes - bestätigt. Unbestritten blieben auch die Direktzahlungen. Vertreter der Bauern vertraten die Meinung, dass die Reformschritte in einem angemessenen Tempo zu erfolgen haben. Die Landwirtschaft stehe unter einem finanziellen Druck und dürfe nicht vom Sozialstaat abgekoppelt werden. Das links-grüne Lager zeigte sich beunruhigt darüber, dass Auflagen für eine ökologische Produktion gelockert werden sollen. Bundesrat Joseph Deiss versprach, dass er sich dafür einsetzen werde, dass die Landwirtschaft nicht zu einem Nebengewerbe verkomme. Die Agrarpolitik werde aber von den absehbaren Sparübungen nicht einfach verschont bleiben können. Eintreten auf die Agrarpolitik 2007 blieb unbestritten.</p><p>Auch in der Detailberatung des Nationalrates war die Frage der Milchkontingentierung einer der Kernpunkte. Zuerst führte der Rat eine Grundsatzdiskussion über den Kontingenthandel. Eine von Andrea Hämmerle (S, GR) angeführte Minderheit beantragte die Abschaffung des Kontingenthandels, mit der Begründung, dass die Vermietung oder der Verkauf von Kontingenten kostentreibend seien und damit ungerechtfertigte Erlöse erzielt werden. Mit 100 zu 70 folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und stimmte damit für die Beibehaltung des Kontingentshandels. Bei der Aufhebung der Milchkontingentierung folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat, womit die Aufhebung 2009 erfolgen soll. Toni Brunner (V, SG) hatte eine Weiterführung der Milchkontingentierung beantragt, dies wurde jedoch klar abgelehnt. Eine Minderheit Hansjörg Walter (V, TG) wollte den Ausstiegsentscheid verschieben, um der Landwirtschaft mehr Zeit zu geben. Die EU beabsichtige schliesslich auch, erst im Jahre 2013 aus der Mengenbeschränkung auszusteigen. Abgelehnt wurde auch der Antrag aus dem links-grünen Lager, die Milchkontingentierung bereits auf den 30. April 2007 aufzuheben. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat jedoch keinen vorzeitigen Ausstieg der Bio- und Berggebiete aus der Milchkontingentierung.</p><p>In der Frage der Fleischimporte folge der Nationalrat mit 129 zu 50 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission und somit dem Bundesrat und beschloss entgegen dem Beschluss des Ständerates eine Versteigerung des Importfleisches. Die aus der Versteigerung resultierenden Erträge von etwa 150 Millionen Franken sollten der Landwirtschaft zugute kommen. Eine Minderheit Caspar Baader (V, BL) beantragte, dass die Erträge zur Fleischmarktentlastung verwendet werden und nicht dem Bund zugute kommen, womit 150 Millionen innerhalb der Fleischwirtschaft umverteilt würden. Mit 99 zu 80 Stimmen folgte der Nationalrat der Minderheit Baader.</p><p>Anträge, den Ökologischen Leistungsnachweis - eine Bedingung für Direktzahlungen - zu verschärfen, wurden abgelehnt. Die bürgerliche Seite hatte bereits in der Eintretensdebatte klar gemacht, dass sie neue Auflagen für mehr Ökologie ablehnen werde. Mit 137 zu 33 Stimmen stimmte jedoch der Rat einem Antrag der Kommission zu, dass Bauern, die neu einsteigen, nur noch Direktzahlungen erhalten sollen, wenn sie eine entsprechende landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen können.</p><p>Im Gegensatz zum Ständerat beschloss der Nationalrat mit 102 zu 65 Stimmen die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Direktzahlungen beizubehalten. Insbesondere Grüne und Sozialdemokraten wehrten sich gegen mehr Geld für Grossbauern. Eine Minderheit Hermann Weyeneth (V, BE) argumentierte vergebens, dass Direktzahlungen keine Almosen, sondern Entgelt für erbrachte Leistungen seien. </p><p>Die Detailberatung wurde in der Frühjahrssession unterbrochen und in der Sondersession im Mai fortgesetzt.</p><p>Mit 82 zu 12 Stimmen folgte der Nationalrat einem Antrag der Kommission, Unterstützungsmassnahmen für Bauern vorzusehen, die ihren Betrieb vorzeitig aufgeben. Der Bund soll den Bauern die Betriebsaufgaben finanziell erleichtern können. Bundesrat Joseph Deiss vertrat die Meinung, dass im neuen Gesetz schon Umschulungshilfen vorgesehen seien und Massnahmen zur Frühpensionierung zu teuer kämen.</p><p>Eine Kommissionsminderheit Simonetta Sommaruga (S, BE) wollte die Multifunktionalität der Landwirtschaft auch im Forschungsartikel des Landwirtschaftsgesetzes verankern. Die Kommissionsreferenten waren jedoch der Auffassung, dass die Anliegen der Minderheit mit dem Begriff Nachhaltigkeit genügend abgedeckt sind. Mit 90 zu 51 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.