Swissair-Krise. Bericht
Details
- ID
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20020063
- Title
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Swissair-Krise. Bericht
- Description
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Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise
- InitialSituation
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<p>Die Folgen der Krise bei der Schweizerischen Fluggesellschaft Swissair für den Bund und insbesondere die vorübergehende Stilllegung des Flugbetriebs der Swissair am 2./3. Oktober 2001 veranlassten die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S), eine Untersuchung zu eröffnen. Die GPK-S richtete ihre Untersuchung auf mögliche Verantwortlichkeiten des Bundes aus und klärte die Wahrnehmung der Bundesaufsicht im Bereich der Zivilluftfahrt, die Rolle des Bundes als Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrates der SAirGroup sowie das Verhalten von Bundesrat und Bundesverwaltung in der Swissair-Krise ab. Die Lehren für den Bund aus dem Fall Swissair sind nach Ansicht der GPK-S hauptsächlich auf der Ebene der Aufsicht und der Früherkennung zu ziehen. Im Bereich der Aufsicht über die Zivilluftfahrt sind die Voraussetzungen zu schaffen für eine qualifizierte Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften im Sinne der seit 1. Juni 2002 auch in der Schweiz anwendbaren EG-Regelung. Diese Regelung stellt erhöhte Anforderungen an die Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Bewilligungsinhabern. Der Bundesrat muss auch die Kriterien und Verfahrensschritte für den Entzug einer Betriebsbewilligung präzisieren. Im Bereich der Früherkennung von politisch wichtigen Ereignissen muss der Bund sodann seine Entscheidfindung rechtzeitig auf Szenarien von zukünftigen Entwicklungen ausrichten. Ausserdem sind die Bundesverwaltung und der Bundesrat noch vermehrt für die Früherkennung von potentiellen politischen Herausforderungen und Krisen zu sensibilisieren. Insbesondere im Bereich der Unternehmen von grosser oder systemischer Bedeutung für die Volkswirtschaft der Schweiz ist eine Früherkennung zu etablieren.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 30.09.2002 |
2 |
Kenntnisnahme |
- Proceedings
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<p></p><p>In einer längeren Debatte diskutierte der <b>Ständerat</b> die Ergebnisse des Berichtes. Die Kommissionsmitglieder lobten das Krisenmanagement von Bundesrat und Verwaltung und stellten fest, dass der Bund das Grounding nicht hätte verhindern können. Die Kommissionsmitglieder verwiesen aber auch auf einzelne Gesetzeslücken und Schwachstellen bei der Aufsicht über die Luftfahrt. Der Kommissionssprecher Hansruedi Stadler (C, UR ) verlangte, im Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sei die Praxis zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften zu ändern und die Rechtsgrundlagen müssten angepasste werden. Zudem brauche es verschärfte Vorschriften über die Rechnungslegung. In der Debatte wurde eine Reflexion über die Luftverkehrspolitik der Schweiz sowie dem Verhältnis des Bundes zur heutigen Swiss gefordert. Mehrfach thematisierten Redner die bessere Früherkennung von Krisen.</p><p>Die beiden zuständigen Bundesräte Kaspar Villiger und Moritz Leuenberger verwiesen auf die Grenzen der Früherkennung und der staatlichen Interventionen in die marktwirtschaftliche Ordnung. Bundespräsident Kaspar Villiger warnte davor, die Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmensor-ganen und staatlichen Stellen zu verwischen. Zudem verwies er auf die zivil- und strafrechtlichen Untersuchungen, welche erst das vollständige Bild der Ursachen und Verantwortlichkeiten des Swissair-Debakels zeigen würden. Der Bericht wurde vom Ständerat zur Kenntnis genommen.</p><p>Auf Grund des Berichts der GPK-S überwies der Ständerat am 12. Dezember 2002 sechs Empfehlungen sowie weitere Vorstösse zu den folgenden Themen: verstärkte Aufsichtspflicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften, Präzisierungen über den Entzug einer Betriebsbewilligung, Überprüfung möglicher Interessenkonflikte sowie personeller Ressourcen, Neuformulierung der Luftverkehrspolitik, Schutz der Flugpassagiere vor überraschender Stilllegung des Flugbetriebs, Ergänzung des Luftfahrtgesetzes, des Obligationenrechtes und des Sanierungsrechts sowie verbesserte Früherkennung. Am 30. April 2003 gab der Bundesrat eine Stellungnahme zu den Empfehlungen und Vorstössen ab.</p>
- Updated
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14.11.2025 08:26
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