Voranschlag. Sperrung und Aufhebung von Krediten

Details

ID
20020075
Title
Voranschlag. Sperrung und Aufhebung von Krediten
Description
Botschaft vom 30. Oktober 2002 zum Bundesgesetz über die Sperrung und Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft
InitialSituation
<p>In Ergänzung zur Botschaft zum Voranschlag 2003 vom 30. September 2002 wird mit dieser Botschaft der Entwurf zu einem dringlichen Bundesgesetz unterbreitet. Ziel des beantragten Bundesgesetzes ist die Entlastung des Bundeshaushaltes im Voranschlagsjahr 2003.</p><p>Mit einem Überschuss von 58 Millionen Franken erfüllte der vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2003 die Vorgaben der Schuldenbremse. Der zulässige Ausgabenplafond wurde leicht unterschritten. Die Wirtschaftsaussichten haben sich massiv verschlechtert; der Voranschlag 2003 muss überarbeitet werden. Gemäss den Anforderungen der Schuldenbremse ergab sich ein Korrekturbedarf von 320 Millionen Franken, der ausschliesslich mit ausgabenseitigen Massnahmen erbracht werden soll. Damit verbleibt im Voranschlag 2003 - konjunkturbedingt und im Einklang mit der Schuldenbremse - ein Defizit von gut 250 Millionen Franken. </p><p>Der Bundesrat schlägt vor, die im Hinblick auf die Anforderungen der Schuldenbremse notwendigen Entlastungen durch eine Kombination von gezielten Ausgabenkürzungen und einer allgemeinen Kreditsperre zu erreichen. Damit diese rechtzeitig wirken kann, muss der Ende 2002 auslaufende Kreditsperrungsbeschluss durch ein nach Art. 165 der Bundesverfassung dringlich zu erklärendes Gesetz abgelöst werden. Die Kreditsperre soll durch das Parlament im Rahmen des Bundesbeschlusses zum Voranschlag beschlossen werden. Sie kann durch den Bundesrat ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn eine schwere Rezession dies erfordert oder wenn Zahlungen geleistet werden müssen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht oder die verbindlich zugesichert worden sind. Die Aufhebung der Kreditsperre infolge schwerer Rezession bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Von der Sperre ausgenommen bleiben gemäss Vorschlag des Bundesrates für den Voranschlag 2003 einzig die Personalausgaben, die Passivzinsen, die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an Sozialversicherungen, die Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, die Ausgaben für den Fonds für Eisenbahngrossprojekte, die Rückerstattung von Lenkungsabgaben sowie die Ausgaben der Dienststellen, die nicht dem Bundesrat unterstehen (Behörden und Gerichte, Eidg. Finanzkontrolle). Die Sperre soll im Voranschlag 2003 auf ein Prozent der zur Sperrung beantragten Budgetkredite festgesetzt werden. Im selben Ausmass sollen die mit der Voranschlagsbotschaft unterbreiteten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen gesperrt werden. Das Kreditsperrungsgesetz soll bis Ende 2007 befristet werden. Die für 2003 vorgesehene Kreditsperre von einem Prozent entlastet den Bundeshaushalt maximal um 220 Millionen Franken. Für den Finanzplan fällt die Kreditsperre in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Über einen allfälligen Weiterzug der Kreditsperre im Voranschlag 2003 in die Finanzplanjahre - allenfalls mit anderen Sperrungssätzen - ist nicht im heutigen Zeitpunkt, sondern gegebenenfalls im Frühjahr 2003 mit der Beschlussfassung über die Weisungen für den Voranschlag 2004 und den Legislaturfinanzplan 2005-2007 zu entscheiden.</p><p>Im Hinblick auf die Anforderungen der Schuldenbremse und angesichts des fortgeschrittenen Zeitpunktes in der Budgetierung erachtet der Bundesrat die Notwendigkeit und Dringlichkeit des beantragten Rechtserlasses als gegeben. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. Oktober 2002 zum Bundesgesetz über die Sperrung und Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Kreditsperrungsgesetz, KSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2002 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.12.2002 2 Zustimmung
    09.12.2002 1 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    10.12.2002 2 Die Dringlichkeitsklausel wird angenommen.
    13.12.2002 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.2002 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde der Antrag einer Kommissionsminderheit für Nichteintreten mit 94 zu 54 Stimmen abgelehnt. Das Bundesgesetz über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde praktisch ohne Diskussion mit 94 zu 53 Stimmen angenommen. Einzig das rot-grüne Lager leistete Widerstand gegen das Gesetz. </p><p>Auch der <b>Ständerat</b> nahm den Gesetzesentwurf an, der eine Kreditsperre mit einem Sperrsatz von einem Prozent vorsieht.</p><p>Siehe auch die Geschäfte 02.067, 02.055, 02.057, 02.056.</p>
Updated
09.04.2025 00:26

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