Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Details

ID
20020054
Title
Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin
Description
Botschaft vom 3. Juli 2002 über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin
InitialSituation
<p>Der Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1998 über die ärztliche Verschreibung von Heroin ist bis zum Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2004 befristet.</p><p>Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses ging der Bundesrat davon aus, dass bis zum 31. Dezember 2004 das revidierte Betäubungsmittelgesetz in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Umstände führten zu zeitlichen Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan. Dadurch ist nicht ganz auszuschliessen, dass das revidierte Betäubungsmittelgesetz erst nach dem 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden kann.</p><p>Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin soll deshalb ohne inhaltliche Änderung um fünf Jahre, d.h. bis längstens zum 31. Dezember 2009 verlängert werden. Nach der neuen Bundesverfassung ist dafür ein Bundesgesetz zu erlassen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Juli 2002 über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin
    Resolutions
    Date Council Text
    03.03.2003 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2003 2 Zustimmung
    20.06.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> plädierte die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit für eine Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Heroinabgabe, weil dies eine sinnvolle Ergänzung des Therapieangebotes sei und zu einer Reduktion der Justizkosten geführt habe. Christian Waber (E, BE) stellte als Sprecher einer Mehrheit der evangelischen und unabhängigen Fraktion den Antrag auf Nichteintreten. Unterstützt wurde dies von den Liberalen und grossen Teilen der SVP-Fraktion. Bundesrat Pascal Couchepin empfahl dem Parlament die Fortführung der heroingestützten Therapien, ansonsten müsste das Programm mit ungefähr 1300 Drogenkranken aufgelöst werden. Der Nationalrat stimmte mit 112 zu 42 Stimmen für Eintreten und nahm in der Gesamtabstimmung mit 110 zu 42 Stimmen das Bundesgesetz an.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage einstimmig zu.</p>
Updated
08.04.2025 23:39

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