Landwirtschaftsgesetz. Änderung. Dringliches Bundesgesetz
Details
- ID
- 20020068
- Title
- Landwirtschaftsgesetz. Änderung. Dringliches Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 16. Oktober 2002 zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg
- InitialSituation
- <p>Die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ordnung herrschten auf dem Milchmarkt sehr günstige Verhältnisse mit hoher Nachfrage und Milchknappheit. In der Folge hat der Bundesrat die Kontingente für das Milchjahr 2001/2002 um 3 Prozent und für 2002/2003 noch einmal um 1,5 Prozent erhöht, jeweils auf Begehren bestimmter Akteure der Milchwirtschaft. Seit dem Frühjahr hatte sich die Marktlage drastisch verschlechtert. Die Mengenerhöhungen werden nun von verschiedener Seite kritisiert. Die Situation zeigt, dass die aus der Zeit der Preis- und Absatzgarantie stammende Milchkontingentierung den Anforderungen des Marktes nicht entspricht. Deshalb hat der Bundesrat mit der Agrarpolitik 2007 den Ausstieg aus der Milchkontingentierung beantragt. Dieser wird jedoch erst 2007 voll wirksam. Aufgrund der damaligen Situation drängte sich ein Zwischenschritt auf, mit dem Verantwortung auf die Branche übertragen wird. Ihre Beschlüsse und Anträge bezüglich Milchmenge sollen unter bestimmten Bedingungen für den Bundesrat eine beschränkte Verbindlichkeit erhalten.</p><p>Künftig ist davon auszugehen, dass sich die Absatzmengen für Milch in den verschiedenen Verwertungskanälen unterschiedlich entwickeln. Grundsätzlich sollen deshalb die für die einzelnen Produkte zuständigen Organisationen die ihren Bedürfnissen entsprechenden Milchmengen separat beantragen können. Mit der Ergänzung der Botschaft zur Agrarpolitik 2007 soll die nach Verwertungskanal differenzierte Mengenanpassung ins ordentliche Recht übernommen werden. Diese Möglichkeit besteht dann ab 2004 bis zur Aufhebung der Milchkontingentierung.</p><p></p><p>Weil das Bedürfnis nach differenzierten Mengenanpassungen bestand, sollte diese Möglichkeit vorzeitig so schnell als möglich geschaffen werden. Ausserdem waren als kurzfristige Notmassnahme für das laufende und für das nächste Milchjahr noch einheitliche Mengenanpassungen für die gesamte Milchbranche vorgesehen. Damit ein solcher Beschluss für das Milchjahr 2002/2003 wirksam werden konnte, musste die Vorlage in der Dezembersession 2002 verabschiedet und dringlich erklärt werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. Oktober 2002 zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG). Änderung von Art. 31, Abs. 2 bis 4
- Resolutions
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Date Council Text 26.11.2002 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.12.2002 1 Zustimmung 05.12.2002 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen. 05.12.2002 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen. 13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung 13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten der Vorlage einstimmig zu.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:38