Persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention)

Details

ID
20020074
Title
Persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention)
Description
Botschaft vom 16. Oktober 2002 zum Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention)
InitialSituation
<p>Am 22. Mai 2001 hat die Schweiz zusammen mit 91 weiteren Staaten in Stockholm das Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe unterzeichnet. Dieses steht nun zur Ratifikation an.</p><p>Der Konventionstext wurde an der fünften Verhandlungsrunde im Dezember 2000 nach zweijährigen Verhandlungen von 129 Ländern verabschiedet.</p><p>Die Konvention wurde im Rahmen des UN-Umweltprogramms erarbeitet und hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants, POPs) zu schützen. Bei den 12 POPs, welche zurzeit in den Geltungsbereich der Konvention fallen, handelt es sich um 8 Pestizide (darunter DDT), 2 Industriechemikalien und 2 Gruppen von unerwünschten Verbrennungs- und Nebenprodukten (polychlorierte Dibenzodioxine und -furane). Die Konvention legt Kontrollmechanismen fest, welche die Produktion und die Verwendung, den Import und den Export, die Emissionen sowie die Entsorgung dieser POPs weltweit regeln.</p><p>Die POPs können sich nach der Freisetzung via Luft und Wasser, aber auch über die Nahrungskette global ausbreiten. Deshalb gilt es, sie nicht nur in den Industriestaaten zu kontrollieren; dort sind sie schon weitgehend eliminiert. Im Vordergrund steht vielmehr auch die Reduktion und Eliminierung ihrer Verwendung in den Entwicklungs-und Schwellenländern, wo sie mangels Alternativen - wie im Beispiel des DDT zur Malariabekämpfung - zum Teil noch heute eingesetzt werden. Dies erfordert technische und finanzielle Hilfe sowie die weltweite Solidarität zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungs- und Schwellenländern. Für die Schweiz geht es also nicht in erster Linie um die Lösung interner Probleme, sondern um die konsequente Weiterführung ihres aussenpolitischen Engagements für eine generelle nachhaltige Entwicklung sowie für die Lösung von Umweltproblemen. Dieser Auffassung ist im Übrigen auch die schweizerische Wirtschaft. Finanziell ist mit obligatorischen Beiträgen zu rechnen, um beispielsweise die periodisch stattfindenden Konferenzen der Vertragsparteien und des technischen Ausschusses zu ermöglichen und die Kosten für die administrativen Arbeiten zur Unterstützung des Vollzugs zu decken. Für die technische Unterstützung und den Kapazitätsaufbau der Entwicklungs- und Schwellenländer ist als Finanzmechanismus der POPs-Konvention der Globale Umweltfonds (Global Environment Facility, GEF) vorgesehen. Diese Regelung entspricht dem schweizerischen Anliegen, den GEF zum zentralen globalen Umweltfinanzierungsmechanismus auszubauen. Dessen Wiederauffüllung ("replenishment") ist zurzeit Gegenstand einer separaten Vorlage an das Parlament. Gleichzeitig soll im Umweltschutzgesetz eine formellgesetzliche Grundlage für Finanzbeiträge im Rahmen der internationalen Umweltpolitik geschaffen werden, die auch als Grundlage für die Beiträge an die POPs-Konvention dienen wird.</p><p>Anlässlich der dritten Verhandlungsrunde hat die Schweiz im September 1999 offiziell angeboten, das POPs-Sekretariat in Genf beim Regionalbüro der UNEP (United Nations Environment Program) im Internationalen Umwelthaus anzusiedeln. Neben der Schweiz bewirbt sich auch Deutschland mit einer Kandidatur für den Standort Bonn. Der Entscheid über den Sitz des Sekretariates fällt an der ersten Konferenz der Vertragsparteien, welche spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Konvention stattfinden wird.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Oktober 2002 zum Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Konvention)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2003 2 Beschluss gemäss Entwurf
    02.06.2003 1 Zustimmung
    08.07.2003 1
Proceedings
<p></p><p>Die Vorlage wurde in beiden Räten ohne Diskussion einstimmig angenommen. </p>
Updated
09.04.2025 00:20

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