Uno-Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus. Ratifikation

Details

ID
20020052
Title
Uno-Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus. Ratifikation
Description
Botschaft vom 26. Juni 2002 betreffend die Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge sowie die Änderung des Strafgesetzbuches und die Anpassung weiterer Bundesgesetze
InitialSituation
<p>Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus durch internationale Zusammenarbeit haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA markant an Bedeutung gewonnen. Den völkerrechtlichen Rahmen für diese Aufgaben bilden insbesondere zwölf UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokolle im Bereich der Terrorismusbekämpfung, von denen die Schweiz bereits deren zehn ratifiziert und umgesetzt hat. Durch den Beitritt zu den beiden noch verbleibenden Übereinkommen gegen die Finanzierung des Terrorismus und gegen terroristische Bombenanschläge sowie die damit verbundene Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums soll sichergestellt werden, dass die Schweiz auch in Zukunft kein attraktiver Ort für den Terrorismus und dessen Unterstützung ist. Namentlich mit der Ratifikation des Übereinkommens zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bekundet die Schweiz zudem ihre Entschlossenheit, weiterhin dafür zu sorgen, dass der Finanzplatz nicht zur Finanzierung von terroristischen Aktivitäten missbraucht wird. Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge verpflichtet die Vertragsstaaten in erster Linie zur Bestrafung von Attentaten mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Vorrichtungen und stellt die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit sicher. Es ist mit dem geltenden schweizerischen Recht kompatibel und schafft keine neuen Verpflichtungen. Gleiches gilt über weite Strecken auch für das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, welches die übrigen elf UNO-Übereinkommen ergänzt, indem es darauf abzielt, dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen. Zur vollständigen Umsetzung dieses Übereinkommens bedarf es der Schaffung eines eigenständigen Auffangtatbestandes der Terrorismusfinanzierung im schweizerischen Recht. Weiter verlangt das Übereinkommen, die Verantwortlichkeit juristischer Personen für Terrorismusfinanzierung vorzusehen.</p><p>Im Zentrum der vorgeschlagenen Strafrechtsrevision steht eine neue, allgemeine Terrorismusstrafnorm sowie eine eigenständige Strafnorm der Terrorismusfinanzierung. Mit dem allgemeinen Terrorismustatbestand wird ermöglicht, das spezifische Unrecht von Terroranschlägen mit strengerer Strafe zu vergelten. Die Strafnorm kommt dann zum Zug, wenn der Täter ein Gewaltverbrechen begeht, um eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu nötigen. Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung knüpft an diese Definition an und bestraft diejenigen Personen, die in der Absicht, ein solcherart qualifiziertes Verbrechen zu finanzieren, Vermögenswerte sammeln oder zur Verfügung stellen. Weiter soll die Bestimmung über die Verantwortlichkeit des Unternehmens, die von den Räten im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches materiell bereits bereinigt worden ist, von jener Vorlage in die vorliegende Revision übergeführt werden. Schliesslich sollen Verfolgung und Beurteilung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung künftig der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Juni 2002 betreffend die Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge sowie die Änderung des Strafgesetzbuches und die Anpassung weiterer Bundesgesetze
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuches sowie die Anpassung weiterer Bundesgesetze (Terrorismus und Finanzierung des Terrorismus)
    Resolutions
    Date Council Text
    02.12.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    12.03.2003 1 Zustimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung der Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.2002 2 Rückweisung an die Kommission.
    02.12.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf
    12.03.2003 1 Zustimmung
    01.04.2003 1
Proceedings
