Weltweite Chemiewaffenabrüstung. Weitere Abrüstungsmassnahmen

Details

ID
20020069
Title
Weltweite Chemiewaffenabrüstung. Weitere Abrüstungsmassnahmen
Description
Botschaft vom 20. September 2002 über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung
InitialSituation
<p>Die Botschaft erfüllt den Auftrag der Motion SR 00.3519 (Paupe), dem Parlament Optionen für eine schweizerische Förderung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung darzulegen und einen entsprechenden Finanzrahmen vorzuschlagen. Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) von 1997 ist das einzige Abkommen, das die kontrollierte vollständige Abrüstung einer ganzen Klasse von Massenvernichtungswaffen regelt. Das Abkommen, dem die Schweiz beigetreten ist und zu dessen Entstehung sie wichtige Impulse geliefert hat, schreibt die Vernichtung aller chemischen Waffen bis spätestens 2012 vor. Aufgrund der Schwierigkeiten der Russischen Föderation, des grössten Besitzers von Chemiewaffen, ihr Waffenarsenal fristgerecht zu zerstören, ist der Beitrag des CWÜ an die globale Abrüstung gefährdet. Die russische Regierung hat ihre Bemühungen zur Umsetzung des CWÜ kürzlich erhöht und einen neuen, verbesserten Vernichtungsplan ausgearbeitet. Gleichzeitig verstärken internationale Geber, insbesondere die USA, ihre Aktivitäten zur Unterstützung der Chemiewaffenabrüstung in der Russischen Föderation. Grundsätzlich besteht die Schweiz darauf, dass die Verantwortung für die Abrüstung bei jenen Staaten liegt, die Chemiewaffen hergestellt haben. Aus sicherheitspolitischen und ökologischen Gründen hat die Schweiz aber ein Interesse, sich dem internationalen Engagement anzuschliessen und die Vernichtung von Chemiewaffen zu fördern. </p><p>Der mit der Botschaft vorgelegte Entwurf eines Bundesbeschlusses sieht zur Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung einen Rahmenkredit von 17 Millionen Franken über eine Mindestdauer von fünf Jahren vor, das heisst im Durchschnitt 3,4 Millionen Franken jährlich. In diesen Zahlen sind die Kosten für die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen enthalten. Diese Stellen sind nötig, um Zahlungsfluss und Umsetzung der Unterstützung zu kontrollieren und so den sachgerechten und effizienten Einsatz der bewilligten Gelder zu sichern. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. September 2002 über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unterstützung der Abrüstung und Nonproliferation von Chemiewaffen
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2003 2 Zustimmung
    21.03.2003 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2003 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung
    Resolutions
    Date Council Text
    03.12.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2003 2 Zustimmung
    01.04.2003 1
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> stellte eine Minderheit Ulrich Schlüer (V, ZH) den Antrag die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag einen neuen Antrag vorzulegen. Es sollten einmalig 4 Millionen Franken aus dem Osthilfe-Kredit eingesetzt und damit ausschliesslich Dienstleistungen des AC-Labors Spiez finanziert werden. Schlüer begründete dies damit, dass es nicht angehe, bei leerer Bundeskasse eine neue Daueraufgabe für die Aussenpolitik zu begründen. Zudem seien jene Länder, die mit Chemiewaffen aufgerüstet hätten, auch verantwortlich für die Abrüstung zu machen. Die Kommissionssprecher entgegneten dazu, dass Russland nicht mehr als die Hälfte der hohen Entsorgungskosten übernehmen könne. Damit das Land seine Chemiewaffen vertragsgemäss bis 2012 entsorgen könne, sei es auf finanzielle Unterstützung der reicheren Länder im Westen angewiesen. Der beantragte Kredit decke nur 1,5 Prozent des internationalen Engagements. Auch Bundesrat Joseph Deiss betonte, dass die Schweiz sich im Interesse ihrer eigenen Sicherheit an der Chemiewaffen-Abrüstung beteiligen sollte. Mit 136 zu 29 Stimmen lehnte der Nationalrat den Rückweisungsantrag ab. Bei der Detailberatung beantragte eine Minderheit Roland Borer (V, SO) auf die Schaffung der beiden zusätzlichen Stellen zu verzichten. Mit 122 zu 34 Stimmen folgte der Rat jedoch der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung wurden das Bundesgesetz mit 143 zu 3 und der Bundesbeschluss mit 144 zu 3 angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte den beiden Vorlagen einstimmig zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:32

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