Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister
Details
- ID
- 20020070
- Title
- Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister
- Description
- Botschaft vom 20. September 2002 zur Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister
- InitialSituation
- <p>In der Bundesverfassung von 1999 (BV) werden erstmals auch die Parteien verfassungsrechtlich verankert (Art. 137 und Art. 147 BV). Die Eidg. Räte haben dem im Rahmen einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vom 21. Juni 2002 auf Gesetzesstufe Rechnung getragen. Die Bundesparteien sollen von administrativen Arbeiten entlastet werden, damit sie sich stärker auf politische Aufgaben konzentrieren können. Voraussetzung für diese Entlastung ist eine Registrierung der Parteien in einem von der Bundeskanzlei geführten Parteienregister.</p><p>Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf einer Verordnung, die die Voraussetzungen für die amtliche Registrierung und die Wirkungen des Eintrags einer Partei im Register regelt.</p><p>Die Parteien sollen bereits im Wahljahr 2003 durch den Eintrag im Parteienregister in den Genuss der vorgesehenen administrativen Vereinfachungen kommen können.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. September 2002 zur Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über das Parteienregister
- Resolutions
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Date Council Text 25.11.2002 2 Beschluss gemäss Entwurf 28.11.2002 1 Zustimmung 13.12.2002 2 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen. 13.12.2002 1 Die Verordnung der Bundesversammlung wird in der Schlussabstimmung angenommen.
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- Proceedings
- <p></p><p>Beide Räte stimmten dem Entwurf zu.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:16