<p></p><p>Mit 27 zu 15 Stimmen folgte der <b>Ständerat</b> einem Antrag von Fritz Schiesser (R, GL) die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Schiesser opponierte nicht gegen die Konventionen, sondern verlangte eine fundierte Abklärung für die notwendigen Rechtsanpassungen. Im Namen der Mehrheit der Kommission beantragte Dick Marty (R, TI) der Ratifikation der Konventionen zuzustimmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Änderungen des Strafgesetzbuches und die Anpassung weiterer Bundesgesetze vorzunehmen. Für Bundesrätin Ruth Metzler ist die Konvention gegen die Terrorismusfinanzierung zum eigentlichen Kristallisationspunkt der internationalen Zusammenarbeit geworden. Der Bundesrat habe das Geschäft mit hoher Priorität behandelt und aus Sicht des Bundesrates muss zur Ratifizierung der Konventionen eine neue Terrorismusfinanzierungs-Strafnorm eingeführt werden, sagte Metzler weiter. Nicht zwingend notwendig sei die Einführung einer allgemeinen Terrorismusstrafnorm.</p><p>In der folgenden Detailberatung beantragte die Rechtskommission des <b>Ständerates </b>auf eine allgemeine Terrorismus-Strafnorm zu verzichten, da mit den existierenden Straftatbeständen wie etwa Mord, Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme oder Völkermord Terrorismusanschläge genügend bekämpft werden könnten. Der Rat folgte seiner Kommission und strich die entsprechenden Artikel diskussionslos. Bei der Terrorismusfinanzierung beantragte die Kommission eine Bestimmung ins Strafgesetz aufzunehmen, um jene belangen zu können, die für terroristische Zwecke Geld sammeln oder spenden. Ihnen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren. Die Kommission beantragte dazu noch folgende Präzisierungen: Es soll nicht bestraft werden, wer nicht wusste, dass die überwiesenen Geldmittel der Finanzierung eines terroristischen Anschlags diente oder wer mit seiner Spende darauf abzielt, die demokratischen Werte eines totalitären Staates wieder herzustellen. Dick Marty (R, TI) beantragte die Streichung dieser Präzisierungen. Es dürfe nicht sein, dass jemand davon käme, der sage, selbst wenn mein Geld dazu dient, ein Flugzeug zu entführen, so spende ich. Mit 30 zu 7 Stimmen folgte der Rat jedoch dem Antrag der Kommission. Mit 18 zu 16 Stimmen angenommen wurde ein Antrag von Dick Marty, der Mobilfunkbetreiber dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu registrieren. Dies, weil Kriminelle vermehrt über die anonymen Prepaid-Karten miteinander kommunizieren. Mit 29 zu 1 Stimme wurde das Bundesgesetz und mit 34 zu 1 Stimme wurde der Bundesbeschluss zur Ratifizierung angenommen.</p><p>Eintreten auf das Bundesgesetz und auf den Bundesbeschluss zur Ratifikation der Übereinkommen war auch im <b>Nationalrat</b> unbestritten. Auch die Grosse Kammer verzichtete auf eine allgemeine Terrorismus-Strafnorm. Kernpunkt der Beratung war die vom Ständerat beschlossene Registrierungspflicht für Prepaid-Handys. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte die Bestimmung streichen. Die Kommissionssprecher begründeten dies damit, dass man sich fragen könne, ob Geldwäscher, Drogenhändler oder Terroristen sich mit einem echten Ausweis registrieren liessen, ganz abgesehen davon, dass sie auch die Möglichkeit haben, einen Strohmann vorzuschicken. Zudem sei der Aufwand für die Registrierung verhältnismässig hoch, Kriminelle könnten auch auf ausländische Prepaid-Karten ausweichen. Eine Minderheit Doris Leuthard (C, AG) wollte sich dem Ständerat anschliessen. Drogenhändler würden zu beinahe 100 Prozent solche Karten beim Telefonieren benutzen, argumentierte Leuthard dagegen. Umgekehrt treffe die Registrierung nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Der Aufwand sei verhältnismässig und im Vergleich zum Nutzen insbesondere was die Sicherheit angeht, auch angemessen. Mit 124 zu 7 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsminderheit und damit dem Beschluss des Ständerates. Auch bei den übrigen Bestimmungen schloss sich der Rat dem Ständerat an. In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Bundesgesetz mit 142 zu 0 Stimmen und dem Bundesbeschluss zur Ratifizierung mit 127 zu 1 Stimmen zu.</p>
Updated
08.04.2025 23:36

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