Voranschlag und Finanzplan 2004-2006. Dringliche Massnahmen zur Entlastung
Details
- ID
- 20020067
- Title
- Voranschlag und Finanzplan 2004-2006. Dringliche Massnahmen zur Entlastung
- Description
- Botschaft vom 30. September 2002 über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat hat die Departemente in den Weisungen zum Budget 2003 beziehungsweise zum Finanzplan 2004-2006 aufgefordert, Gesetzesanpassungen zu unterbreiten, die zur Erreichung des Sparziels gemäss Schuldenbremse erforderlich sind.</p><p>Durch Kürzungen von 700 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan vom September 2001 konnte der Bundesrat nun einen schuldenbremsekonformen Voranschlag präsentieren, ohne dass ein Sparprogramm mit Gesetzesänderungen benötigt wurde. Den Kürzungen entgingen weder die wichtigen Aufgabengruppen (Militär, Landwirtschaft, Verkehr) noch der bundeseigene Bereich (zivile Bauten, Dienstleistungen Dritter). Bis Ende Herbst 2002 wird der Bundesrat eine weitere Analyse der Haushaltssituation vornehmen und prüfen, inwiefern ein Sanierungsprogramm nötig sein wird. Ein solches Programm sollte es ermöglichen, einen Finanzplan im Sinne der Schuldenbremse vorzulegen. Zusätzlich sollten dadurch Handlungsspielräume für die Finanzierung neuer beziehungsweise dringlicher Ausgaben geschaffen werden.</p><p>Ohne die Evaluation abzuwarten, tritt der Bundesrat auf einen Antrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ein, welcher durch Anpassungen im Bereich der Raumplanung und der Post Einsparungen ermöglicht.</p><p>Folgende Erlasse sind darum zu ändern beziehungsweise aufzuheben:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG);</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>der Bundesbeschluss vom 18. März 1980 über einen Rahmenkredit für die Raumplanung;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"><p>- </p></td><td width="480pt" valign="top"><p>das Postgesetz vom 30. April 1997.</p></td></tr></table><p>Im Bereich der Raumplanung werden so ab 2005 insgesamt 1,7 Millionen Franken eingespart. Durch die Herabsetzung des Beitrages an die ungedeckten Kosten aus der Gewährung eines Vorzugspreises für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften können ab 2004 jährlich weitere 20 Millionen Franken eingespart werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. September 2002 über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG). Änderung
- Resolutions
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Date Council Text 26.11.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2002 2 Zustimmung 13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Raumplanung. Aufhebung
- Resolutions
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Date Council Text 26.11.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2002 2 Zustimmung 24.12.2002 1
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- Number
- 3
- Text
- Postgesetz. Änderung
- Resolutions
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Date Council Text 26.11.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.12.2002 2 Zustimmung 13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung 13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Bei den Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes war im Nationalrat einzig die Frage des Beitrags an die Presseförderung umstritten. Ein Antrag auf Nichteintreten auf diese Kürzung wurde mit 75 zu 68 Stimmen abgelehnt. Beide Räte akzeptierten schliesslich eine Änderung des Postgesetzes, welche die Bundesmittel für die Presseförderung von 100 Millionen auf 80 Millionen Franken reduziert.</p><p>Siehe auch Geschäfte 02.055, 02.056, 02.057, 02.075.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26