Kyoto-Protokoll. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Details
- ID
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20020059
- Title
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Kyoto-Protokoll. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
- Description
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Botschaft vom 21. August 2002 über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
- InitialSituation
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<p>Bei der Gewinnung und der Nutzung fossiler Energien, im Verkehr, in der Industrie, in den Haushalten, in der Landwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft werden Treibhausgase freigesetzt. Es gibt heute deutliche Belege zum Einfluss solcher Aktivitäten auf das globale Klima. Die Vermutung, dass die in den letzten 50 Jahren festgestellte Klimaerwärmung zum grossen Teil diesen menschlichen Aktivitäten zuzuschreiben ist, erhärtet sich, wenn man die Beobachtungen und Modellsimulationen zusammenstellt.</p><p>Nehmen die Emissionen ungebremst zu, so sind weitreichende Folgen z. B. für die Wasserversorgung und die Nahrungsmittelproduktion in besonders gefährdeten Regionen zu erwarten. Zu rechnen ist aber auch mit einer Zunahme extremer Witterungsereignisse wie Hitze, Trockenheit, Überschwemmungen und heftige Stürme. In Europa könnten die Klimaänderungen negative Folgen für die menschliche Gesundheit haben.</p><p>Die Schweiz mit ihrem komplexen und empfindlichen Gebirgsökosystem ist von den Folgen der Klimaveränderung wie Rückbildung der Schneedecke, der Gletscher und des alpinen Permafrostes sowie zunehmende Häufigkeit starker Niederschläge unmittelbar betroffen. Für einzelne Siedlungsgebiete in den Alpen dürfte die Gefahr von Steinschlag, Murgängen und Rutschungen zunehmen. Aus sozioökonomischer Sicht wirken sich die Veränderungen auf zahlreiche Sektoren aus. Die möglichen Auswirkungen auf die Verteilung der Niederschläge und die Wasserbilanz könnten Anpassungen an den Wasserkraftwerken und am Wasserversorgungssystem erforderlich machen. Auch der Wintertourismus bekäme diese Auswirkungen unvermittelt zu spüren. Auf Grund des Schneemangels müssen unter 1200 bis 1600 Metern Höhe gelegene Wintersportorte langfristig mit grossen Schwierigkeiten rechnen. Abhängig vom Ausmass der Erwärmung könnten aber auch höher gelegene Gebiete betroffen sein. Land- und Forstwirtschaft schliesslich sähen sich angesichts der klimatischen Veränderungen dazu gezwungen, Anpassungen vorzunehmen. Sie wären auch einem erhöhten Risiko von Schäden z. B. durch Trockenperioden oder Stürme ausgesetzt.</p><p>Als Antwort auf diese weltweite Bedrohung hat die internationale Staatengemeinschaft anlässlich des "Erdgipfels" von 1992 in Rio de Janeiro das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (im Folgenden "Klimakonvention ") und 1997 das Protokoll von Kyoto verabschiedet. Die Schweiz hat die Klimakonvention 1993 ratifiziert und das Kyoto-Protokoll 1998 unterzeichnet. Bis zum Mai 2002 haben 54 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Das Kyoto Protokoll verpflichtet die Industrieländer, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6)) zu reduzieren. Die Emissionen des internationalen Flugund Schiffsverkehrs sind vom Geltungsbereich des Protokolls ausgenommen. So soll die Schweiz ihre Emissionen im Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent senken. Für die Europäische Union liegt das Reduktionsziel bei 8 Prozent.</p><p>Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, können die Industriestaaten die CO2-Menge, die von Flächen absorbiert wird, welche seit 1990 gezielt aufgeforstet wurden, von den Emissionen abziehen, während die durch Rodungen entstandenen Emissionen hinzuzurechnen sind (Art. 3.3). Ferner werden weitere forst- und landwirtschaftliche Aktivitäten definiert, die atmosphärischen Kohlenstoff binden (Art 3.4). Solche Aktivitäten können angerechnet werden, wenn sie nach 1990 ausgeführt wurden.</p><p>Zusätzlich zu den innerstaatlichen Massnahmen stehen den Industrieländern verschiedene wirtschaftliche Instrumente zur Erreichung der durch das Kyoto-Protokoll vorgesehenen Emissionsreduktionsziele zur Verfügung. Diese so genannten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls umfassen Klimaschutzprojekte in anderen Industriestaaten (Joint Implementation JI) oder Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism CDM) sowie den internationalen Emissionshandel. Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 55 Staaten, darunter Industrieländer, die 1990 für mindestens 55 Prozent der von den Industriestaaten stammenden Kohlendioxidemissionen verantwortlich waren, ratifiziert worden ist. Die Europäische Union und ihre 15 Mitgliedstaaten haben das Protokoll am 31. Mai 2002 ratifiziert. Neuseeland, Japan, Norwegen und Island werden es Anfang Juni 2002 ratifizieren. Ebenso hat die Regierung von Kanada ihren Willen zur Ratifikation des Protokolls bekundet. Selbst wenn die USA und Australien das Kyoto-Protokoll nicht ratifizieren, kann das Protokoll in Kraft treten.</p><p>Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls ist im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 vom 1.3.2000 enthalten (BBl 2000 2286 Ziel 3, Richtlinien- Geschäft 7). Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Massnahmen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in der Schweiz sind bereits vorhanden, werden umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung. Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in der Schweiz erfolgt namentlich im Rahmen des CO2-Gesetzes, des Energiegesetzes und des dazu gehörigen Programms EnergieSchweiz sowie durch weitere Massnahmen auf dem Gebiet der Verkehrs-, Land- und Forstwirtschaftspolitik und im Zusammenhang mit dem Umweltschutzgesetz. Die Ziele gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz, das gemessen am Stand von 1990 bis zum Jahr 2010 eine Reduktion der klimabereinigten CO2-Emissionen um 10 Prozent anstrebt, sind kompatibel. Im Gesamtergebnis sind keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erwarten.</p><p>Mit der Ratifizierung geht die Schweiz verschiedene Verpflichtungen bezüglich der nationalen Treibhausgas-Inventare, der Erfassung von Kohlenstoffsenken und der Nutzung der vom Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen ein. Für die Bewältigung der neuen und zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Kyoto-Protokolls müssen im BUWAL 4.5, im BFE 4 und bei der MeteoSchweiz 1.5 neue Stellen geschaffen werden. Der zusätzliche Arbeitsaufwand schlägt sich ab 2004 im Budget des BUWAL mit jährlichen Mehrausgaben von 800 000 Franken, im Haushalt des BFE mit jährlichen Mehrausgaben von 400 000 Franken und im Haushalt von MeteoSchweiz mit jährlich 75 000 Franken nieder. </p>
- Objectives
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0
- Text
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Botschaft vom 21. August 2002 über das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss betreffend das Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 12.12.2002 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 02.06.2003 |
1 |
Zustimmung |
| 08.07.2003 |
1 |
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- Proceedings
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<p></p><p>Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Im Ständerat wurde die Vorlage einstimmig, im Nationalrat mit 130 zu sieben Stimmen aus der SVP-Fraktion angenommen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:19
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