</p><p>Eine Kommissionsmehrheit beantragte gentechnisch veränderte Lebensmittel bis 2009 zu verbieten. Unterstützt wurde das Moratorium von der Ratslinken sowie von einem Teil der SVP-Fraktion. Dagegen plädierten die Fraktionen der Freisinnigen und Christlichdemokraten sowie Bundesrat Joseph Deiss. Im Namen einer Kommissionsminderheit warnte Gerold Bührer (R, SH) vor den Folgen eines Moratoriums für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz. Erst kürzlich habe das Parlament bei der Gen-Lex ein solches Moratorium abgelehnt. Die Mehrheit argumentierte damit, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine gentechnisch veränderten Lebensmittel wolle. Das Moratorium gebe der Landwirtschaft die Möglichkeit, sich als naturnahe Produzentin zu profilieren. Mit 83 zu 78 Stimmen befürwortete der Rat das Moratorium.</p><p>Der Nationalrat folgte mit 77 zu 76 Stimmen einem Ordnungsantrag von Hildegard Fässler (S, SG), nochmals den in der Frühjahrssession beschlossenen Minderheitsantrag Caspar Baader (V, BL) zu behandeln. Damals wurde beschlossen, den Erlös aus der Versteigerung der Fleischkontingente der Landwirtschaft zukommen zu lassen. Bundesrat Joseph Deiss machte deutlich, dass die seinerzeitige Zustimmung seiner Meinung nach ein grober Fehler war. Vom Versteigerungserlös sollen 100 Mio. Fr. in die allgemeine Bundeskasse als Sparbeitrag der Landwirtschaft fliessen, 50 Mio. Fr. sollen für die Entsorgung der Schlachtabfälle verwendet werden. Im zweiten Anlauf wurde der Minderheitsantrag Baader mit 100 zu 62 Stimmen abgelehnt.</p><p>Kürzungsanträge bei der Behandlung des Zahlungsrahmens wurden eindeutig verworfen und der Finanzierungsbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung mit 132 zu 2 Stimmen angenommen.</p><p>Bei der Revision des Tierseuchengesetzes wurde auf Antrag der Kommission eine Übergangsbestimmung in Bezug auf die Entsorgung der Schlachtabfälle im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung eingefügt. Verbesserungsvorschläge dazu wurden alle verworfen.</p><p>In der ersten Differenzbereinigung schloss sich der <b>Ständerat</b> bei der Frage der Milchkontingentierung dem Nationalrat an und lehnte damit einen früheren Ausstieg der Berg- und Biobauern ab. Zusätzlich folgte der Rat der Kommissionsminderheit Christoffel Brändli (V, GR), wonach eine vorzeitige Entlassung aus der Milchkontingentierung für Organisationen und Mitglieder möglich sein soll, die selber eine Mengenregulierung vornehmen. Bei der Frage der Versteigerung der Zollkontingente beim Fleisch folgte der Rat dem Modell des Nationalrates. Als Notbremse gegen eine weitere Beschleunigung des Konzentrationsprozesses beantragte eine Kommissionsminderheit Eugen David (C, SG) aber, dass der Bundesrat bei Bedarf zum alten System zurückkehren könnte. Mit 22 zu 18 Stimmen folgte der Rat der Minderheit. Ein Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen lehnte der Ständerat mit 29 zu 6 Stimmen ab. Ein Verbot erachtet die Kleine Kammer als falsches, technikfeindliches Signal und fürchtet eine Schwächung des Forschungsplatzes Schweiz. Bei den Direktzahlungen kam der Ständerat der Grossen Kammer entgegen und stimmte mit Stichentscheid des Präsidenten für die Beibehaltung von Einkommens- und Vermögensgrenzen. Bei einem Zusatzverdienst der Ehefrau kann aber der Bundesrat die Grenze für den Bezug von Direktzahlungen erhöhen. Mit 31 zu 7 Stimmen lehnte der Ständerat, die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung ab, wonach bei Produkten mit geografischer Herkunftsangabe auch der Rohstoff aus der entsprechenden Region stammen müsse. Mit 18 zu 12 Stimmen lehnte der Rat eine vom Nationalrat einfügte Spezialbestimmung zur Förderung der Hochstamm-Obstbäume ab.</p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>Nationalrat </b>konnte sich bei der Frage des Gentech-Moratoriums eine bürgerliche Mehrheit gegen eine links-bäuerliche Koalition mit 77 zu 70 Stimmen durchsetzen und folgte damit dem Ständerat, der das Moratorium abgelehnt hatte. Die vom Ständerat eingefügte Notbremse bei der Versteigerung der Fleischkontingente, welche bei Bedarf eine Rückkehr zun alten System erlauben sollte, lehnte der Nationalrat mit 91 zu 58 Stimmen ab. Bei der Frage der Direktzahlungen lehnte der Nationalrat die vom Ständerat eingefügte Bestimmung ab, für verheiratete Bauernpaare die Einkommens- und Vermögensgrenzen zu erhöhen. Mit 78 zu 55 Stimmen hielt der Rat gemäss Antrag der Kommissionsminderheit Toni Eberhard (C, SO) am Beschluss fest, welche eine Förderung der Hochstamm-Obstbäume verlangte. </p><p>In der zweiten Runde der Differenzbereinigung folgte der <b>Ständerat </b>bei der Versteigerung der Fleischkontingente mit 21 zu 17 Stimmen der Grossen Kammer. Bei der Frage der Direktzahlungen hielt der Ständerat an seinem Beschluss betreffend die verheirateten Bauernpaare fest. Die Förderung des Obstes von Hochstämmen lehnte der Rat mit 21 zu 14 Stimmen nochmals ab.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>folgte bei den verbliebenen Differenzen dem Ständerat.</p>
Updated
09.04.2025 00:18

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